Verteilernetzausbau: Hilft mehr Verfahrensfreiheit?

Mehr Verfahrensfreiheit könnte den Verteilernetzausbau beschleunigen, indem aufwendige Planfeststellungsverfahren für bestimmte Ertüchtigungen bestehender Leitungen entfallen. Eine neue Studie der Stiftung Umweltenergierecht zeigt dafür europarechtliche Spielräume. Umweltprüfungen und einzelne behördliche Entscheidungen können jedoch weiterhin erforderlich sein. Weniger Verfahren bedeuten deshalb weder automatisch weniger Umweltschutz noch eine umfassende Erlaubnis, bestehende Stromleitungen ohne weitere Prüfung auszubauen.

Inhaltsverzeichnis

Verteilernetzausbau: Wie hilft mehr Verfahrensfreiheit?

Verteilernetzausbau: Hilft mehr Verfahrensfreiheit?
Verteilernetzausbau: Hilft mehr Verfahrensfreiheit?

Die Energiewende verändert, wo Strom entsteht und wie wir ihn nutzen. Windparks und Solaranlagen speisen Energie ein, während Wärmepumpen, Ladepunkte und industrielle Anwendungen zusätzliche Leistung benötigen. Damit diese Entwicklung funktioniert, müssen auch die regionalen Stromnetze leistungsfähiger werden. Neben neuen Leitungen kommt es darauf an, vorhandene Infrastruktur gezielt zu verstärken.

Genau hier setzt eine am 30. September 2026 veröffentlichte Untersuchung an. Maria Deutinger und Dr. Frank Sailer analysieren, wie sich Genehmigungsanforderungen für bestehende 110-kV-Verteilernetze vereinfachen lassen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Freileitungen. Für dich ist die Debatte relevant, wenn du verstehen möchtest, weshalb notwendige Netzverstärkungen Zeit brauchen und welche Beschleunigung rechtlich möglich wäre.

Faktenbox: Was ist passiert?

  • Meldung: Die Stiftung Umweltenergierecht hat eine Studie zur Ertüchtigung bestehender 110-kV-Verteilernetze veröffentlicht.
  • Bedeutung: Der Gesetzgeber könnte bestimmte Genehmigungsverfahren vereinfachen und dadurch Verwaltungsaufwand reduzieren.
  • Einordnung: Besonders wichtig ist das für Netzbetreiber, Behörden, Kommunen, Grundstückseigentümer und Umweltverbände.
  • Grenze: Die Untersuchung schafft selbst keine neue Rechtslage. Erforderliche Gesetzesänderungen müssten erst beschlossen werden.

Welche Ergebnisse zum Verteilernetzausbau sind besonders wichtig?

Zentrale Aussagen und ihre praktische Bedeutung
Thema Ergebnis der Untersuchung Bedeutung für die Praxis
Planfeststellung Das europäische Recht verlangt nicht zwingend dieses umfassende nationale Verfahren. Der deutsche Gesetzgeber könnte für untersuchte Ertüchtigungsvorhaben darauf verzichten.
Vollständige Verfahrensfreiheit Europäische Prüf- und Entscheidungspflichten können entgegenstehen. Einzelne behördliche Zulassungen können weiterhin erforderlich bleiben.
Umweltverträglichkeitsprüfung Für UVP-pflichtige Vorhaben besteht ein unionsrechtliches Genehmigungserfordernis. Eine notwendige Umweltprüfung lässt sich nicht durch bloßes Weglassen der Planfeststellung umgehen.
Verantwortung Ohne das umfassende Verfahren tragen Vorhabenträger mehr Eigenverantwortung. Prüfung, Dokumentation und Abstimmung bleiben wichtig.
Rechtliche Vorteile Mit der Planfeststellung können auch besondere Rechtswirkungen entfallen. Weniger Verwaltungsaufwand kann mit zusätzlichem rechtlichem Aufwand verbunden sein.
Europäische Reformen Weitere Erleichterungen werden diskutiert. Vorschläge sind von bereits geltenden Regeln zu unterscheiden.

Warum braucht Deutschland einen schnelleren Verteilernetzausbau?

