Am 1. August 2025 veröffentlichte der Deutsche Hanfverband (DHV) eine ausführliche Stellungnahme zu einem neuen Gesetzentwurf der Gesundheitsministerin Warken.
Ein Rückschritt für Patienten und digitale Medizin
Ziel des Entwurfs ist es, die telemedizinische Verschreibung von medizinischem Cannabis sowie den Online-Versand durch Apotheken zu verbieten. Als Hanffreund und Blogger, der die Entwicklung rund um die Legalisierung und medizinische Nutzung von Cannabis seit Jahren verfolgt, erscheint mir dieser Vorschlag nicht nur rückständig, sondern auch gefährlich für viele Patientinnen und Patienten in Deutschland.
Was sieht der Gesetzentwurf konkret vor?
Geplante Einschränkungen bei Verschreibung und Versand
Laut dem Entwurf sollen medizinische Cannabisblüten künftig nur noch durch eine persönliche Untersuchung bei einem Arzt verschrieben werden dürfen. Auch Folgerezepte sollen spätestens alle vier Quartale durch einen persönlichen Arztkontakt erneuert werden. Der bisher erlaubte Versand der Medikamente über Online-Apotheken soll untersagt werden, sodass Patient:innen ihre Cannabisblüten nur noch in einer örtlichen Apotheke persönlich abholen dürfen.
Verbot betrifft ausschließlich Cannabisblüten
Interessanterweise sind von dieser Regelung nur Cannabisblüten betroffen, nicht jedoch Extrakte – obwohl diese in der Regel deutlich höhere THC-Konzentrationen enthalten. Eine genaue Begründung liefert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht, es wird lediglich ein gestiegener Import von Blüten genannt.
Ein Schritt zurück in die analoge Vergangenheit
Digitale Rückwärtsrolle trotz politischer Digitalisierungsagenda
Während die Bundesregierung in vielen Bereichen versucht, die Digitalisierung voranzutreiben, scheint man im Gesundheitsbereich – und speziell beim Thema medizinisches Cannabis – in die vordigitale Zeit zurückfallen zu wollen. Dass ausgerechnet dort, wo digitale Angebote einen echten Mehrwert für Patient:innen bieten, nun wieder auf analoge Strukturen gesetzt werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Im Ausland, etwa in Kanada oder den USA, würde man eine solche Entwicklung wohl kaum glauben.
Wirtschaftliche Konsequenzen für die Cannabisbranche
Die geplanten Änderungen gefährden nicht nur die Versorgung der Patient:innen, sondern auch zahlreiche Arbeitsplätze. Vor allem spezialisierte Online-Apotheken, die sich auf Cannabispräparate konzentrieren, wären massiv betroffen. Unternehmen, die bisher innovative digitale Versorgungsstrukturen aufgebaut haben, könnten mit einem Schlag ihre Geschäftsgrundlage verlieren.
Unklare Grundlage der Regulierung
Keine verlässlichen Daten zu Importen und Verarbeitungen
Der Entwurf verweist lediglich auf einen gestiegenen Import von Cannabisblüten, doch konkrete Zahlen zu Extrakten oder zur Inlandsverarbeitung fehlen. Auch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) findet sich keine transparente Datenlage. Ohne diese Informationen erscheint die Beschränkung ausschließlich auf Blüten willkürlich und medizinisch nicht begründbar.
Negative Darstellung der Blüten
Seit Jahren erleben wir eine unfaire Bewertung von Cannabisblüten im Vergleich zu Extrakten. Dabei sind Blüten, insbesondere bei der Inhalation, für viele Patient:innen eine schnell wirksame und effektive Therapiemethode. Die ablehnende Haltung gegenüber Blüten hat wohl eher kulturelle und politische als medizinische Gründe.
Telemedizin war für viele Patient:innen ein Segen
Schwieriger Zugang zu verschreibenden Ärzt:innen
Auch nach der Einführung des MedCanG bleibt der Zugang zu verschreibungsbereiten Ärzt:innen schwierig. Viele Praxen lehnen Cannabis aus Unwissenheit, Skepsis oder Angst vor Regressforderungen ab. Die Folge: Patient:innen telefonieren zahllose Praxen ab, häufig ohne Erfolg – und landen oft wieder beim Schwarzmarkt.
Telemedizinische Plattformen bieten echte Hilfe
Telemedizinische Angebote haben es vielen Patient:innen überhaupt erst ermöglicht, legal an medizinisches Cannabis zu kommen. Spezialisierte Ärzt:innen auf diesen Plattformen kennen sich besser mit den vielfältigen Sorten und Anwendungen aus als viele Hausärzt:innen. Gerade für chronisch Kranke, mobilitätseingeschränkte Menschen oder jene im ländlichen Raum war Telemedizin ein Befreiungsschlag.
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Folgen der Abschaffung: Ärztehopping und Schwarzmarkt
Überlastete Hausarztpraxen vor neuer Herausforderung
Wenn Cannabispatient:innen künftig wieder auf der Suche nach verschreibenden Hausärzt:innen durch die Praxen wandern müssen, wird das Problem der Überlastung im Gesundheitssystem weiter verschärft. Und jene, die keinen verschreibenden Arzt finden, kehren wohl oder übel zurück auf den Schwarzmarkt – ein Zustand, den wir eigentlich durch das MedCanG überwinden wollten.
Versorgung durch spezialisierte Plattformen sinnvoll
Mehr Expertise durch Spezialisierung
In der Praxis zeigt sich, dass viele Cannabispatient:innen sich durch eigene Recherchen ein tiefes Wissen über Sorten, Wirkungen und Dosierung aneignen. Doch die Hausärzt:innen sind in der Regel nicht auf diesem Stand. Spezialisierte Online-Plattformen und Versandapotheken hingegen haben Ärzt:innen und Apotheker:innen mit Fokus auf Cannabis. Diese Expertise ist ein großer Vorteil – und sollte nicht leichtfertig geopfert werden.
