Am 18. Dezember 2025 steht ein Thema auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages, das für hunderttausende Patientinnen und Patienten, für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apotheken von erheblicher Bedeutung ist.
Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes: Cannabis im Bundestag
In der 50. Sitzung des Bundestages wird in erster Lesung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beraten. Der Zeitpunkt, die Inhalte und die politischen Signale dieses Vorhabens sorgen bereits im Vorfeld für intensive Diskussionen in der Cannabisbranche und im medizinischen Umfeld.
Unter dem Schlagwort Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes: Cannabis im Bundestag plant die Bundesregierung eine deutliche Verschärfung der bisherigen Regelungen. Begründet wird dies mit einer angeblich bedenklichen Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Doch geht diese Einschätzung an der Realität vorbei oder gibt es tatsächlich Handlungsbedarf? Genau diese Fragen stehen im Zentrum dieses Artikels.
Meldung: Was ist am 18. Dezember 2025 passiert?
Der Bundestag berät am Donnerstag, den 18. Dezember 2025, um 21:55 Uhr in erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes. Die Debatte ist mit rund 20 Minuten angesetzt und soll anschließend zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Federführend wird dabei der Gesundheitsausschuss sein.
Der Gesetzentwurf trägt die Drucksachennummer 21/3061 und ist Teil einer politischen Neubewertung der seit April 2024 geltenden Regelungen für medizinisches Cannabis in Deutschland.
- Datum: 18. Dezember 2025
- Uhrzeit: 21:55 Uhr
- Sitzung: 50. Sitzung des Bundestages
- Thema: Erste Beratung zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
- Drucksache: 21/3061
Bedeutung: Warum ist die Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes relevant?
Die geplante Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes ist deshalb so relevant, weil sie tief in die bestehende Versorgungspraxis eingreift. Seit der Neuregelung im Frühjahr 2024 haben viele Patientinnen und Patienten erstmals einen vergleichsweise einfachen Zugang zu Cannabis als Arzneimittel erhalten. Telemedizinische Angebote, spezialisierte Cannabisärzte und der Versand über Apotheken haben insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder aus ländlichen Regionen geholfen.
Die Bundesregierung sieht hierin jedoch eine Fehlentwicklung. Ihrer Ansicht nach werde Cannabis zunehmend nicht aus medizinischer Notwendigkeit heraus verschrieben, sondern auf Umwegen als Genussmittel genutzt. Als Beleg führt sie die stark gestiegenen Importmengen an, die sich im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als vervierfacht haben.
Diese Argumentation greift allerdings zu kurz, denn sie blendet zentrale Aspekte der medizinischen Versorgung, der demografischen Realität und der tatsächlichen Krankheitslast aus.
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Das sind die geplanten Änderungen
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt wird Pflicht
Künftig soll medizinisches Cannabis ausschließlich nach einem persönlichen Kontakt zwischen Patient und Arzt verschrieben werden dürfen. Dieser Kontakt muss entweder in der Praxis oder im Rahmen eines Hausbesuchs stattfinden. Ein Erstgespräch per Video soll nach dem Willen der Bundesregierung nicht mehr ausreichen.
Begründet wird dies mit der Notwendigkeit einer gründlichen Anamnese, einer körperlichen Untersuchung sowie der Berücksichtigung möglicher Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln.
Telemedizin nur noch eingeschränkt erlaubt
Bei Folgeverschreibungen soll eine persönliche Konsultation nur noch einmal innerhalb von vier Quartalen verpflichtend sein. In den drei darauffolgenden Quartalen dürfen Verschreibungen zwar auf telemedizinischem Weg erfolgen, allerdings nur dann, wenn der persönliche Kontakt im direkten Zusammenhang mit der Cannabistherapie stand.
- Erstverschreibung: nur persönlicher Kontakt
- Folgeverschreibung: persönliche Konsultation mindestens einmal pro vier Quartale
- Telemedizin: nur eingeschränkt zulässig
Fortlaufende Aufklärung über Risiken und Suchtgefahr
Ein weiterer Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die verpflichtende fortlaufende Aufklärung der Patientinnen und Patienten über mögliche Risiken des Cannabiskonsums. Dazu zählen sowohl körperliche als auch psychische Nebenwirkungen sowie eine mögliche Entwicklung einer Abhängigkeit.