Ein Stromnetz muss Erzeugung und Verbrauch zuverlässig miteinander verbinden. Dabei reicht es nicht, nur die insgesamt verfügbare Strommenge zu betrachten. Entscheidend ist auch, ob Leitungen und andere Betriebsmittel die benötigte Leistung am jeweiligen Ort transportieren können. Eine leistungsfähige Anlage hilft wenig, wenn ihr Anschluss oder das vorgelagerte Netz zum Engpass wird.

Der Verteilernetzausbau betrifft deshalb sowohl die Einspeisung als auch den Verbrauch. Eine Region kann zusätzliche Anschlusskapazität für erneuerbare Energien benötigen. Anderswo steigt der Bedarf durch elektrische Wärmeversorgung oder gewerbliche Ladeinfrastruktur. Welche Verstärkung sinnvoll ist, hängt von den örtlichen Netzverhältnissen und der erwarteten Entwicklung ab.

Welche Aufgabe übernehmen 110-kV-Verteilernetze?

Die Abkürzung kV bedeutet Kilovolt. 110 kV entsprechen 110.000 Volt. Diese Hochspannungsebene übernimmt in vielen regionalen Netzen eine wichtige Transportfunktion und verbindet unterschiedliche Netzbereiche. Über Umspannwerke ist sie mit anderen Spannungsebenen verknüpft. Die Studie betrachtet damit einen bestimmten Ausschnitt der Strominfrastruktur.

Für die Einordnung ist diese Eingrenzung wesentlich: Nicht jede Aussage über bestehende 110-kV-Freileitungen lässt sich unmittelbar auf ein Erdkabel, einen Hausanschluss oder eine neue überregionale Trasse übertragen. Technische Unterschiede und unterschiedliche rechtliche Anforderungen müssen bei konkreten Vorhaben gesondert berücksichtigt werden.

Verteilernetzausbau: Hilft mehr Verfahrensfreiheit?
Verteilernetzausbau: Hilft mehr Verfahrensfreiheit?

Was bedeutet die Ertüchtigung bestehender Verteilernetze?

Ertüchtigung bedeutet, vorhandene Infrastruktur leistungsfähiger zu machen oder an veränderte Anforderungen anzupassen. Statt ausschließlich neue Leitungskorridore zu erschließen, können Netzbetreiber bestehende Verbindungen weiterentwickeln. Dabei kommen Ersatzneubauten, Änderungen und Erweiterungen in Betracht. Welche Variante technisch geeignet ist, lässt sich nur anhand des jeweiligen Projekts beantworten.

Eine vorhandene Trasse bietet einen nachvollziehbaren Ausgangspunkt, weil dort bereits Strominfrastruktur besteht. Trotzdem ist eine Ertüchtigung nicht automatisch ohne zusätzliche Auswirkungen. Veränderte Anlagen können beispielsweise andere Abmessungen haben, neue Bauarbeiten erfordern oder bisher unberührte Flächen beanspruchen. Deshalb bleiben Standort und Umfang der Maßnahme entscheidend.

Wie kann eine Netzverstärkung praktisch aussehen?

Ein vereinfachtes Beispiel: Eine bestehende Freileitung soll künftig mehr Strom übertragen. Der Netzbetreiber untersucht, ob andere Leiterseile genügen oder ob zusätzlich Masten verändert beziehungsweise ersetzt werden müssen. Parallel prüft er, welche Auswirkungen die Arbeiten auf Grundstücke, Lebensräume und benachbarte Nutzungen haben könnten.

Dieses Beispiel verdeutlicht den Unterschied zwischen technischer Machbarkeit und rechtlicher Zulässigkeit. Eine technisch geeignete Lösung ist nicht allein deshalb genehmigungsfrei. Umgekehrt bedeutet eine notwendige Umweltprüfung nicht, dass das Vorhaben grundsätzlich ausgeschlossen wäre. Es kommt auf die konkreten Anforderungen und mögliche Schutzmaßnahmen an.

Warum kann die Planfeststellung den Verteilernetzausbau verzögern?

Die Planfeststellung ist ein umfassendes behördliches Zulassungsverfahren für bestimmte Infrastrukturvorhaben. Sie bringt unterschiedliche öffentliche und private Belange zusammen. Dazu können Umweltfragen, Grundstücksinteressen, technische Planung und Stellungnahmen beteiligter Stellen gehören. Die Behörde beurteilt das Projekt innerhalb des dafür geltenden rechtlichen Rahmens.

