Das Nutzhanfliberalisierungsgesetz soll rechtliche Hürden für den gewerblichen Hanfanbau abbauen. Vorgesehen sind unter anderem die Streichung der sogenannten Rauschklausel, ein höherer THC-Grenzwert und die Öffnung für den Indoor-Anbau. Bei der Bundestagsanhörung am 14. Oktober 2026 gab es dafür Unterstützung, aber auch Bedenken zum Verbraucherschutz. Die diskutierten Änderungen sind durch die Anhörung noch nicht geltendes Recht.
Öffentliche Bundestagsanhörung zum Nutzhanfliberalisierungsgesetz zeigt breite Befürwortung und funktionale Bedenken
Für Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel geht es um eine zentrale Frage: Wie lässt sich Nutzhanf wirtschaftlich verlässlich anbauen und vermarkten, ohne notwendige Schutzregeln für Lebensmittel und Futtermittel zu vernachlässigen? Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e. V. (BvCW) unterstützt den Entwurf vollständig. Die Anhörung zeigte allerdings, dass über die konkrete Ausgestaltung weiterhin diskutiert wird.
| Geplante Änderung | Erwarteter Nutzen | Wichtige Einschränkung |
|---|---|---|
| Rauschklausel streichen | Weniger strafrechtliche Unsicherheit | Produktbezogene Vorschriften bleiben zu beachten |
| THC-Schwelle auf 1 Prozent erhöhen | Größerer Spielraum bei natürlichen Schwankungen | EU-Förderbedingungen ändern sich dadurch nicht automatisch |
| Indoor-Anbau ermöglichen | Kontrollierbare Produktion und neue Betriebsmodelle | Investitionen und laufende Kosten müssen sich rechnen |
| Meldepflichten differenzieren | Besser passende Abläufe für verschiedene Anbauformen | Die konkrete gesetzliche Umsetzung bleibt entscheidend |
| Hanfrauchwaren steuerlich einordnen | Klarere steuerliche Behandlung | Steuerpflicht bedeutet keine automatische Verkehrsfähigkeit |
Warum beschäftigt sich der Bundestag mit dem Nutzhanfliberalisierungsgesetz?
Am 14. Oktober 2026 befasste sich der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat mit dem Gesetzentwurf der Grünen zur Nutzhanfliberalisierung, Bundestagsdrucksache 21/2116. Hintergrund sind rechtliche Unsicherheiten, die nach Darstellung der Antragsteller Investitionen und Anbauentscheidungen erschweren.
Nutzhanf liefert Rohstoffe für unterschiedliche Wirtschaftszweige, beispielsweise Fasern für Textilien, Ausgangsmaterial für Baustoffe oder Hanfsamen zur Lebensmittelherstellung. Trotzdem können Fragen zur rechtlichen Einordnung erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Wer eine Ernte finanziert, Lieferverträge abschließt oder Verarbeitungstechnik anschafft, braucht möglichst verlässliche Rahmenbedingungen.
Faktenbox: Was ist der aktuelle Verfahrensstand?
- Beraten wurde ein Gesetzentwurf der Grünen.
- Die öffentliche Anhörung fand am 14. Oktober 2026 statt.
- Der BvCW unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen.
- Eine Anhörung ersetzt weder den Gesetzesbeschluss noch das Inkrafttreten.
Warum soll die Rauschklausel bei Nutzhanf entfallen?
Die sogenannte Rausch- oder Missbrauchsklausel ist ein Kernpunkt der Debatte. Sie verlangt im betreffenden gesetzlichen Zusammenhang, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Kritiker bemängeln, dass dadurch selbst bei THC-armem Nutzhanf erhebliche Unsicherheiten entstehen können.
Der BvCW verweist in seiner Stellungnahme auf Strafverfahren und Beschlagnahmungen bei Unternehmen. Aus Verbandssicht zeigt sich daran, dass die bisherige Regelung den Umgang mit gewerblichen Hanfprodukten unnötig belastet. Die angeführten Einzelfälle sind dabei als Begründung der Verbandsposition einzuordnen.
Welche Vorteile erwarten Landwirtschaft und Handel?
