Berlin, 15.05.2025 – Das Berliner Unternehmen Sanaleo, spezialisiert auf CBD-Produkte, hat in Deutschland als erstes Unternehmen offiziell Steuerzeichen für THC-freie Hanfblüten erhalten.
Steuermarke für THC-freie CBD-Blüten erstmals vergeben

Dies gab Sanaleo gemeinsam mit dem Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) bekannt. Damit unterliegen diese Produkte ab sofort nicht nur der üblichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent, sondern zusätzlich der Tabaksteuer. Die Vergabe der Steuermarke signalisiert, dass diese Blüten rechtlich als Nutzhanf anerkannt und damit verkehrsfähig sind.
Rechtlicher Hintergrund und aktuelle Praxis
Die Generalzolldirektion Neustadt a. d. Weinstraße bestätigte gegenüber dem BvCW jedoch gleichzeitig, dass trotz der erstmaligen Vergabe von Steuerzeichen an Sanaleo die etablierte Rechtsauffassung weiterhin angewendet werde. Dies führt zu einer unklaren Situation hinsichtlich der zukünftigen Behandlung ähnlicher Produkte im gesamten Markt. Hintergrund dieser Unklarheiten ist unter anderem ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Juni 2022 (AZ: 5 StR 490/21), welches klarstellte, dass entharzte Hanfblüten mit äußerst geringen THC-Gehalten nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Dennoch vertreten verschiedene Behörden weiterhin den Standpunkt, dass Nutzhanf mit minimalem THC-Anteil potenziell missbräuchlich zu Rauschzwecken genutzt werden könne und daher als Cannabis gemäß dem kürzlich in Kraft getretenen Cannabis-Kontrollgesetz (KCanG) eingestuft werden müsse.
Internationale Praxis im Vergleich
Anders als Deutschland erheben einige europäische Länder wie Österreich, Luxemburg und Belgien bereits seit einiger Zeit Tabaksteuer auf Nutzhanfblüten, sofern diese als Rauchware verkauft werden. Die aktuelle Entscheidung des Hauptzollamts Bielefeld, Steuerzeichen für die von Sanaleo angemeldeten THC-freien Produkte zu vergeben, könnte somit eine Annäherung an internationale Standards bedeuten.
Bedeutung für Sanaleo und die Branche
Paul Portius, CEO von Sanaleo, bezeichnete die Vergabe der Steuermarke als einen wichtigen Meilenstein nicht nur für sein Unternehmen, sondern für den gesamten Markt für CBD-Produkte. „Nach intensiven Vorbereitungen und langen Antragsprozessen können wir nun erstmals vollständig legale, THC-freie Hanfblüten als versteuertes Raucherzeugnis in den Handel bringen. Der offizielle Start in den bundesweiten Verkauf ist für Juli dieses Jahres geplant.“
Sanaleo betont, weiterhin gemeinsam mit dem BvCW für weitere Verbesserungen und mehr Klarheit im Bereich des industriellen Hanfs eintreten zu wollen. Ziel ist es, die rechtliche und wirtschaftliche Situation für Unternehmen im CBD-Bereich weiter zu verbessern und den Markt transparenter und sicherer zu gestalten.
Steuerzeichen als Schritt zur Rechtssicherheit
Lisa Haag, verantwortlich für Technik, Handel und Dienstleistungen beim BvCW, begrüßt die aktuelle Entwicklung ausdrücklich. Die Steuerzeichen könnten zusätzliche Steuereinnahmen generieren und gleichzeitig für Rechtssicherheit sorgen, was wiederum die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Unternehmen stärken würde. „Das Bundesfinanzministerium könnte hier durch klare Anweisungen an den Zoll eine für alle Seiten vorteilhafte Situation schaffen – für Verbraucher, den deutschen Mittelstand und die Gesellschaft insgesamt“, so Haag weiter.
Werbung
Weiterhin offene juristische Verfahren
Parallel zur aktuellen Entwicklung bestehen weiterhin juristische Unklarheiten und laufende Verfahren, insbesondere hinsichtlich der Vergabe von Steuerzeichen. Ein von der Firma Weedo erstrittenes Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom November 2024 befindet sich derzeit noch im Beschwerdeverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH). Dieses Urteil verpflichtet den Zoll grundsätzlich zur Ausgabe von Steuermarken für ähnliche Produkte.
Weedo begrüßt Signalwirkung der Entscheidung
Philipp Ferrer, Geschäftsführer von Weedo, äußerte sich positiv zur Vergabe der Steuerzeichen an Sanaleo. Er betonte, dass diese Entwicklung ein wichtiges Signal darstelle, welches maßgeblich den weiteren Verlauf des Verfahrens vor dem BFH beeinflussen dürfte. Ferrer kritisierte jedoch die bisherige Praxis, durch die der Branche unnötig lange der Zugang zum Markt erschwert wurde. Er gratulierte Sanaleo ausdrücklich und hofft auf eine baldige Klärung der rechtlichen Situation für weitere Unternehmen.
Forderung nach Abschaffung der „Rauschklausel“
Dr. Ferdinand Weis, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des BvCW, geht davon aus, dass die Verweigerung der Steuerzeichen durch die aktuelle Entscheidung in Zukunft kaum noch rechtlich haltbar sein wird. Er kündigte an, weiterhin intensiv für eine generelle Abschaffung der sogenannten „Rauschklausel“ einzutreten, die im KCanG noch enthalten ist. Jüngste Gerichtsurteile des Landgerichts Freiburg und des Finanzgerichts Düsseldorf stärken diese Position, da beide Gerichte entschieden, dass Nutzhanf mit geringem THC-Anteil nicht als Cannabis zu klassifizieren sei und eine Verweigerung von Steuerzeichen die europäische Warenverkehrsfreiheit verletze.
Quelle / Infos: https://cannabiswirtschaft.de/erstes-unternehmen-erhalt-deutsche-steuermarke-fur-thc-freie-cbd-bluten/
———-
Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
Kein Anspruch / Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der News bzw. Pressemeldung