BDCan warnt: Zugang zu Medizinalcannabis nicht erschweren

Die Diskussion um medizinisches Cannabis in Deutschland ist durch die geplante Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) erneut entflammt.

Medizinisches Cannabis im Spannungsfeld von Versorgung und Regulierung

BDCan warnt: Zugang zu Medizinalcannabis nicht erschweren
BDCan warnt: Zugang zu Medizinalcannabis nicht erschweren

Aus Sicht vieler Cannabisfreunde und Betroffener birgt der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) die Gefahr, die Versorgung erkrankter Menschen unnötig zu erschweren. Vor allem Patient:innen, die auf die schnelle Wirkung inhalierter Cannabisblüten angewiesen sind, könnten durch restriktive Vorgaben in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt werden.

Restriktionen mit ernstzunehmenden Folgen für Patient:innen

Verbot von Erstverordnungen ohne persönlichen Arztkontakt

Ein zentraler Kritikpunkt des Bundes Deutscher Cannabis Patienten e. V. (BDCan) ist das geplante Verbot, Cannabis erstmals zu verschreiben, ohne dass ein persönlicher Praxisbesuch stattgefunden hat. Dies schließt telemedizinische Erstverordnungen aus, die in der Vergangenheit – gerade in Pandemiezeiten – vielen Menschen den Zugang zur notwendigen Therapie erleichtert haben. Für chronisch Erkrankte mit eingeschränkter Mobilität bedeutet diese Einschränkung einen erheblichen Rückschritt.

Versandbeschränkungen für Cannabisblüten

Ebenso problematisch: die geplanten Einschränkungen beim Versand von Cannabisblüten. Viele Patient:innen beziehen ihre Arzneimittel über spezialisierte Versandapotheken. Die Gründe sind vielfältig: manche leben in ländlichen Regionen ohne entsprechende Apotheken in der Nähe, andere vermeiden die Stigmatisierung beim Kauf in der Offizinapotheke. Eine Einschränkung des Versands könnte also direkt auf Kosten der Versorgungssicherheit gehen.

Warum inhalatives Cannabis für viele unverzichtbar ist

Schnelle Wirkstoffaufnahme bei bestimmten Krankheitsbildern notwendig

Insbesondere bei Symptomen wie akuten Schmerzattacken, plötzlichen Tic-Episoden oder therapieresistenten Spastiken – etwa bei Multipler Sklerose – ist eine schnelle Wirkung entscheidend. Inhaliertes Cannabis bietet hier klare Vorteile gegenüber oralen Extrakten, die langsamer und weniger steuerbar wirken. Die geplanten Gesetzesänderungen lassen diese Unterschiede außer Acht und gefährden damit die individuelle Therapieanpassung.

Orale Cannabisextrakte als nicht gleichwertige Alternative

Obwohl Extrakte ihre Berechtigung in der Cannabistherapie haben, sind sie für viele Patient:innen keine gleichwertige Alternative. Der verzögerte Wirkungseintritt macht sie für den akuten Einsatz ungeeignet. Zudem berichten Betroffene häufiger über Schwierigkeiten bei der exakten Dosierung und unerwünschte Nebenwirkungen. Die geplante Bevorzugung oraler Darreichungsformen wird daher der medizinischen Realität vieler nicht gerecht.

Ein ausgewogenes Konzept: Vorschläge des BDCan

Schutz vor Missbrauch und Versorgungssicherheit in Einklang bringen

Der BDCan hat konkrete Vorschläge entwickelt, um den Zugang zur Therapie zu sichern und gleichzeitig Missbrauch zu verhindern. Dabei wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, der bestehende Lücken schließt, ohne pauschale Restriktionen durchzusetzen. Die wichtigsten Punkte des Maßnahmenpakets im Überblick:

Anpassung des Heilmittelwerberechts

Verstöße gegen das Werbeverbot für Arzneimittel gegenüber Laien sollen strenger geahndet werden. Der BDCan spricht sich für klar definierte Sanktionen sowie die verpflichtende Abschöpfung unrechtmäßiger Vorteile aus – um Profitinteressen nicht über das Wohl der Patient:innen zu stellen.

