Die Bundesregierung hat sich nach Gesprächen mit der EU-Kommission auf Eckpunkte zur Regulierung von Cannabis geeinigt.
Modellversuch zur Cannabis-Regulierung: Bundesregierung beschließt Eckpunkte
Das Ziel ist es, die Qualität von Cannabis zu kontrollieren, verunreinigte Substanzen zu verhindern, den Jugendschutz und den Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen. In diesem Zusammenhang sollen Erwachsene in Zukunft in der Lage sein, Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anzubauen. Zudem soll im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens der Erwerb von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften ermöglicht werden.
Stufenweise Umsetzung des 2-Säulen-Modells
In einem ersten Schritt sollen der Anbau in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen und der private Eigenanbau bundesweit ermöglicht werden. Die Abgabe in Fachgeschäften wird in einem zweiten Schritt als wissenschaftlich konzipiertes, regional begrenztes und befristetes Modellvorhaben umgesetzt. In dem Modellvorhaben können die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich genauer untersucht werden.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach zur Neuregelung
Laut Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach ist die bisherige Cannabis-Politik gescheitert und es müssen neue Wege beschritten werden. Der Gesundheitsschutz steht dabei im Vordergrund, und die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in klaren Grenzen soll den Schwarzmarkt zurückdrängen. Präventionsmaßnahmen für Jugendliche sind ebenfalls Teil dieser Strategie.
Erarbeitung der Eckpunkte durch Bundesministerien
Die Eckpunkte des 2-Säulen-Modells wurden durch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium, das Bundesjustizministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und das Auswärtige Amt entsprechend der fachlichen Zuständigkeiten erarbeitet. Die EU- und völkerrechtlichen Grenzen wurden dabei berücksichtigt. Auf Basis des Eckpunktepapiers wird die Bundesregierung jetzt kurzfristig einen Gesetzentwurf vorlegen.
Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten
Die zweite Säule des Modells setzt im nächsten Schritt auf dem Weg zu einer bundesweiten Regelung die weiteren Ansätze aus dem Eckpunktepapier vom 26. Oktober 2022 einschließlich einer Evaluation als wissenschaftlich konzipiertes, regional und zeitlich begrenztes Modell um. Unternehmen wird die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglicht. Mit dieser Säule können die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich untersucht werden.
Projektlaufzeit und räumliche Begrenzung
Die Projektlaufzeit beträgt fünf Jahre ab Einrichtung der Lieferkette. Es gilt eine räumliche Begrenzung auf Abgabestellen und erwachsene Einwohner bestimmter Kreise bzw. Städte in mehreren Bundesländern (Opt-in-Ansatz). Im Rahmen des Gesetzes wird eine Zulassung der Abgabe von sogenannten Edibles unter Wahrung strenger Jugend- und Gesundheitsschutzvorschriften geprüft. Das Modell wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert, wobei die Erkenntnisse den Europäischen Partnern und der EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden.
Einbindung von Völker- und EU-Recht
Bei der Umsetzung des 2-Säulen-Modells legt die Bundesregierung dessen völker- und EU-rechtlichen Rahmen zugrunde. Sie wird sich gegenüber den entsprechenden VN-Gremien auf die 1993 bei der Ratifizierung des UN-Abkommens aus 1988 abgegebene Interpretationserklärung berufen und eine Stellungnahme abgeben, mit der sie das Vorhaben als mit dem Zweck und den rechtlichen Vorgaben der VN-Übereinkommen vereinbar erklärt. Zudem wird es auf eine enge und transparente Abstimmung mit den Europäischen Partnern ankommen.
Umsetzung durch die Bundesressorts und Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse
Die Bundesressorts gehen bei allen Teilen des Vorhabens im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit unter Gesamtfederführung des BMG arbeitsteilig vor. Beide Säulen fließen ein in konkrete Gesetzentwürfe, wobei der Arbeitsentwurf zur Säule 1 im April 2023 vorgelegt wird, danach der Gesetzentwurf zur Säule 2. Die Ergebnisse des bereits beauftragten wissenschaftlichen Gutachtens zu den Auswirkungen der Legalisierung von Genusscannabis auf den Gesundheits- und Jugendschutz in anderen Staaten werden bei beiden Säulen berücksichtigt.
Weiterer Austausch mit europäischen Partnern
Parallel setzt die Bundesregierung (insbesondere über die Auslandsvertretungen) ihre Bemühungen fort, für ihre Ansätze bei den europäischen Partnern zu werben und dabei auch zu prüfen, inwieweit die Initiative einer ausreichenden Zahl von EU-Mitgliedstaaten möglich sein wird, um mittelfristig den einschlägigen EU-Rechtsrahmen zu flexibilisieren und weiterzuentwickeln.
Quelle / Infos: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/eckpunkte-cannabis-12-04-23.html
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Autor: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
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