Maskenpflicht: Verordnungen und Bußgelder in den verschiedenen Bundesländern

In allen 16 deutschen Bundesländern gilt nun die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften. Sachsen war als Erstes dabei und die Hauptstadt Berlin so ziemlich das Schlusslicht. Die Details der Regelungen sind jedoch noch immer unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. Wer von einem zum anderen Bundesland unterwegs ist, sollte sich also vorher informieren. Nicht überall wird das Tragen einer Maske überprüft bzw. der Verstoß mit einer Geldbuße bestraft. Da jedes Bundesland eigene Regelungen trifft, dürfte es erst einmal unübersichtlich bleiben.

Maskenpflicht: Verordnungen der Regierung und der Bundesländer

Maskenpflicht: Alltagsmasken zum Schutz vor Coronavirus
Gesichtsmasken für Metaller: Alltagsmasken zum Schutz vor Coronavirus *

Während im Rahmen des Coronavirus einige Verordnungen von der Regierung getroffen wurden (z. B. die Untersagung von Veranstaltungen), so entscheiden über anderes die einzelnen 16 Bundesländer selbst. Die Maskenpflicht kam deshalb zögerlich und wurde erst Schritt für Schritt festgelegt. Mittlerweile besteht sie nun doch überraschend in ganz Deutschland. Was zuerst nur für die öffentlichen Verkehrsmittel galt, gilt nun bereits in allen Supermärkten und anderen Geschäften. Für Kinder und Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es Ausnahmeregelungen, da sie aus verschiedenen Gründen nicht dazu in der Lage sind, mit einer Maske umzugehen bzw. gesundheitliche Risiken bestehen. So gibt es beispielsweise Menschen, die Atemprobleme durch eine Maske bekommen.


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Alles, was Mund und Nase bedeckt, ist erlaubt

Zugelassen als Mundschutz sind sowohl OP- und Plastikmasken als auch selbst gemachte oder gekaufte Stoffmasken. Außerdem ist es möglich, mit einem Tuch oder Schal Nase und Mund zu bedecken. Es dürfte also nicht sehr schwierig sein, der Mundschutzpflicht nachzukommen. Ohnehin sind medizinische Masken schon länger kaum zu bekommen. Wichtig zu wissen ist, dass Autofahrer trotz der aktuellen Regelungen Stirn und Augenbereich nicht verdecken dürfen. Denn das Vermummungsverbot gilt noch immer, außerdem muss an die Sicherheit im Straßenverkehr gedacht werden.

Gesichtsmasken für Metaller: Alltagsmasken zum Schutz vor Coronavirus
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Maskenpflicht: Es gibt (noch) nicht überall Strafen bei Verstößen

Bayern ist bisher am strengsten und teuersten, was die verhängten Bußgelder angeht. In vielen Bundesländern gibt es noch gar keine Bußgelder, wenn jemand gegen die Pflicht zum Maskentragen verstößt. Viele Bürgermeister wollen sich erst einmal ansehen, wie die Menschen mit der Situation umgehen, und appellieren lediglich an die Vernunft der Bürger. Dies könnte sich jedoch noch ändern. Immerhin hat sich bisher immer mal wieder von Tag zu Tag eine neue Regelung ergeben, an die vorher noch niemand gedacht hatte. Man geht momentan allgemein davon aus, dass sich die Mehrheit der Bürger in Deutschland ohne Bußgelder an ihre Pflicht halten werden und selbst ihren Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten möchten. Wie der weitere Verlauf ist, bleibt abzuwarten.

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Abstandsregelung gilt trotz Maskenpflicht

Trotz allgemeiner Maskenpflicht in Deutschland sollten sich die Bürger weiterhin an die allgemeinen Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus halten. Da Mund- und Nasenabdeckungen eher dem Fremdschutz als dem Eigenschutz dienen und nicht 100%ig sicher sind, sollte weiterhin Abstand gehalten werden. Das übliche Händeschütteln ist ebenso weiterhin Tabu. Auch dürfen sich weiterhin keine Gruppen im Freien treffen, auch keinen Sport gemeinsam ausüben, die nicht miteinander in einem Haushalt leben. Supermärkte und Arbeitgeber haben darauf zu achten, dass in ihrem Betrieb die Abstandsregelungen eingehalten werden.


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Mundschutzpflicht in Sachsen

In Sachsen gibt es die Mundschutzpflicht bereits seit dem 20. April. Das Bundesland war also ein Vorreiter in Sachen Maskenpflicht. Wer dort in ein Geschäft geht oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, muss seine Nase und den Mund bedecken. Ein Bußgeld zu verhängen, wenn diese Pflicht nicht beachtet wird, ist in Sachsen bisher nicht geplant. Es wird an die Vernunft der Bürger appelliert. Ggf. möchte man sie auf die Maskenpflicht hinweisen.

