Wegfall Genehmigungsvorbehalt bei Medizinalcannabis seit 17.10.24

Am 18. Juli 2024 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Sitzung wichtige Änderungen bezüglich des Genehmigungsvorbehalts bei Medizinalcannabis beschlossen.

Änderungen bei der Verschreibung von Medizinalcannabis: Genehmigungsvorbehalt für bestimmte Facharztgruppen entfällt

Wegfall Genehmigungsvorbehalt bei Medizinalcannabis seit 17.10.24
Wegfall Genehmigungsvorbehalt bei Medizinalcannabis seit 17.10.24

Diese Anpassungen wurden am 16. Oktober 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind seit dem 17. Oktober 2024 in Kraft. Ein entscheidender Punkt dieser Neuerungen ist die Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts durch die Krankenkassen für bestimmte Facharztgruppen. Diese Entwicklung stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Patienten dar, die auf Cannabisarzneimittel angewiesen sind.

Der Wegfall des Genehmigungsvorbehalts: Was sich ändert

Die wichtigste Änderung betrifft den Genehmigungsvorbehalt für die Verordnung von Medizinalcannabis. Bislang war es so, dass die Verschreibung von Cannabisarzneimitteln durch Vertragsärzte von der Genehmigung der Krankenkasse abhängig war. Das bedeutete, dass die Verschreibung erst nach Prüfung und Zustimmung durch die Krankenkasse in Kraft treten konnte. Mit den neuen Regelungen entfällt dieser Genehmigungsvorbehalt nun für eine Reihe von Fachärzten und Spezialisierungen.

Insgesamt sind 16 verschiedene Facharztbezeichnungen sowie fünf Zusatzqualifikationen von der Genehmigungspflicht befreit. Das bedeutet, dass diese Ärztinnen und Ärzte Cannabisarzneimittel direkt verschreiben können, ohne dass die Krankenkasse zunächst eine Genehmigung erteilen muss. Dies führt zu einer erheblichen Beschleunigung der Versorgung, was insbesondere für schwer erkrankte Patienten von Vorteil ist.

Facharztgruppen ohne Genehmigungsvorbehalt

Zu den Facharztgruppen, die nun von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind, zählen:

1. Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen

Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin
Fachärztin/Facharzt für Anästhesiologie
Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie
Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin
Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Angiologie
Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie
Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie
Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie
Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie
Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie
Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie
Fachärztin/Facharzt für Neurologie
Fachärztin/Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Auch Fachärzte mit Zusatzqualifikationen in Bereichen wie Palliativmedizin, Geriatrie und spezieller Schmerztherapie sind von der Genehmigungspflicht befreit. Diese Ärztinnen und Ärzte haben nun die Möglichkeit, Patienten schneller und unbürokratischer mit Medizinalcannabis zu versorgen.

2. Zusatzbezeichnungen

Geriatrie
Medikamentöse Tumortherapie
Palliativmedizin
Schlafmedizin
Spezielle Schmerztherapie

Verbesserte Patientenversorgung durch den G-BA-Beschluss

Der Wegfall des Genehmigungsvorbehalts wird von Experten als wichtiger Schritt zur Verbesserung der Patientenversorgung gewertet. Für viele Patientinnen und Patienten, insbesondere solche mit chronischen oder schweren Erkrankungen, bedeutet die vereinfachte Verschreibung eine schnellere und effektivere Behandlung.

Bisher war die Genehmigungspflicht oft mit Verzögerungen verbunden. Krankenkassen benötigten Zeit, um Anträge zu prüfen und gegebenenfalls den Medizinischen Dienst einzuschalten. Diese Verzögerungen führten in vielen Fällen dazu, dass Patientinnen und Patienten längere Zeit auf ihre dringend benötigten Medikamente warten mussten. Mit der neuen Regelung wird dieser Prozess erheblich beschleunigt, da qualifizierte Ärztinnen und Ärzte direkt verschreiben können.