Klare Untersuchungskriterien für Verordnungen

Statt pauschaler Verbote empfiehlt der BDCan differenzierte Regeln: Eine Erstverordnung soll nach persönlicher oder qualifizierter Videosprechstunde möglich sein. Folgerezepte könnten dann innerhalb eines Jahres auch ohne erneuten Praxisbesuch erfolgen – das würde insbesondere chronisch Erkrankten spürbar helfen.

Telemedizin weiterentwickeln statt zurückdrängen

Die Telemedizin bietet Chancen – vor allem für Menschen in unterversorgten Regionen oder mit eingeschränkter Mobilität. Der BDCan plädiert dafür, telemedizinische Verordnungen aus dem EU-Ausland an die Einhaltung deutscher Berufspflichten zu knüpfen. Langfristig sollte ein eigenes Telemedizingesetz geschaffen werden, um Rechtssicherheit und Qualität zu gewährleisten.

Prävention durch Aufklärung

Frühprävention bleibt ein zentrales Anliegen. Der Verband fordert, Gesundheitsinformationen über Risiken des frühen Cannabiskonsums verbindlich in Bildungsangebote zu integrieren. Gleichzeitig sollten legale Genusscannabis-Angebote so ausgestaltet sein, dass sie keine Umgehungswege für medizinische Anwendungen eröffnen – um Missbrauch vorzubeugen und das Medizinalcannabis-System zu schützen.

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Über den Autor: Michael Färber beschäftigt sich seit 2018 intensiv mit Cannabis, Hanf und CBD. Er absolvierte den Master of Cannabis Industry sowie die Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater für Medikamente auf Cannabisbasis. Dieser Artikel wurde von ihm redaktionell erstellt und geprüft und basiert auf eigener Recherche, Pressemitteilungen, aktuellen News, wissenschaftlichen Studien, langjähriger Erfahrung sowie modernen Recherche- und Textwerkzeugen. Weitere Informationen findest du hier: Autorenvorstellung von Michael Färber




Aufruf zum Dialog: Gemeinsame Verantwortung für eine sichere Versorgung

Kooperation statt Konfrontation

Der BDCan stellt klar: Missbrauch muss unterbunden, aber nicht auf Kosten der Patient:innen bekämpft werden. Statt restriktiver Maßnahmen schlägt der Verband gezielte Interventionen vor – etwa bei nachweislichem Fehlverhalten einzelner Akteure. Gleichzeitig sollen Entlastungen für medizinisches Fachpersonal und Apotheken aufrechterhalten bleiben.

Einbindung aller Beteiligten notwendig

Der Verband lädt Politik, medizinisches Fachpersonal und Patient:innen ausdrücklich zum Dialog ein. Ziel ist es, Regelungen zu schaffen, die sowohl therapeutische Notwendigkeiten als auch Sicherheitsaspekte berücksichtigen. Die derzeitigen Entwürfe aus dem Gesundheitsministerium verkennen die komplexe Lebensrealität vieler chronisch Erkrankter, die auf Cannabis als Medikament angewiesen sind.

Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen

Für Hanffreunde und medizinische Nutzer:innen ist klar: Die Cannabistherapie darf nicht unter pauschalen Verdächtigungen leiden. Ein differenzierter Blick auf die Bedürfnisse Betroffener, verbunden mit sachlicher und fairer Regulierung, ist unerlässlich. Nur so kann eine sichere, nachhaltige und menschenwürdige Versorgung gewährleistet werden.

Fazit: Zwischen Schutz und Versorgung darf es kein Entweder-oder geben

Die geplante Änderung des MedCanG zeigt deutlich, wie sensibel das Thema medizinisches Cannabis bleibt. Als Hanfbefürworter muss ich feststellen: Der aktuelle Entwurf droht, medizinisch notwendige Versorgung einzuschränken, anstatt sie zu verbessern. Natürlich braucht es Schutzmechanismen vor Missbrauch – doch nicht durch pauschale Restriktionen, sondern durch gezielte, verhältnismäßige Maßnahmen. Der BDCan bietet mit seinem Konzept eine durchdachte Grundlage für ein Gesetz, das den Bedürfnissen aller gerecht wird.

Quelle / Infos: https://bdcan.de/pressemitteilung-zum-referentenentwurf-zur-aenderung-des-medcang/

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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

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