Der Sachverständige Felix Drewes und der Deutsche Bauernverband unterstützten in der Anhörung die Streichung. Erwartet werden klarere Bedingungen für Betriebe, die Nutzhanf ordnungsgemäß anbauen, verarbeiten oder vertreiben.
Für dich als Händler wäre vor allem die bessere Kalkulierbarkeit relevant. Allerdings würde die Streichung keine pauschale Verkaufserlaubnis für jedes Hanfprodukt schaffen. Ob ein konkretes Erzeugnis angeboten werden darf, hängt weiterhin von seiner Zusammensetzung, Verwendung und den einschlägigen Produktvorschriften ab.
Was würde ein THC-Grenzwert von 1 Prozent verändern?
Der Entwurf sieht vor, die THC-Schwelle für die Nutzhanfdefinition von 0,3 auf 1 Prozent anzuheben. THC ist der wesentliche berauschend wirkende Bestandteil von Cannabis. Sein Gehalt in Pflanzen hängt nicht ausschließlich von der Sorte ab, sondern kann auch durch Standort, Witterung und Stress beeinflusst werden.
Die Pflanzenbauwissenschaftlerin Simone Graeff-Hönninger erläuterte, dass deshalb selbst zertifiziertes Saatgut unverschuldete Überschreitungen nicht grundsätzlich ausschließt. Eine höhere Schwelle könnte das wirtschaftliche Risiko solcher Schwankungen reduzieren und zusätzliche Möglichkeiten für die Züchtung eröffnen.
Wären damit auch höhere THC-Gehalte in Lebensmitteln erlaubt?
Nein. Die rechtliche Einstufung einer Pflanze und die Anforderungen an ein fertiges Lebensmittel sind unterschiedliche Fragen. Ein höherer Nutzhanfgrenzwert wäre keine allgemeine Erlaubnis, Lebensmittel mit entsprechendem THC-Gehalt anzubieten. Ebenso bleiben die EU-Voraussetzungen für die Agrarförderung gesondert zu betrachten.
Praxisbeispiel: Ein landwirtschaftlicher Betrieb könnte von einem größeren gesetzlichen Spielraum beim Pflanzenbestand profitieren. Ein Verarbeiter müsste dennoch eigenständig prüfen, welche Anforderungen für das daraus hergestellte Lebensmittel gelten.
Aktuelle Angebote (Werbung):
Welche Chancen bietet das Nutzhanfliberalisierungsgesetz für den Indoor-Anbau?
Die geplante Öffnung für den Indoor-Anbau soll kontrollierte Produktionsbedingungen ermöglichen und zusätzliche Betriebsformen einbeziehen. Temperatur, Beleuchtung und weitere Einflussfaktoren lassen sich in geschützten Anlagen gezielter steuern als auf dem Acker.
Der BvCW sieht darin Chancen für standardisierte Rohstoffe, insbesondere im Bereich der Cannabinoide wie CBD. Daraus folgt allerdings weder eine gesundheitliche Wirkungsaussage noch eine automatische Zulässigkeit daraus hergestellter Produkte.
- Kontrollierte Bedingungen können gleichmäßigere Produktionsabläufe unterstützen.
- Ganzjährige Anbauzyklen können die Lieferplanung erleichtern.
- Technik, Energie und Personal verursachen zusätzliche Kosten.
- Die Wirtschaftlichkeit hängt vom Rohstoff, Absatzmarkt und Betriebskonzept ab.
Welche Bedenken äußerte das Bundesinstitut für Risikobewertung?
Die Sachverständigen Robert Pieper und Bernd Schäfer vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnten in der Anhörung vor Risiken für Tiere und Verbraucher. Im Mittelpunkt standen mögliche THC-Belastungen durch Futtermittel und Lebensmittel.
Pieper erläuterte anhand einer Modellrechnung Risiken bei der Verfütterung von Hanf an Milchkühe und verwies auf den Übergang von Cannabinoiden in die Milch. Schäfer betonte Schutzlücken bei Lebensmitteln aus Blättern und Blüten sowie die besondere Bedeutung des Kinderschutzes.
Ihre Forderung: Die diskutierten Lockerungen sollten mit ausreichenden Regelungen für Lebens- und Futtermittel verbunden werden. Damit betrifft der Streit auch die Reihenfolge der Reformschritte und die Frage, welche Vorschriften Risiken wirksam begrenzen.