Weniger Bürokratie für Ärzte und Patienten

Neben den Vorteilen für die Patienten bringt die neue Regelung auch für die Ärzte erhebliche Erleichterungen mit sich. Insbesondere Fachärzte, die in ihrer Praxis regelmäßig mit schwer erkrankten oder chronisch kranken Patienten arbeiten, können nun schneller reagieren und die notwendige Behandlung einleiten. Die Notwendigkeit, eine Genehmigung durch die Krankenkassen einzuholen, entfällt, was den administrativen Aufwand sowohl für die Ärzte als auch für die Krankenkassen reduziert.

Für die Patienten bedeutet dies weniger bürokratische Hürden und schnellere Hilfe. Besonders für schwerkranke Patienten, die auf eine kontinuierliche Versorgung mit Cannabisarzneimitteln angewiesen sind, ist dies ein bedeutender Fortschritt.


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Regelungen für die Verordnung von Medizinalcannabis

Trotz des Wegfalls des Genehmigungsvorbehalts bleiben die allgemeinen Verordnungsvoraussetzungen für Medizinalcannabis gemäß § 44 der Arzneimittel-Richtlinie bestehen. Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte weiterhin sicherstellen müssen, dass die Verordnung von Cannabisarzneimitteln medizinisch gerechtfertigt ist und alle anderen verfügbaren Therapieoptionen ausgeschöpft wurden. Diese Regelung soll verhindern, dass Cannabisarzneimittel unangemessen oder zu häufig verschrieben werden.

Die Rolle des Medizinischen Dienstes

In Fällen, in denen es Unklarheiten bezüglich der Verordnungsvoraussetzungen gibt, kann die Krankenkasse weiterhin den Medizinischen Dienst hinzuziehen. Der Medizinische Dienst hat in solchen Fällen zwei Wochen Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Dies soll sicherstellen, dass die Verordnung von Medizinalcannabis auch in komplizierten Fällen innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens entschieden wird.

Langfristige Auswirkungen der neuen Regelungen

Die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts für bestimmte Facharztgruppen könnte langfristig zu einer vermehrten Nutzung von Medizinalcannabis in der Behandlung führen. Da die Verschreibung nun schneller und unbürokratischer möglich ist, könnten mehr Patienten von den potenziellen Vorteilen einer Behandlung mit Cannabisarzneimitteln profitieren.

Gleichzeitig wird erwartet, dass sich die Krankenkassen verstärkt auf die Überwachung der tatsächlichen Wirksamkeit von Cannabisarzneimitteln konzentrieren. Da die Genehmigungspflicht entfällt, liegt die Verantwortung für eine angemessene Verschreibung nun stärker bei den Ärztinnen und Ärzten. Dies könnte zu einer intensiveren Beobachtung der langfristigen Effekte von Cannabisarzneimitteln führen, um sicherzustellen, dass diese Therapieoption effektiv und sicher bleibt.

Fazit

Der Beschluss des G-BA zum Wegfall des Genehmigungsvorbehalts für bestimmte Facharztgruppen bei der Verschreibung von Medizinalcannabis markiert einen wichtigen Fortschritt in der Versorgung von Patienten, die auf Cannabisarzneimittel angewiesen sind. Die neue Regelung ermöglicht es qualifizierten Ärztinnen und Ärzten, schneller und effizienter zu handeln, ohne auf die Genehmigung durch die Krankenkasse warten zu müssen. Dies führt zu einer besseren Patientenversorgung und reduziert die bürokratischen Hürden für alle Beteiligten.

Die neuen Regelungen treten sofort in Kraft und betreffen eine Vielzahl von Facharztgruppen, die nun direkt Medizinalcannabis verschreiben können. Diese Entwicklung wird nicht nur von Ärztinnen und Ärzten, sondern auch von Patienten und Interessenverbänden begrüßt, da sie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung leistet.

Quelle / Infos: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtlicher-teil?0

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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

Kein Anspruch / Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der News bzw. Pressemeldung

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