Cannabis und Führerschein: Anpassung der Grenzwerte umgehend nötig

Wenn bei einer Verkehrskontrolle ein Cannabiskonsum nachgewiesen wird, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Toleranzschwelle bei Cannabis und Führerschein hierfür ist sehr gering: Nach derzeitiger Rechtsprechung (Stand: Ende 2021) genügen 1,0 ng/ml (entspricht einem Nanogramm THC pro einem Milliliter Blutserum) für den Entzug. Die Linke im Bundestag fordert, diese Grenze bei Cannabis im Straßenverkehr auf 10 ng/ml anzuheben, was der Toleranzgrenze für Alkohol von 0,5 ‰ entsprechen würde. Bislang konnten sich die Politiker der Linken mit dieser Forderung allerdings nicht durchsetzen.

Cannabis und Führerschein: Hinweise für Betroffene bei Führerscheinentzug

Cannabis und Führerschein: Anpassung der Grenzwerte umgehend nötig
Cannabis und Führerschein: Anpassung der Grenzwerte umgehend nötig

Wer seinen Führerschein wegen eines Drogenverstoßes verliert, erhält ihn frühestens nach zwei Jahren auf Antrag zurück. Der Wiedererteilung geht eine MPU voraus. In dieser muss der Betroffene glaubhaft darlegen, dass er nicht drogenabhängig ist. Dazu gehört auch der Nachweis der einjährigen Cannabisabstinenz. Die Bewertung durch die Führerscheinbehörde hängt davon ab, ob sie durch das Ergebnis der MPU zur Auffassung gelangt, dass die betroffene Person nur gelegentlich Cannabis konsumiert, der Verstoß im Straßenverkehr ein „Ausrutscher“ war und dieser Mensch ansonsten seinen Cannabiskonsum vom Autofahren grundsätzlich trennen kann (§§ 11, 13, 14, Anlage 4, Ziffer 9.2.2).


Einschlägige Gerichtsurteile bei Cannabis und Führerschein zielen darauf ab, dass ab bestimmten Messwerten an THC im Blut von einem mehr oder weniger regelmäßigen Cannabiskonsum auszugehen ist (u.a. BVerwG Urteil vom 23.10.2014, Az.: BVerwG 3 C 3/13). Für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kommt es aber darauf an, dass der Betroffene in den Augen der Behörde nur sehr gelegentlich Cannabis konsumiert. Gegenwärtig geht die Rechtsprechung davon aus, dass ab gemessenen 1,0 ng/ml der Fahrer nicht mehr zwischen Kiffen und Autofahren trennen kann. Daher wird ab diesem Wert der Führerschein entzogen.

Wenn es nun im Zuge der Neubeantragung zur MPU kommt, sollte der Fahrer glaubhaft versichern können, dass er nicht abhängig von Cannabis ist. Ansonsten erhält er seinen Führerschein nicht mehr zurück.

Cannabis und Führerschein: Anpassung der Grenzwerte umgehend nötig
Cannabis und Führerschein: Anpassung der Grenzwerte umgehend nötig

Cannabis und Führerschein: Diskussion um den einjährigen Abstinenzzeitraum

Der einjährige Abstinenzzeitraum bei Cannabis und Führerschein steht in der Kritik. Jüngere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2019 legen nahe, dass er zumindest auf drei Monate verkürzt werden könnte. Allerdings müssen Kraftfahrer wissen, dass es grundsätzlich jeder einzelnen Führerscheinbehörde obliegt, die einschlägigen Regeln zugunsten oder zuungunsten des betroffenen Kraftfahrers auszulegen.

Daher ist mit Stand Ende 2021 eher zu empfehlen, die gängige einjährige Abstinenz vor der MPU einzuhalten.

Diskussion um die Toleranzgrenze von Cannabis im Straßenverkehr (Führerscheinproblematik)

Die Forderung der Linken, die Toleranzgrenze bei Cannabis und Führerschein von 1,0 auf 10,0 ng/ml anzuheben, begrüßen einige Sachverständige, andere lehnen sie ab. Die letzte Anhörung im Bundestag fand dazu im Februar 2021 statt. Die Kritik der Antragsteller aus der Fraktion der Linken zielt darauf ab, dass die geltende Toleranzgrenze von 1,0 ng/ml so niedrig sei, dass sie praktisch einer Nulltoleranzgrenze entspricht.

Dies passe nicht zum Grenzwert von 0,5 ‰, der bei Alkohol toleriert werde. Eine Schwelle von 1,0 ng/ml könne auch Tage nach einem Cannabiskonsum noch überschritten werden, wenn dieser die Fahrtüchtigkeit längst nicht mehr beeinträchtige. Ein Teilbereich des Antrags der Linken zielt darauf, ins Strafgesetzbuch einen Grenzwert von 3,0 ng/ml aufzunehmen, unter welchem die relative Fahruntüchtigkeit auszuschließen ist. Der Forderung der Linken schließt sich unter derem der Geschäftsführer des DHV (Deutscher Hanfverband) Georg Wurth an. Er beklagte während der erwähnten Anhörung, dass Cannabis- und Alkoholkonsumenten vollkommen ungleich bei Straßenverkehrskontrollen behandelt würden. Die entsprechenden Vorlagen sind aber noch in der Schwebe.

Daher ist gegenwärtig Cannabiskonsumenten zu strikter Vorsicht zu raten.

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Autor: Tastfunker

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