Ein solches Verfahren benötigt geeignete Unterlagen und abgestimmte Entscheidungen. Fehlen Informationen oder ändern sich Planungen, können zusätzliche Bearbeitungsschritte notwendig werden. Allerdings wäre es zu einfach, jede Verzögerung allein der Verwaltung zuzuschreiben. Auch technische Schwierigkeiten, unvollständige Anträge und ungelöste Konflikte können Projekte aufhalten.

Welchen Nutzen hat das aufwendige Verfahren?

Die Planfeststellung bündelt Fragen, die sonst möglicherweise getrennt behandelt werden müssten. Diese Konzentration kann für ein komplexes Vorhaben hilfreich sein. Beteiligte erhalten eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage, und der Vorhabenträger gewinnt rechtliche Klarheit über wesentliche Voraussetzungen seiner Planung. Der Aufwand steht damit auch einem Nutzen gegenüber.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, wie viele Verfahrensschritte wegfallen könnten. Ebenso wichtig ist, ob die verbleibenden Anforderungen verständlich, rechtzeitig und widerspruchsfrei erfüllt werden können. Wenn nach einer Vereinfachung zahlreiche Einzelentscheidungen schlecht aufeinander abgestimmt sind, kann ein Teil des erwarteten Zeitgewinns wieder verloren gehen.

Was zeigt die neue Studie zur Verfahrensfreiheit?

Die Untersuchung unterscheidet zwischen dem Wegfall eines bestimmten Gesamtverfahrens und dem Wegfall sämtlicher behördlicher Prüfungen. Nach ihrer rechtlichen Bewertung könnte der nationale Gesetzgeber die Planfeststellungspflicht für die untersuchten Ertüchtigungen bereits unter dem geltenden europäischen Rahmen abschaffen. Das wäre eine mögliche gesetzgeberische Entscheidung und keine unmittelbar verfügbare Option für Netzbetreiber.

Diese Unterscheidung verhindert ein häufiges Missverständnis: Aus einem rechtlichen Gestaltungsspielraum folgt keine bestehende Befugnis, ein aktuell vorgeschriebenes Verfahren eigenständig zu überspringen. Solange einschlägige nationale Anforderungen gelten, müssen Vorhabenträger sie beachten. Die Studie beschreibt Möglichkeiten einer Reform und deren Konsequenzen.

Warum bedeutet Verfahrensfreiheit keine Freiheit von Vorschriften?

Verfahrensrecht legt fest, wie Behörden prüfen und entscheiden. Materielles Recht bestimmt, welche Anforderungen ein Vorhaben inhaltlich erfüllen muss. Auch wenn ein umfassendes Verfahren entfällt, können verbindliche Schutzvorgaben weitergelten. Dazu zählen je nach Projekt Anforderungen des Natur-, Arten- und Immissionsschutzes.

Faktenbox: Was bleibt bei weniger Verfahren wichtig?

  • Ein Vorhaben muss die weiterhin geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Erforderliche Ausnahmen, Befreiungen und Einzelgenehmigungen müssen eingeholt werden.
  • Europarechtlich notwendige Prüfungen dürfen nicht pauschal entfallen.
  • Die bestehende Nutzung einer Trasse ersetzt keine projektbezogene Bewertung.

Für dich lässt sich das mit einer einfachen Frage einordnen: Entfällt tatsächlich eine Anforderung, oder wird nur anders kontrolliert, ob sie erfüllt ist? Diese beiden Veränderungen haben unterschiedliche Folgen. Eine seriöse Debatte über den Verteilernetzausbau sollte sie klar auseinanderhalten.

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Über den Autor: Michael Färber beschäftigt sich seit 2018 intensiv mit Cannabis, Hanf und CBD. Er absolvierte den Master of Cannabis Industry sowie die Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater für Medikamente auf Cannabisbasis. Dieser Artikel wurde von ihm redaktionell erstellt und geprüft und basiert auf eigener Recherche, Pressemitteilungen, aktuellen News, wissenschaftlichen Studien, langjähriger Erfahrung sowie modernen Bild-, Recherche- und Textwerkzeugen. Weitere Informationen findest du hier: Autorenvorstellung von Michael Färber


Welche europarechtlichen Grenzen hat der Verteilernetzausbau?