Kein medizinischer Mehrwert durch persönlichen Arztkontakt
Nicht jede Verschreibung erfordert einen persönlichen Arztbesuch. Viele Patient:innen sind stabil eingestellt und benötigen lediglich ein Folgerezept. Hier bietet die Telemedizin eine zeitsparende und effiziente Lösung – auch für Ärzt:innen. Ein verpflichtender Arztbesuch in der Praxis bringt in solchen Fällen keinen medizinischen Nutzen, sondern ist reine Bürokratie.
Versandverbot belastet Patient:innen zusätzlich
Mobilitätseinschränkung und doppelte Wege
Dass Cannabis künftig ausschließlich in stationären Apotheken abgeholt werden soll, trifft vor allem Menschen mit eingeschränkter Mobilität und jene im ländlichen Raum. Da die meisten Apotheken Cannabis nicht vorrätig haben, bedeutet dies meist zwei Wege: einmal zur Bestellung, einmal zur Abholung. Das kostet Zeit, Geld und ist ökologisch fragwürdig.
Kassenrezepte bleiben Mangelware
Privatrezepte nehmen zu – und werden kritisiert
Die Bundesregierung sieht die Zunahme an Privatrezepten kritisch. Dabei sollte genau das Gegenteil passieren: Die hohe Zahl zeigt, wie schwierig es ist, ein Kassenrezept zu erhalten. Die Ablehnung der Krankenkassen, die Angst der Ärzt:innen vor Regressen – all das treibt Patient:innen in die Selbstzahlung. Viele von ihnen möchten nicht erst mit Opiaten experimentieren, sondern vertrauen auf die positiven Effekte von Cannabis.
Verbesserung der Erstattungsregelungen gefordert
Statt die Verschreibung zu erschweren, sollte man die Bedingungen für die Kostenübernahme verbessern. Viele Patient:innen mit chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder anderen Leiden würden von einer fairen Kassenversorgung profitieren.
Regulierung darf nicht diskriminieren
Warum nur Cannabis?
Die geplanten Einschränkungen gelten ausschließlich für Cannabis. Keine anderen Medikamente werden auf diese Weise reglementiert. Das weckt den Eindruck einer politischen oder ideologischen Voreingenommenheit gegenüber Cannabis – nicht einer medizinisch begründeten Maßnahme.
Die Konsumenten nicht vergessen
Zwischen Medizinalrezept und Schwarzmarkt
Es ist unbestritten, dass einige Menschen Cannabis über ein Privatrezept beziehen, obwohl sie es primär als Genussmittel nutzen. Doch solange es keine legalen Alternativen wie Cannabis-Fachgeschäfte gibt, ist das kaum verwunderlich. Der Schwarzmarkt ist nach wie vor präsent, und der Eigenanbau ist nicht jedem möglich. In diesem Kontext ist die Apotheke über Rezept oft die sicherere und bessere Wahl.
Besser Fachgeschäfte als Repression
Statt Patient:innen den Zugang zu erschweren, sollte die Bundesregierung endlich Cannabis-Fachgeschäfte ermöglichen. Modellprojekte etwa in Frankfurt, Berlin oder Hannover warten auf grünes Licht. Nur so lässt sich der Schwarzmarkt nachhaltig zurückdrängen.
Anbauvereine stärken, nicht ausbremsen
Überregulierung als Fortschrittsbremse
Die Anbauvereine, die ein wichtiger Baustein der neuen Versorgungsstruktur sein sollen, werden derzeit von einer Welle bürokratischer Hürden ausgebremst. Viele Genehmigungen scheitern an absurden baurechtlichen Vorgaben oder fehlender Kooperationsbereitschaft kommunaler Behörden.
Keine Lieferung durch Vereine erlaubt
Nicht einmal eine persönliche Übergabe per Postweg ist erlaubt. Das macht Anbauvereine unattraktiv für Mitglieder mit weiter Anfahrt – ein klarer Vorteil für Schwarzmarkt und Online-Apotheke. Wer hier etwas ändern will, muss praxistaugliche Regeln schaffen.
Gesetz in dieser Form stärkt den Schwarzmarkt
Wirtschaftliche Schäden und Rückkehr zur Illegalität
Rechnet man den derzeitigen Anstieg der Rezeptverschreibungen hoch, geht es um rund 100 Tonnen Cannabis pro Jahr – ein Markt von etwa einer Milliarde Euro. Ohne legale Alternativen werden große Teile davon wieder auf den Schwarzmarkt zurückfallen. Leidtragende sind Patient:innen, Anbieter – und letztlich auch der Staat selbst.
Falscher Fokus: Nicht Telemedizin ist das Problem
Der eigentliche Missstand liegt nicht in der Nutzung von Telemedizin, sondern in der fehlenden Struktur für den Freizeitgebrauch. Solange keine Cannabis-Fachgeschäfte existieren, ist der Weg über Online-Rezepte oft die letzte legale Option für Konsumenten.
Fazit: Keine Besserung für Patient:innen in Sicht
Als Hanffreund und Beobachter der Szene sehe ich in diesem Gesetzesentwurf einen klaren Rückschritt. Die digitale Versorgung wird beschnitten, Patient:innen verlieren Zugang zu ihrer Therapie, Unternehmen geraten in wirtschaftliche Not – und der Schwarzmarkt freut sich. Wer eine sinnvolle Cannabis-Regulierung will, muss legale Alternativen schaffen, nicht legale Wege verbauen.
Quelle / Infos: https://hanfverband.de/stellungnahme-des-dhv-zum-gesetzentwurf-gegen-telemedizin
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
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