Mundschutzpflicht in Sachsen

In Sachsen-Anhalt ist es ab dem 23. April Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln und während des Einkaufens einen Mundschutz zu tragen. Ein Bußgeld bei einem Verstoß wird nicht verhängt. Allerdings können Haus- und Fahrverbote verhängt werden. Als einzigem Bundesland gilt in Sachsen-Anhalt eine Maskenpflicht bereits für Kinder ab zwei Jahren. In den meisten anderen Bundesländern ist diese Pflicht erst ab sechs Jahren üblich.

Mundschutzpflicht in Thüringen

Thüringer Bürger müssen seit dem 24. April einen Mundschutz tragen. Das gilt in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen in Geschäften. Auch hier dürfen als Ersatz Schals und Tücher verwendet werden. In Thüringen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Kranke, die ein Attest beibringen können, von der Maskenpflicht ausgenommen. Jena in Thüringen war übrigens die erste deutsche Stadt, die eine Maskenpflicht für Supermärkte, den öffentlichen Nahverkehr und Gebäude mit Publikumsverkehr erlassen hatte.

Mundschutzpflicht in Berlin

Seit dem 27. April muss in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin eine Maske getragen werden. Einen Tag später wurde diese Pflicht auch für den Einzelhandel beschlossen. Sie gilt nun ab dem 29.04. Laut Bürgermeister Michael Müller (SPD) werden Verstöße gegen die Maskenpflicht zunächst nicht geahndet. Ob es noch Bußgelder geben und wie hoch diese ausfallen werden, wird sich zeigen. Man setzt zunächst auf die Vernunft der Bürger. Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht zum Tragen einer Maske ausgenommen.

Mundschutzpflicht in Brandenburg

In Brandenburg hatte Potsdam mit der Maskenpflicht angefangen. Nun gilt sie im gesamten Bundesland in Geschäften sowie Bussen, Bahnen und Straßenbahnen. Denn Berlin und Brandenburg sollten einheitliche Regelungen bekommen. Ebenso wie in Berlin gibt es auch in Brandenburg (bisher) keine Bußgelder, wenn keine Maske getragen wird. In Potsdam sind aber Servicekräfte unterwegs, die in den öffentlichen Verkehrsmitteln die Passagiere auf die Maskenpflicht hinweisen.

Maskenpflicht in Baden-Württemberg

Ab Montag, den 27.04., gilt auch in Baden-Württemberg die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen. Damit sich die Bürger daran gewöhnen können, gibt es zunächst noch keine Bußgelder. Später sind jedoch Strafen von 15 Euro vorgesehen. Wann genau das Bußgeld gelten soll, hat Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) noch nicht mitgeteilt. Er möchte erst einmal abwarten, wie sich die Situation entwickelt. Laut Gesundheitsministeriums ist es auch möglich, dass spätere Bußgelder in Baden-Württemberg bis zu 30 Euro betragen, insbesondere bei wiederholten Verstößen gegen die Maskenpflicht. Kinder unter sechs Jahren müssen auch in diesem Bundesland keinen Mundschutz tragen.

Mundschutzpflicht in Bayern

In Bayern besteht die Maskenpflicht seit dem 27. April und wird strenger gehandhabt als anderswo in Deutschland. Verstöße gegen die Pflicht können dort bis zu 5000 Euro kosten, wie der aktualisierte Bußgeldkatalog besagt. Fehlt der Mund- und Nasenschutz im Bus, der Bahn oder einem Geschäft zum Einkaufen, müssen von der betreffenden Person 150 Euro gezahlt werden. Noch teurer wird es für Ladenbesitzer, wenn das dort angestellte Personal keine Maske trägt. Dann sind sogar 5000 Euro fällig.

Mundschutzpflicht in Bremen

In Bremen kam die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes zuletzt auf. Seit dem 27. April gilt sie nun im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen. Noch sollten bei Verstößen keine Bußgelder verhängt werden, sagte Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD). Der Umgang mit der Maskenpflicht soll in den nächsten Wochen beobachtet werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es doch noch zu einer Verhängung von Bußgeldern kommt. Laut Bürgermeister Bovenschulte sind dafür Summen zwischen 20 und 25 Euro vorgesehen. Kinder unter sieben Jahren müssen keinen Mundschutz tragen, ebenso Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen wie zum Beispiel Asthmatiker.

Mundschutzpflicht in Hamburg

In der Hansestadt Hamburg gibt es seit dem 27. April die Pflicht zum Tragen einer Maske für Mund und Nase. Sie besteht beim Einkaufen, auf den Wochenmärkten und in Alten- und Pflegeheimen. Ohne Mundschutz erhält dort niemand Zutritt. Ein Bußgeld wird jedoch nicht verhängt. Till Steffen (Grüne) möchte die Lage erst einmal beobachten. Bußgelder gibt es in Hamburg jedoch für Eigentümer von Läden, in denen ein Kunde keinen Mundschutz trägt. Wenn sie darauf nicht achten, werden sie mit Bußgeldern zwischen 500 und 1000 Euro bestraft.