Deutschland kann seine Genehmigungsorganisation gestalten, muss dabei aber verbindliches europäisches Recht beachten. Dieses enthält für bestimmte Fälle Prüf- und Entscheidungspflichten. Deshalb kann der Gesetzgeber zwar ein nationales Gesamtverfahren verändern, aber nicht ohne Weiteres sämtliche darin erfüllten europäischen Anforderungen streichen.

Wann bleibt eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich?

Die Umweltverträglichkeitsprüfung, kurz UVP, dient dazu, erhebliche Umweltauswirkungen eines Vorhabens zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Eine Vorprüfung klärt in dafür vorgesehenen Fällen zunächst, ob eine vollständige UVP notwendig ist. Beide Begriffe beschreiben somit unterschiedliche Prüfschritte und sollten nicht gleichgesetzt werden.

Für UVP-pflichtige Vorhaben verlangt die europäische UVP-Richtlinie eine Genehmigung. Ein ersatzloser Verzicht auf jede behördliche Zulassungsentscheidung kommt deshalb in solchen Fällen nicht in Betracht. Welche Prüfpflicht bei einer konkreten Leitungsänderung besteht, hängt von den einschlägigen Vorschriften und den Eigenschaften des Vorhabens ab.

Warum bleiben Schutzgebiete und geschützte Arten relevant?

Eine bestehende Leitung kann in der Nähe empfindlicher Lebensräume verlaufen. Werden Anlagen verändert oder Bauflächen benötigt, können zusätzliche Auswirkungen entstehen. Je nach Situation müssen etwa europäische Vorgaben zum Schutz bestimmter Lebensräume berücksichtigt werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung untersucht mögliche Beeinträchtigungen der maßgeblichen Schutzgebietsziele.

Auch geschützte Arten können für die Planung wichtig sein. Ob ein Konflikt besteht und welche Maßnahmen geeignet sind, lässt sich nicht allein anhand der Bezeichnung „Ertüchtigung“ entscheiden. Das verdeutlicht eine zentrale Grenze pauschaler Vereinfachungen: Ähnliche technische Maßnahmen können an unterschiedlichen Standorten rechtlich unterschiedlich zu bewerten sein.

Welche Vorteile könnte mehr Verfahrensfreiheit bringen?

Der mögliche Nutzen liegt vor allem in einer schlankeren behördlichen Bearbeitung. Wenn ein komplexes Gesamtverfahren für geeignete Vorhaben entfällt, könnten Netzbetreiber und Behörden weniger Ressourcen für dessen Durchführung benötigen. Dadurch könnten Kapazitäten für andere Projekte frei werden. Ein Zeitgewinn ist jedoch vom jeweiligen Reformmodell abhängig.

  • Weniger Verfahrensaufwand: Bestimmte organisatorische und formale Schritte könnten entfallen.
  • Gezieltere Prüfung: Entscheidungen könnten sich stärker auf tatsächlich einschlägige Anforderungen konzentrieren.
  • Entlastung der Beteiligten: Behörden und Vorhabenträger könnten ihre Ressourcen anders einsetzen.
  • Bessere Nutzung bestehender Infrastruktur: Geeignete Verstärkungen könnten leichter umgesetzt werden.

Diese Möglichkeiten sind keine Garantie für eine bestimmte Verkürzung. Die vorliegende rechtliche Untersuchung erlaubt keine pauschale Aussage, wie viele Monate jedes Projekt sparen würde. Bauplanung, Materialbeschaffung, Fachkräfte und Grundstücksfragen können auch bei vereinfachtem Verfahrensrecht weiterhin den tatsächlichen Ablauf bestimmen.

Wann wäre der Nutzen besonders nachvollziehbar?

Als eigene praktische Einordnung erscheint eine Vereinfachung besonders plausibel, wenn eine Maßnahme überschaubar bleibt, ihre Auswirkungen gut untersucht sind und wenige ungelöste Konflikte bestehen. Je komplexer das Vorhaben wird, desto wichtiger wird die Koordination der verbleibenden Entscheidungen. Diese Einschätzung ersetzt keine rechtliche Prüfung eines konkreten Projekts.

