Als Hanffreund und jemand, der sich intensiv mit der Entwicklung rund um medizinisches Cannabis in Deutschland beschäftigt, verfolge ich jede gesetzliche Veränderung mit großem Interesse.
Medizinalcannabis im Wandel: Ein sachlicher Blick auf das BPC-Webinar und den neuen Gesetzesentwurf

Besonders wenn es um die Versorgung von Patientinnen und Patienten geht, die auf Cannabis als Arzneimittel angewiesen sind. Am 20. Oktober 2025 fand ein wichtiges Informations-Webinar des Bundesverbandes pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC) statt. Unter dem Titel „Medizinalcannabis im Wandel – rechtliche und medizinische Einordnung des aktuellen Gesetzesentwurfs“ wurde der aktuelle Stand ausführlich beleuchtet.
Der Anlass war der frisch beschlossene Regierungsentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). Der Entwurf berührt mehrere zentrale Bereiche der Versorgung. Dazu gehören die Telemedizin, die Möglichkeit des Versandhandels durch Apotheken sowie die generelle Versorgungssicherheit. Insgesamt nahmen 27 Personen aus Politik, Gesundheitswesen, Recht und der Cannabisbranche teil.
Einordnung durch den BPC: Verantwortung für Patientinnen und Patienten
Antonia Menzel, die Vorstandsvorsitzende des BPC und Director Public Affairs der Sanity Group, eröffnete das Webinar mit einem klaren Hinweis auf die doppelte Verantwortung der Branche. Einerseits müsse die Versorgung stabil bleiben. Andererseits sollen mögliche Missbrauchswege von vornherein eingeschränkt werden. Diese Balance ist anspruchsvoll. Der Gesetzgeber greift nun mit neuen Regelungen ein, die aber nicht ohne Kritik auskommen.
Juristische Bewertung des Gesetzesentwurfs
Die geplante Arzt-Patient-Kontaktpflicht
Jakob Sons, Jurist und Geschäftsführer der Cansativa GmbH, stellte die Kernpunkte des Entwurfs vor. Besonders im Fokus stehen zwei Maßnahmen:
• Ein verpflichtender persönlicher Erstkontakt zwischen Arzt und Patient vor jeder ersten Verordnung von Cannabisblüten
• Ein Verbot des Versandhandels medizinischer Cannabisprodukte über Apotheken
Beide Vorgaben werden mit dem Hinweis auf ein angeblich steigendes Missbrauchsrisiko begründet. Dazu verweist der Gesetzgeber auf wachsende Importzahlen und die zunehmende Zahl privat verschriebener Cannabisblüten.
Sons legte jedoch dar, dass diese Zahlen auch positiv interpretiert werden können. Die Nachfrage nach Cannabis als Medikament ist gestiegen, weil Zugangsbarrieren abgebaut wurden. Seit der Streichung aus dem Betäubungsmittelgesetz im Jahr 2024 ist Medizinalcannabis deutlich einfacher verordnungsfähig. Zudem kommen verlässliche Importwege und eine höhere Akzeptanz unter Ärzten und Patienten hinzu.
Auch die Verteilung importierter Produkte zeige kein Missbrauchsmuster. Nur rund 60 Prozent gelangen in deutsche Apotheken. Die übrigen Mengen werden exportiert, eingelagert, verarbeitet oder wissenschaftlich genutzt.
Kritik aus verfassungsrechtlicher Sicht
Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Hengeler Mueller bewertet die geplanten Maßnahmen deutlich. Die Vorgaben greifen unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit von Ärztinnen, Ärzten und Apotheken ein. Nach Artikel 12 des Grundgesetzes sei dies ohne ausreichende datengestützte Begründung kaum zu rechtfertigen.
Es gibt zudem einen Konflikt mit europäischen Regeln zur Dienstleistungsfreiheit sowie zur E-Commerce-Richtlinie. Telemedizin ist ein ausdrücklich unterstützter Bestandteil moderner Versorgung. Sie einzuschränken, ohne dass medizinische Gründe vorliegen, würde Patientinnen und Patienten schaden statt schützen.
Rechtsanwältin Dr. Susanne Koch führte weiter aus, dass bestehende berufsrechtliche Vorgaben bereits genau regeln, wann ein physischer Arztkontakt nötig ist. Für Cannabis ein eigenes Sonderrecht einzuführen wirkt aus ihrer Sicht überzogen. Ärztinnen und Ärzte wissen längst, wann eine körperliche Untersuchung fachlich erforderlich ist. Apotheken verfügen ebenfalls über klare Vorgaben zur Beratungspflicht.
Medizinische Sichtweise: Cannabisblüten sind wichtiger Bestandteil der Therapie
Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl über Realität in der Versorgung
Die Neurologin und Psychiaterin Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover ordnete den Entwurf aus medizinischer Perspektive ein. Sie gilt in Deutschland als führende Expertin für Medizinalcannabis.