Maskenpflicht in Hessen

Die Landesregierung Hessens hatte die Maskenpflicht ab dem 27. April beschlossen. Sie gilt im öffentlichen Personennahverkehr, Geschäften und Filialen von Banken sowie der Post. Kinder unter sechs Jahren und Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bzw. Behinderung keine Maske tragen können, sind von der allgemein geltenden Pflicht ausgenommen. Erst wenn jemand wiederholt gegen die Maskenpflicht verstößt, kann ein Bußgeld von 50 Euro fällig werden.

Mundschutzpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gab es anfangs eine Maskenpflicht nur für den öffentlichen Nahverkehr. Diese wurde seit dem 27. April ausgeweitet auch auf die Geschäfte. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld von 25 Euro belegt werden. Die Maskenpflicht gilt auch in Taxis. Menschen mit Behinderung und Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen, wie auch in den meisten anderen Bundesländern üblich.

Mundschutzpflicht in Niedersachsen

In Niedersachsen besteht ebenfalls eine Maskenpflicht, um das Coronavirus einzudämmen. Seit dem 27. April muss im Nahverkehr und dem Einzelhandel eine Maske getragen werden. In Osnabrück und Braunschweig wurden bereits am Samstag zuvor Masken getragen. Zunächst werden bei Verstößen noch keine Bußgelder verhängt. Es wird jedoch auf die Pflicht zum Maske-Tragen hingewiesen. Bußgelder können allerdings ab dem 4. Mai verhängt werden. Die Maskenpflicht gilt in Niedersachsen in Geschäften, auf Wochenmärkten sowie in Bussen, Bahnen und Taxis. Für Banken gilt die Pflicht nicht, um keine Verwechslungen aufkommen zu lassen. Für Menschen, die gesundheitliche Einschränkungen haben (z. B. Asthma oder andere Erkrankungen mit Atemproblemen) gilt die Maskenpflicht nicht.

Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gilt die landesweite Maskenpflicht ebenso ab dem 27. April in Geschäften sowie Bussen und Bahnen. Hier werden neben den typischen Masken wie in anderen Bundesländern auch Schals und Tücher zur Bedeckung von Mund und Nase akzeptiert. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte, dass Kinder erst ab dem Schuleintritt eine Maske tragen müssen, d. h., ab einem Alter von sechs Jahren. Bestimmte Summen für Bußgelder hat das Bundesland noch nicht festgelegt. Dies soll den Ordnungsämtern der Kommunen überlassen werden. Bürger, die gegen die Maskenpflicht verstoßen, sollen zunächst einmal darauf hingewiesen werden. Erst bei einer darauf folgenden Weigerung soll es Bußgelder geben.

Mundschutzpflicht in Rheinland-Pfalz

Seit Montag, den 27. April, gibt es auch in Rheinland-Pfalz in Geschäften und dem öffentlichen Nahverkehr die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hier sind ebenso Schals und Tücher erlaubt wie selbst genähte Masken. Theoretisch sind in diesem Bundesland auch Bußgelder bei Verstößen möglich. In der ersten Woche soll es lediglich zu Ermahnungen kommen, in der zweiten Woche sind dann Verwarnungsgelder in Höhe von 10 Euro zu erwarten. Teurer wird es allerdings für Angestellte von Geschäften. Tragen diese keinen Schutz von Mund und Nase, so sollen Ínhaber Bußgelder von 250 Euro zahlen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn in dem betreffenden Geschäft keine Schutzmaßnahmen wie z. B. Trennwände vorhanden sind.

Mundschutzpflicht in Saarland

Im Saarland gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Einkaufsstätten ebenso ab dem 27. April. Wer keine Maske oder eine andere Abdeckung von Mund und Nase trägt, bekommt erst einmal kein Bußgeld auferlegt. Betreiber von Lebensmittelgeschäften, Apotheken, Baumärkten und ähnlichen Betrieben müssen selbst die Regelung zum Tragen von Masken durchsetzen. Sie dürfen ein Hausverbot aussprechen, wenn sich ein Kunde weigert.

Maskenpflicht in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt die Regelung zur Maskenpflicht ab dem 29. April beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Alltagsmasken aus Stoff und Schals reichen auch hier aus. Bußgelder sind noch nicht vorgesehen. Wer keine Mund-Nasen-Abdeckung trägt, hat jedoch keinen Zutritt zu Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausnahmen gibt es für Menschen, die aufgrund einer körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die Maskenpflicht einzuhalten. Hierfür ist wie in anderen Bundesländern auch ein Nachweis nötig. Ein Allergiker- oder Schwerbehindertenausweis ist allerdings ausreichend. Kinder unter sechs Jahren sind ebenso von der Maskenpflicht ausgenommen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verordnungen können sich jederzeit ändern!

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Autor: Dipp-Dexter

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