Faktenbox: Was bedeutet ein niedriger THC-Gehalt?
Ein niedriger THC-Gehalt allein belegt weder die Sicherheit jeder Verwendung noch die rechtliche Zulässigkeit eines Produkts. Entscheidend sind unter anderem die aufgenommene Menge, die Produktart und die vorgesehene Nutzung.
Was sollen neue Meldepflichten und Steuerregeln bewirken?
Nach der BvCW-Stellungnahme soll für den Freilandanbau die Anzeige bis zum 1. Juli bestehen bleiben. Für den Indoor-Anbau sind quartalsbezogene Anzeigen vorgesehen. Das soll unterschiedliche Produktionsabläufe besser berücksichtigen.
Außerdem unterstützt der Verband die vorgesehene tabaksteuerliche Einordnung von Nutzhanf, der als pflanzliches Raucherzeugnis verwendet wird. Klarere Steuerregeln könnten Abgrenzungsfragen reduzieren, bringen für betroffene Unternehmen aber auch Verwaltungsaufwand mit sich.
Was bedeutet die Nutzhanfliberalisierung aus deutscher Sicht?
Aus deutscher Sicht bedeutet das vor allem eine Chance auf verlässlichere Bedingungen für landwirtschaftliche Betriebe und regionale Verarbeitung. Ob daraus zusätzliche Wertschöpfung entsteht, hängt jedoch auch von Abnehmern, Verarbeitungskapazitäten und tragfähigen Preisen ab.
Wer sich für eine vollständige Legalisierung von Cannabis weltweit einsetzt, kann den Entwurf als sinnvollen Reformschritt bewerten. Nutzhanf braucht dabei eine sachgerechte Behandlung als Wirtschaftsrohstoff. Zugleich bleiben konkrete Schutzanforderungen für einzelne Produkte notwendig. Eine solche Position verbindet Liberalisierung mit nachvollziehbaren Qualitätsregeln.
Was sollten Unternehmen jetzt prüfen?
- Den weiteren parlamentarischen Verlauf und mögliche Änderungen verfolgen.
- Geplante Investitionen anhand geltender Vorschriften kalkulieren.
- Anforderungen an Anbau, Förderung und Endprodukte getrennt prüfen.
- Lieferverträge, Qualitätskontrollen und Produktkennzeichnung fachlich absichern.
Welche Fragen bleiben zum Nutzhanfliberalisierungsgesetz offen?
Ist der Entwurf bereits beschlossen?
Die hier behandelte Anhörung dokumentiert die Beratung und unterschiedliche Fachpositionen. Sie belegt keinen abschließenden Gesetzesbeschluss.
Wird damit jedes CBD-Produkt legal?
Nein. Die Zulässigkeit eines konkreten Produkts lässt sich daraus nicht pauschal ableiten.
Was ist das Fazit zur geplanten Nutzhanfliberalisierung?
Das Nutzhanfliberalisierungsgesetz könnte wichtige Unsicherheiten für die Hanfbranche verringern. Besonders relevant sind Rauschklausel, THC-Schwelle und Indoor-Anbau. Entscheidend bleibt, ob die Reform praxistaugliche Regeln schafft und offene Fragen zum Verbraucher- und Tierschutz nachvollziehbar löst.
Quellen / Infos:
Bericht des Deutschen Bundestages zur Anhörung,
BvCW-Stellungnahme vom 12. Oktober 2026,
begleitender LinkedIn-Beitrag des BvCW.
Michael Färber beschäftigt sich seit 2018 intensiv mit Cannabis, Hanf und CBD. Er absolvierte den Master of Cannabis Industry sowie die Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater für Medikamente auf Cannabisbasis. Dieser Artikel wurde von ihm redaktionell erstellt und geprüft und basiert auf eigener Recherche, Pressemitteilungen, aktuellen News, wissenschaftlichen Studien, langjähriger Erfahrung sowie modernen Bild-, Recherche- und Textwerkzeugen. Weitere Informationen findest du hier: Autorenvorstellung von Michael Färber
Kein Anspruch / Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, News bzw. Pressemeldung
Beachte hierzu auch den medizinischen Haftungsausschluss!
Transparenzhinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell bearbeitet und geprüft.