Aus ihrer Sicht war die Entklassifizierung aus dem Betäubungsmittelgesetz ein wichtiger Schritt, da Praxen und Apotheken seit 2024 spürbar entlastet wurden. Allerdings führte diese Entwicklung auch zu einem schnellen Wachstum telemedizinischer Plattformen, die Cannabistherapien anbieten. Viele Patientinnen und Patienten müssen weiter privat zahlen, denn die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen bleibt schwierig. Der jüngste G-BA Beschluss mache es eher noch herausfordernder. Die Angst vor Regressen wächst und erschwert ärztliche Entscheidungen.
Keine Stigmatisierung von Blütenpatienten
Ein wichtiges Anliegen von Müller-Vahl: Cannabisblüten sind kein minderwertiges Medikament. Sie widersprach der immer wieder aufkommenden Annahme, es handle sich dabei primär um Produkte für Freizeitkonsum. Blüten haben in verschiedenen Indikationsbereichen klare Vorteile. Für bestimmte Patientengruppen sind sie die wirksamste Form überhaupt. Wer hier Verbote schafft, zwingt Menschen in die Selbsttherapie oder zurück in illegale Strukturen. Das kann nicht das Ziel einer modernen Gesundheitspolitik sein.
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Die Diskussion: Braucht es wirklich neue Einschränkungen
Im Austausch der Teilnehmenden wurde deutlich, dass es Alternativen zu pauschalen Eingriffen gibt.
Mögliche Kompromissideen im Webinar:
• Videosprechstunden als Standard, wenn keine körperliche Untersuchung nötig ist
• Sorgfältig dokumentierte Aufklärung und Therapieplanung
• Zusätzliche Qualifikationen für verordnende Ärztinnen und Ärzte
Solche Modelle würden Missbrauchsschutz verbessern, ohne Therapiefreiheit zu beschneiden.
Abhängigkeit spielt in der klinischen Versorgung kaum eine Rolle
Die Angst vor Cannabisabhängigkeit wird politisch häufig ins Feld geführt. Müller-Vahl stellte jedoch klar, dass dieses Risiko im Rahmen einer ärztlich begleiteten Therapie kaum relevant ist. Natürlich kann Cannabis abhängig machen. Das gilt jedoch auch für Alkohol, Opioide oder Benzodiazepine, teilweise in deutlich stärkerem Ausmaß. Patienten in seriösen Behandlungskonzepten gehören nicht zur Risikogruppe, die politisch immer wieder als Argument herhalten muss.
Versorgungssicherheit in Gefahr
Ein Verbot des Versandhandels könnte schwerwiegende Folgen haben. Viele Menschen, die chronisch krank sind, verfügen über eingeschränkte Mobilität. Wenn ihre regionale Apotheke keine Cannabisblüten führt, kann ein Versandverbot zur faktischen Unterversorgung führen. Besonders im ländlichen Raum drohen große Distanzen zur nächsten spezialisierten Apotheke.
Ausblick: Cannabisversorgung braucht praktikable Lösungen
Der BPC plant, die Ergebnisse des Webinars aktiv in die politische Diskussion einzubringen. Bereits am 3. Dezember 2025 findet der nächste parlamentarische Austausch in Berlin statt. Ziel bleibt eine rechtssichere, stabile und patientenorientierte Regulierung, die medizinische Realität ernst nimmt.
Einigkeit herrschte im Webinar in einem Punkt: Missbrauchsbekämpfung ja, aber ohne die Versorgung in Frage zu stellen. Ein Cannabisgesetz, das Patientinnen und Patienten zurück in illegale Strukturen drängt, verfehlt seinen Zweck komplett.
Mein persönliches Fazit als Hanffreund
Ich finde es gut, dass Missbrauchsfragen ernst genommen werden. Niemand möchte, dass medikamentöse Versorgung ausgenutzt wird. Trotzdem zeigt das Webinar sehr deutlich, dass viele Sorgen politisch aufgebauscht erscheinen. Die echte klinische Erfahrung zeigt ein anderes Bild. Cannabis ist ein ernstzunehmendes Arzneimittel mit berechtigten Einsatzgebieten. Patientinnen und Patienten verdienen einen Zugang, der ihre Lebensrealität berücksichtigt.
Gesetzgebung sollte nicht zurückfallen in alte Denkmuster. Moderne Versorgung bedeutet digitale Angebote, Verlässlichkeit und Respekt vor der Therapiefreiheit. Wenn der Gesetzgeber nachschärfen möchte, dann bitte faktenbasiert und nicht aus einer alten Stigmatisierungslogik heraus.
Quelle / Infos: https://bpc-deutschland.de/aktuelles/webinar-regierungsentwurf-medcang/
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
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