Ruf nach Cannabis-Fertigarzneimitteln wird immer lauter

Eine Zulassung von Cannabis als Fertigarzneimittel in Deutschland ist noch in weiter Ferne. Obwohl medizinisches Cannabis seit 2017 ohne Indikation verschrieben werden darf, sind lediglich zwei Fertigarzneimittel zugelassen: Sativex® und Canemes®. Die übrigen Patienten werden mit Dronabinol, Cannabisextrakten oder -blüten behandelt.

Neuzulassung von Cannabis-Fertigarzneimitteln

Ruf nach Cannabis-Fertigarzneimitteln wird immer lauter
Ruf nach Cannabis-Fertigarzneimitteln wird immer lauter

Eine Neuzulassung von Fertigarzneimitteln hätte nicht nur Vorteile für Leistungserbringer und Patienten, sondern auch eine Rechtssicherheit im Schadensfall zur Folge. Aktuell wird jedoch diskutiert, dass Cannabisblüten nur noch bestimmten Facharztgruppen überlassen werden sollen. Apothekerin Melanie Dolfen sieht in der Fertigarzneimittel-Zulassung eine Möglichkeit, um die Versorgung von Cannabispatienten zu verbessern. Dennoch sind die meisten Unternehmen in der Cannabisindustrie wenig auf die Zulassung von Cannabisblüten vorbereitet. Dies könnte sich jedoch bald ändern, denn Big Pharma drängt auf den Markt. Unter anderem wird daran gearbeitet, bestimmte Inhalationsgeräte zu entwickeln, um eine standardisierte, replizierbare und kontrollierbare Inhalation von Blüten zu ermöglichen.

Die aktuelle Situation in Deutschland

Die Patientenversorgung mit Medizinalcannabis beruht in Deutschland seit 2017 auf einer Übergangslösung. Das Gesetz „Cannabis als Medizin“ ermöglichte im März 2017 die indikationsfreie Verordnung von medizinischem Cannabis. Dadurch wurde die Kostenübernahme für Arzneimittel erreichbar, die nicht als solche zugelassen sind. Dafür müssen Patienten einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen.

Der einzige Hersteller von Medizinalcannabis in Deutschland, Demecan, prüft kontinuierlich, ob eine Fertigarzneimittelzulassung sinnvoll wäre. Allerdings müsse zunächst „klar definiert werden, welchen zusätzlichen Mehrwert“ eine Zulassung bringen würde, so das Unternehmen. Auch sei der Kostenaufwand so hoch, dass es nur schwer von kleinen Betrieben realisiert werden könne.


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Vorteile einer Fertigarzneimittel-Zulassung

Eine Zulassung von Cannabisblüten als Fertigarzneimittel hätte für Leistungserbringer und Patienten einige Vorteile. Die Rechtssicherheit im Schadensfall wäre gewährleistet und die Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung gesichert. Zudem würde es kleineren Apotheken erleichtern, Cannabis-Verordnungen einzulösen, die sonst wenig Kapazitäten in der Rezeptur haben. Die Fertigarzneimittel-Zulassung, insbesondere für Blüten, würde außerdem zu einer Entstigmatisierung der Cannabis-Patienten beitragen.

Probleme bei der Zulassung von Cannabisblüten

Die Zulassung von Cannabisblüten als Fertigarzneimittel scheint für Unternehmen wenig attraktiv zu sein. Aus dem Rohstoff Cannabisblüte oder -Extrakt ein Fertigarzneimittel zu entwickeln, sei komplex und vielleicht nicht der richtige Ansatz.

Die Zulassung von Cannabis-Fertigarzneimitteln ist ein Thema, das in der medizinischen Gemeinschaft und der Gesellschaft insgesamt viel Diskussion auslöst. Während die Übergangslösung der indikationsfreien Verordnung von medizinischem Cannabis seit 2017 die Patientenversorgung sicherstellt, gibt es zahlreiche Gründe dafür, warum eine Zulassung von Fertigarzneimitteln angestrebt werden sollte. Es gibt jedoch auch viele Herausforderungen, die damit einhergehen. In diesem Artikel haben wir uns mit den Vor- und Nachteilen einer Zulassung von Cannabis-Fertigarzneimitteln auseinandergesetzt und diskutiert, warum eine solche Zulassung wichtig wäre.

Die Diskussionen rund um die Zulassung von Cannabis-Fertigarzneimitteln zeigen, wie wichtig es ist, dass das Gesundheitssystem sich weiterentwickelt und auf die Bedürfnisse der Patienten reagiert. Es bleibt abzuwarten, wie die Debatte in den kommenden Jahren weitergehen wird und welche Entwicklungen in der Forschung und der Gesetzgebung auf uns zukommen werden.

Fazit

Abschließend lässt sich sagen, dass die Zulassung von Cannabis-Fertigarzneimitteln sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt. Während eine Zulassung die Rechtssicherheit für Patienten und Leistungserbringer erhöhen würde, könnten restriktive Vorschläge des Gemeinsamen Bundesausschusses die Blütenverordnung erschweren. Die Fertigarzneimittelzulassung von Cannabisblüten scheint für Unternehmen wenig attraktiv zu sein, da der Kostenaufwand hoch ist und sich die Entwicklung als schwierig erweist. Die Entwicklung von Medikamenten auf Cannabisbasis geht jedoch weiter, und es ist möglich, dass schon bald mehr Patienten mit Fertigarzneimitteln auf Cannabisbasis entsprechend der Indikation therapiert werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass Cannabis-Fertigarzneimittel keine Naturprodukte mit breitem Wirkspektrum vollständig ersetzen sollten. Vielmehr sollten sie dazu beitragen, die Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabisarzneimitteln in klinischen Studien zu belegen und die Zulassung von Fertigarzneimitteln anzustreben. Ziel müsse es bleiben, die Synergien und Entourage-Effekte von Cannabisblüten und -extrakten zu nutzen, um möglichst wirksame Therapien für Patienten zu entwickeln.

Die Entwicklung von Medizinalcannabis ist ein Prozess, der Zeit, Geld und Ressourcen erfordert. Es ist wichtig, dass diejenigen, die von Medizinalcannabis profitieren könnten, ihre Bedürfnisse und Anforderungen klar artikulieren und ihre Rechte auf eine angemessene und wirksame Therapie auf der Grundlage einer soliden wissenschaftlichen Grundlage verteidigen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Entwicklung von Cannabis-Fertigarzneimitteln auf eine Weise vorangetrieben wird, die die Bedürfnisse von Patienten und Leistungserbringern gleichermaßen berücksichtigt.

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Autor: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
Bilder: Open Source CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication

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