In vielen europäischen Ländern wie Luxemburg, Österreich und Belgien sind unverarbeitete Nutzhanfprodukte, darunter CBD-Blüten und Hanfblättertee, legal und frei verkäuflich.
VG Braunschweig entscheidet: Rechtliche Weichenstellung für den Nutzhanfmarkt erwartet

Deutsche Unternehmen, die solche Produkte aus diesen Ländern importieren, können sich dabei auf das Prinzip des freien Warenverkehrs gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) berufen.
Verwaltungsgericht Braunschweig entscheidet über CBD-Importe: Ein weiterer Schritt gegen die Rauschklausel
In vielen europäischen Ländern wie Luxemburg, Österreich und Belgien sind unverarbeitete Nutzhanfprodukte, da
Um den freien Handel innerhalb der EU zu erleichtern, bestehen Verordnungen, die es ermöglichen, die Verkehrsfähigkeit von Produkten durch vereinfachte Verfahren bestätigen zu lassen. Besonders hochpreisige CBD-Blüten, die in kleinen Mengen verkauft werden, gelten als pflanzliche Raucherzeugnisse. In Belgien und Luxemburg werden diese bereits im Rahmen der Tabakproduktrichtlinie reguliert. Auch in Deutschland könnte dieser Status durch eine Allgemeinverfügung bestätigt werden, für die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig ist.
Rechtsstreit um Allgemeinverfügung: Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig
Zwei betroffene Unternehmen haben bereits im Jahr 2021 Anträge beim BVL eingereicht, um die Verkehrsfähigkeit ihrer Produkte bestätigen zu lassen. Diese Anträge wurden jedoch im Sommer 2021 abgelehnt. Als Reaktion darauf wurde eine Verpflichtungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.
Nun hat das Verwaltungsgericht Braunschweig für den 13. März 2025 eine mündliche Verhandlung angesetzt. Gegenstand des Verfahrens ist die Einfuhr von CBD-Blüten aus Belgien und Hanfblättertee aus Österreich sowie die grundsätzliche Frage, ob eine Verkehrsfähigkeit dieser Produkte auch in Deutschland anerkannt werden muss.
Europarecht vs. nationale Regulierung: Ein Grundsatzurteil?
Durch die Ablehnung der Anträge durch das BVL wird das Grundprinzip des freien Warenverkehrs innerhalb der EU infrage gestellt. Die Kläger argumentieren, dass die bestehenden EU-Vorschriften eine nationale Einschränkung dieser Produkte nicht zulassen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig könnte richtungsweisend für die gesamte Branche sein und darüber entscheiden, ob sich Deutschland an die Praxis anderer europäischer Staaten anpassen muss.
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Gesetzesreformen gescheitert: Gerichte als letzte Instanz
Die politische Liberalisierung des Nutzhanfmarktes in Deutschland erlitt zuletzt Rückschläge. Die geplante Nutzhanfreform des Bundeslandwirtschaftsministeriums konnte aufgrund des politischen Stillstands in der Ampel-Koalition nicht verabschiedet werden. Damit bleibt der gerichtliche Weg als einzige Option, um Rechtsklarheit zu schaffen und eine Liberalisierung voranzutreiben.
Bereits das Finanzgericht Düsseldorf entschied im November 2024 (Az. 4 K 584/24 VTa), dass Nutzhanfzigaretten nicht missbräuchlich zum Rausch verwendet werden können. Die bevorstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig dürfte sich ebenfalls intensiv mit der sogenannten „Rauschklausel“ befassen, die in Deutschland immer noch als Hürde für den legalen Nutzhanfmarkt gilt.
Argumente der Kläger: Ein Markt ohne Missbrauchsgefahr
Ein Kernpunkt der Klagen ist die Einschätzung, dass Nutzhanfprodukte mit minimalem THC-Gehalt keine Rauschgefahr bergen. Zudem berufen sich die Kläger auf die Empfehlungen des 54. Sachverständigenausschusses sowie auf mehrere gerichtliche und staatsanwaltliche Entscheidungen, die eine Missbrauchsabsicht bereits ausgeschlossen haben. Falls das Verwaltungsgericht Braunschweig dieser Argumentation folgt, könnte dies den Markt für CBD-Produkte und Nutzhanf in Deutschland erheblich entlasten.
Ausblick: Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen
Sollte das Verwaltungsgericht Braunschweig zugunsten der Kläger entscheiden, könnte dies weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben. Eine positive Entscheidung würde bedeuten, dass Nutzhanfprodukte wie CBD-Blüten und Hanfblättertee offiziell in Deutschland verkehrsfähig wären. Gleichzeitig würde dies den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen, eine einheitliche Regulierung für den Nutzhanfsektor zu schaffen.
Die Entscheidung am 13. März 2025 könnte somit eine neue rechtliche Grundlage für den Nutzhanfmarkt in Deutschland schaffen und zur dringend notwendigen Klarheit führen.
Quelle / Infos: Pressemitteilung KFN+ Law Office – https://canna-biz.legal/press-release-weiterer-angriff-auf-die-rauschklausel-vg-braunschweig-entscheidet-ueber-zwei-klagen-gegen-die-bundesrepublik-deutschland/
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
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