Welche Nachteile und Risiken müssen Netzbetreiber berücksichtigen?

Mit dem Wegfall der Planfeststellung würden nach der Studie auch damit verbundene rechtliche Vorteile entfallen. Genannt werden insbesondere die enteignungsrechtliche Vorwirkung und rechtsgestaltende Wirkungen. Vereinfacht geht es um besondere Folgen des Beschlusses für die weitere Umsetzung und betroffene Rechtsverhältnisse. Grundstücksfragen verschwinden deshalb nicht durch eine Verfahrensreform.

Außerdem würde sich ein Teil der Verantwortung von Behörden auf Vorhabenträger verlagern. Netzbetreiber müssten eigenverantwortlich feststellen, welche Vorschriften einschlägig sind, welche Nachweise benötigt werden und welche Einzelentscheidungen einzuholen sind. Das verlangt belastbare interne Abläufe sowie ausreichend technische, ökologische und juristische Fachkenntnisse.

Was passiert bei einer falschen rechtlichen Einschätzung?

Wer verbindliche Anforderungen nicht einhält, muss mit behördlichem Einschreiten rechnen. Die Studie weist außerdem auf erhöhte Haftungs- und Klagerisiken hin. Für ein Projekt können daraus zusätzliche Unsicherheiten entstehen. Eine frühe sorgfältige Prüfung kann deshalb wirtschaftlich sinnvoll sein, selbst wenn das Gesetz weniger formale Verfahrensschritte verlangt.

Ein hypothetisches Beispiel: Der Austausch einer Leitung wird zunächst als unproblematisch bewertet. Später zeigt sich, dass notwendige Schutzmaßnahmen oder eine erforderliche Entscheidung fehlen. Dann kann die nachträgliche Klärung den erhofften Zeitgewinn aufzehren. Vereinfachung braucht deshalb nachvollziehbare Kriterien und eine verlässliche Dokumentation.

Für wen ist die Debatte über den Verteilernetzausbau wichtig?

Für Netzbetreiber geht es um Investitionen, Personalbedarf und Planungssicherheit. Behörden müssen einschätzen können, welche Aufgaben nach einer Reform verbleiben und wie Zuständigkeiten organisiert werden. Kommunen benötigen verständliche Informationen über geplante Arbeiten, während Grundstückseigentümer ihre Betroffenheit und bestehende Rechte beurteilen möchten.

Auch für Betreiber erneuerbarer Energieanlagen und Unternehmen mit zusätzlichem Strombedarf ist die Debatte relevant. Leistungsfähigere Netze können bessere Voraussetzungen für Anschlüsse schaffen. Daraus folgt aber weder ein garantierter Anschlusstermin noch automatisch ein niedrigerer Strompreis. Solche Ergebnisse hängen von weiteren technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Faktoren ab.

Welche Fragen helfen dir bei einem konkreten Vorhaben?

  1. Was wird verändert? Kläre, ob eine bestehende Leitung verstärkt, ersetzt oder erweitert werden soll.
  2. Welche Flächen sind betroffen? Unterscheide vorhandene Anlagenbereiche von zusätzlichem Flächenbedarf.
  3. Welche Prüfungen bleiben erforderlich? Frage nach Umweltprüfungen und Einzelgenehmigungen.
  4. Wer entscheidet? Lass dir zuständige Behörden und Ansprechpartner nennen.
  5. Wie werden Konflikte bearbeitet? Achte auf Informationen zu Grundstücksrechten und möglichen Schutzmaßnahmen.

Was könnten europäische Reformen künftig verändern?

Die Stiftung verweist auf das „Grids Package“ und den „Umweltomnibus“. Diese europäischen Reformvorhaben werden in der Meldung als mögliche Quellen zusätzlicher Erleichterungen beschrieben. Die Diskussion betrifft damit auch Anforderungen, die der nationalen Gesetzgebung derzeit Grenzen setzen können. Entscheidend ist aber der endgültige Inhalt tatsächlich beschlossener Regelungen.

