Cannabis-Medizin-Gesetz: ein Schritt Richtung Patientenautonomie

Seit ihrer Gründung im Jahr 1997 setzt sich die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) intensiv mit dem therapeutischen Potenzial von Cannabis auseinander.

Kampf gegen die Unterversorgung mit Cannabis-Medikamenten

Cannabis-Medizin-Gesetz: ein Schritt Richtung Patientenautonomie
Cannabis-Medizin-Gesetz: ein Schritt Richtung Patientenautonomie

Die Organisation, ein Teil der Internationalen Allianz für Cannabinoidmedikamente (IACM), befasst sich nicht nur mit der Therapie, sondern auch mit der Grundlagenforschung und Toxikologie von Cannabis. Aus der internationalen Perspektive, vor allem basierend auf Erfahrungen aus Ländern wie Israel, Kanada und den USA, wird deutlich, dass mindestens 1,6 Millionen Menschen in Deutschland von einer Behandlung mit Cannabis-Medikamenten profitieren könnten.

Therapiehoheit und Patientenautonomie stärken

Die aktuelle Regelung, die einen Genehmigungsvorbehalt der gesetzlichen Krankenkassen vorsieht, ist ein Hindernis für eine effiziente Versorgung mit Cannabis-Medikamenten. Die ACM begrüßt zwar einige positive Entwicklungen, wie die Verkürzung der Genehmigungsfrist und die Aufhebung des Vorbehalts in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, fordert jedoch eine vollständige Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts. Dies würde die Therapiehoheit der Ärzte stärken und den Patienten einen schnelleren Zugang zu notwendigen Behandlungen ermöglichen.

Bürokratische Hürden und Fachärztemangel

Ein weiteres Problem ist der Fachärztemangel in Deutschland, der durch die bürokratischen Hürden verschärft wird. Gerade in ländlichen und strukturschwachen Gebieten sind Allgemeinmediziner oft die einzige Anlaufstelle für Patienten. Wenn diese Ärzte aufgrund komplexer Genehmigungsverfahren von der Verschreibung von Cannabis-Medikamenten abgehalten werden, leidet die Patientenversorgung erheblich.


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Forderungen der ACM für eine bessere Cannabis-Medikamentenversorgung

Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts

Die ACM setzt sich vehement für die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts ein. Diese Maßnahme würde die Entscheidungsfreiheit der Ärzte wiederherstellen und den Patienten einen schnelleren Zugang zu Therapien ermöglichen. Die Forderung wird von vielen Experten, einschließlich Vertretern der Ärzteschaft und Politik, unterstützt.

Einbindung erfahrener Vertragsärzte

Viele Ärzte haben seit 2017 wertvolle Erfahrungen in der Therapie mit Cannabisarzneimitteln gesammelt. Die ACM fordert, dass diese Erfahrung neben formalen Qualifikationen als Kriterium für die Verschreibung von Cannabis-Medikamenten anerkannt wird.

Allgemeinmediziner nicht ausschließen

Die aktuelle Gesetzeslage, die die Verordnung von Cannabisarzneimitteln auf bestimmte Fachärzte beschränkt, wird von der ACM kritisiert. Diese Beschränkung widerspricht nicht nur dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, sondern verschärft auch die Versorgungslücken, besonders in ländlichen Gebieten.

Etablierung einer Zusatzqualifikation „Cannabis-basierte Therapie“

Die ACM schlägt vor, eine spezifische Zusatzqualifikation für Cannabistherapie einzuführen. Dies würde Ärzten ermöglichen, sich fundiert in diesem Bereich weiterzubilden und die Patientenversorgung auf einem hohen Niveau zu halten.

Erleichterung der Folgeverordnungen

Ein weiterer Vorschlag der ACM ist, dass einmal begonnene cannabisbasierte Therapien von jedem niedergelassenen Arzt fortgeführt werden können, ohne dass eine erneute Genehmigung der Krankenkasse erforderlich ist. Dies würde die Kontinuität der Behandlung und die Versorgung der Patienten erheblich verbessern.

Indikationen an die Behandlungsrealität anpassen

Die ACM fordert, dass die im Beschluss aufgeführten Leitindikationen lediglich als Beispiele betrachtet werden sollten. Das Spektrum der mit Cannabinoiden behandelten Erkrankungen ist weit größer, als in den aktuellen Regelungen vorgesehen.

Quelle / Infos: IACM / Cannabis-Med.org und Stellungnahme der ACM

Bitte hierzu unbedingt den Haftungsausschluss und Hinweis zu medizinischen Fragen beachten: Bitte hier lesen!

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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

Kein Anspruch / Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der News bzw. Pressemeldung

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