Nach Inkrafttreten der Verordnung zur Zuständigkeitserklärung im Bereich des Konsumcannabisgesetzes (KCanWissZustV) hat der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) eine umfassende Checkliste für die Beantragung von Modellprojekten veröffentlicht. Diese richtet sich an alle, die Forschungsprojekte zu Konsumcannabis gemäß § 2 Abs. 4 KCanG planen. Nachfolgend finden Interessierte alle relevanten Aspekte und Anforderungen, die für einen erfolgreichen Antrag von Bedeutung sind.
Anforderungen an Forschungsprojekte
Zielsetzung und Themenbereiche
Die Forschungsprojekte können entweder den Bereich Genusscannabis (im Gesetz als „Konsumcannabis“ bezeichnet) oder Nutzhanf betreffen. Medizinisches Cannabis fällt hingegen in die Zuständigkeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Antragstellende müssen klar definierte Forschungsfragen und Hypothesen formulieren. Ein Beispiel für eine Hypothese könnte lauten: „Die Abgabe von Konsumcannabis im Rahmen des Forschungsprojekts wird unter den Bedingungen A und B die Wirkungen X, Y und Z erreichen.“
Wissenschaftliche Grundlagen und Methodik
Ein fundiertes Forschungsdesign, einschließlich der Begründung für die gewählten Methoden und Ansätze zur Erfolgsmessung, ist unabdingbar. Zusätzlich ist der aktuelle wissenschaftliche Sachstand zu dokumentieren. Mindestens eine Person mit einem einschlägigen wissenschaftlichen Hochschulabschluss muss in die Erstellung, Durchführung und Auswertung der Studie eingebunden sein.
Personelle Anforderungen
Verantwortliche Personen
Für Projekte, bei denen Konsumcannabis angebaut, hergestellt oder verwendet werden soll, ist eine sachkundige Person gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 2 MedCanG zu benennen. Diese muss über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Biologie, Chemie, Pharmazie, Human- oder Veterinärmedizin verfügen. Für andere Tätigkeiten wie Einfuhr, Ausfuhr oder Handel ist gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 3 MedCanG eine qualifizierte Person mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Kaufmann oder Kauffrau im Groß- und Außenhandel erforderlich.
Nachweise und Dokumentation
Die Einreichung eines Führungszeugnisses sowie der Nachweis der fachlichen Qualifikationen sind obligatorisch. Zusätzlich ist eine Erklärung beizufügen, ob und wie die benannte Person ihren Verpflichtungen nachkommen kann. Die geplante Betriebsstätte muss detailliert beschrieben werden, einschließlich Lage und Größe.
Finanzierung und Laufzeit
Die Finanzierung des Forschungsprojekts muss ohne Unterstützung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewährleistet sein. Antragstellende müssen darlegen, wie die Kosten des Vorhabens gedeckt werden. Darüber hinaus ist die geplante Laufzeit des Projekts klar zu definieren.
Veröffentlichung der Ergebnisse
Es ist erforderlich, darzustellen, wie die Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Dies könnte beispielsweise durch Fachpublikationen, Konferenzen oder Berichte erfolgen.
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Rechtliche Rahmenbedingungen
Einhaltung der Normen des Konsumcannabisgesetzes
Für die Genehmigung eines Modellprojekts müssen sämtliche Anforderungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) erfüllt werden. Dazu zählen unter anderem:
- Angaben zu Antragsteller*innen und verantwortlichen Personen (Name, Anschrift, Qualifikationen)
- Spezifizierung des Antragszwecks, z. B. Anbau, Herstellung, Handel oder Abgabe
- Einhaltung internationaler Übereinkommen und EU-Vorschriften
Aufzeichnungspflichten
Erlaubnisinhaber sind verpflichtet, detaillierte Aufzeichnungen über Mengen, Herkunft und Verbleib des Cannabis zu führen. Diese Daten müssen drei Jahre aufbewahrt und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gemeldet werden.
Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen
Die BLE und andere zuständige Behörden haben das Recht, Betriebe zu kontrollieren, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und Proben zu entnehmen. Zudem müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Cannabis vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Optionale Anforderungen
Kooperationen und politische Unterstützung
Die Einbindung einer Forschungseinrichtung, wie einer Universität oder eines Instituts, wird empfohlen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Darüber hinaus kann die Unterstützung durch die örtliche Politik und Verwaltung der geplanten Modellregion von Vorteil sein.
Beteiligung von Kommunen
Kommunen, die das Projekt politisch und administrativ befürworten, können dessen Erfolg maßgeblich fördern. Hierbei ist ein enger Dialog mit den zuständigen Behörden ratsam.
Zuständige Behörde und Ansprechpartner
Für die Genehmigung und Überwachung der Modellprojekte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Sie ist unter folgender Adresse erreichbar:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: +49 (0)228 6845-0
E-Mail: info@ble.de
Ein Ansprechpartner für Modellprojekte wird derzeit noch nicht bekannt gegeben.
Quelle / Infos: https://cannabiswirtschaft.de/wp-content/uploads/2024/12/Checkliste-fuer-Cannabis-Modellprojektantraege.pdf
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
Kein Anspruch / Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der News bzw. Pressemeldung