Nach dem in der Veröffentlichung beschriebenen Stand sind die Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Offen bleiben unter anderem Anwendungsbereich, Voraussetzungen und Rechtsfolgen vorgeschlagener Erleichterungen. Netzbetreiber sollten deshalb geltende Pflichten nicht durch die Erwartung ersetzen, dass eine geplante Ausnahme später möglicherweise beschlossen wird.

Faktenbox: Wie sind die Ergebnisse einzuordnen?

Die Studie untersucht rechtliche Reformmöglichkeiten. Sie ist weder eine Genehmigung für einzelne Vorhaben noch ein Beschluss zur Abschaffung bestehender Verfahren. Aussagen zu europäischen Reformen beziehen sich auf den in der Veröffentlichung vom 30. September 2026 beschriebenen Diskussionsstand.

Welche häufigen Fragen zum Verteilernetzausbau bleiben?

Dürfen Netzbetreiber jetzt ohne Planfeststellung bauen?

Aus der Studie allein ergibt sich das nicht. Sie zeigt gesetzgeberische Spielräume auf. Für ein konkretes Vorhaben gelten weiterhin die einschlägigen Vorschriften und gegebenenfalls bereits bestehende Ausnahmen.

Entfällt bei mehr Verfahrensfreiheit der Umweltschutz?

Nein. Eine Änderung des Verfahrens beseitigt nicht automatisch inhaltliche Schutzanforderungen. Welche Prüfungen und Entscheidungen erforderlich bleiben, muss anhand des jeweiligen Vorhabens geklärt werden.

Gilt die Untersuchung für jedes Stromnetz?

Der Schwerpunkt liegt auf der Ertüchtigung bestehender 110-kV-Verteilernetze, insbesondere Freileitungen. Für andere Spannungsebenen oder andere Vorhaben sind gesonderte Bewertungen notwendig.

Enthält die Studie medizinische Aussagen?

Sie liefert keine medizinische Bewertung individueller Gesundheitsrisiken. Bei Fragen zu Immissionen müssen die einschlägigen Schutzvorgaben projektbezogen betrachtet werden. Aus dem möglichen Wegfall eines Verfahrens lässt sich keine medizinische Unbedenklichkeit ableiten.

Wie fällt die Zusammenfassung zum Verteilernetzausbau aus?

Mehr Verfahrensfreiheit könnte geeignete Ertüchtigungen bestehender Verteilernetze erleichtern. Die Studie zeigt, dass das europäische Recht die deutsche Planfeststellung nicht zwingend verlangt. Europäische Umweltpflichten können dennoch behördliche Prüfungen und Einzelentscheidungen notwendig machen. Eine sinnvolle Reform muss deshalb möglichen Zeitgewinn, Schutzanforderungen, Zuständigkeiten und zusätzliche Verantwortung gemeinsam berücksichtigen.

Wo findest du die Originalpublikation und weitere Informationen?

Originalpublikation: M. Deutinger/F. Sailer, Ertüchtigung des bestehenden 110-kV-Verteilernetzes, Würzburger Studien zum Umweltenergierecht Nr. 51 vom 30.09.2026.

Weitere Informationen: Mehr Verfahrensfreiheit für die Ertüchtigung bestehender Verteilernetze? Rechtliche Spielräume und Grenzen.

Europäische Rechtsgrundlage: Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung in konsolidierter Fassung.

Quelle / Infos / Pressemitteilung: https://idw-online.de/de/news878298 und https://stiftung-umweltenergierecht.de/mehr-verfahrensfreiheit-fuer-die-ertuechtigung-bestehender-verteilernetze-unions-rechtliche-spielraeume-und-grenzen/


Über den Autor:

Michael Färber beschäftigt sich seit 2018 intensiv mit Cannabis, Hanf und CBD. Er absolvierte den Master of Cannabis Industry sowie die Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater für Medikamente auf Cannabisbasis. Dieser Artikel wurde von ihm redaktionell erstellt und geprüft und basiert auf eigener Recherche, Pressemitteilungen, aktuellen News, wissenschaftlichen Studien, langjähriger Erfahrung sowie modernen Bild-, Recherche- und Textwerkzeugen. Weitere Informationen findest du hier: Autorenvorstellung von Michael Färber


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