Grundsätzlich ist Aufklärung sinnvoll und notwendig. Fraglich ist jedoch, warum Cannabis hier anders behandelt wird als viele andere verschreibungspflichtige Medikamente mit teils erheblichen Nebenwirkungen.
Versandverbot für Medizinalcannabis
Besonders umstritten ist der geplante Ausschluss des Versandhandels für Medizinalcannabis. Nach dem Gesetzentwurf sollen Patientinnen und Patienten ihr Cannabis künftig ausschließlich persönlich in der Apotheke erhalten. Begründet wird dies mit umfangreichen Beratungs- und Aufklärungspflichten.
Der Botendienst der Apotheken soll weiterhin erlaubt bleiben, der Versand per Paketdienst hingegen nicht.
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Einordnung: Für wen sind diese Änderungen besonders wichtig?
Die Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes betrifft unterschiedliche Gruppen auf sehr unterschiedliche Weise.
Patientinnen und Patienten
Für viele Patientinnen und Patienten bedeutet die geplante Änderung eine deutliche Verschlechterung der Versorgungslage. Insbesondere Menschen auf dem Land oder mit eingeschränkter Mobilität sind auf Telemedizin und Versand angewiesen. Die verpflichtende persönliche Vorstellung beim Arzt stellt für sie eine erhebliche Hürde dar.
Ärztinnen und Ärzte
Auch für Ärztinnen und Ärzte bringt die Neuregelung mehr Bürokratie und Zeitaufwand. Gerade spezialisierte Cannabisärzte, die bundesweit per Telemedizin tätig sind, müssten ihre Angebote grundlegend umstellen.
Apotheken
Apotheken verlieren mit dem Versandverbot einen wichtigen Versorgungsweg. Gleichzeitig steigt der Beratungsaufwand vor Ort, ohne dass zwingend eine bessere Versorgung nachgewiesen ist.
Aus deutscher Sicht bedeutet das …
Aus deutscher Sicht bedeutet die geplante Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes vor allem eines: eine Verschlechterung für nahezu alle Beteiligten außer für den Schwarzmarkt. Wenn legale und medizinisch begleitete Zugangswege eingeschränkt werden, entsteht zwangsläufig wieder Raum für illegale Angebote.
Der Schwarzmarkt wird nicht verschwinden, nur weil Patienten höhere Hürden überwinden müssen. Im Gegenteil. Wer dringend Hilfe benötigt und keinen Cannabisarzt in erreichbarer Nähe findet, wird sich andere Wege suchen.
Eigene Einordnung: Politik an der Realität vorbei
Die geplanten Regelungen wirken in vielen Punkten weltfremd. Die Annahme, dass ein Erstgespräch zwingend physisch stattfinden muss, ignoriert die Realität moderner Medizin. Videokonsultationen sind längst Standard bei zahlreichen Erkrankungen und Therapien.
Besonders absurd ist das geplante Versandverbot. Andere Medikamente mit deutlich höherem Missbrauchspotenzial dürfen problemlos per Versandapotheke bezogen werden. Cannabis hier anders zu behandeln, ist sachlich nicht nachvollziehbar.
Einschätzung und Konsequenzen: Wie geht es weiter?
Politisch liegt der Ball nun bei der SPD. Sie muss entscheiden, ob sie diese Forderungen mitträgt oder korrigierend eingreift. Andernfalls droht eine massive Einschränkung der medizinischen Versorgung.
Unabhängig vom Gesetz werden sich neue Wege entwickeln. Denkbar sind spezialisierte Mini-Arztpraxen für Cannabisrezepte, möglicherweise sogar in direkter Nähe zu Apotheken. Ebenso könnten Cannabis-Bringdienste eine Lösung darstellen.
Kontext: Fachliche Hintergründe und weiterführende Informationen
Die Debatte zeigt erneut, wie sensibel das Thema Cannabis in Deutschland weiterhin behandelt wird. Trotz klarer medizinischer Evidenz und positiver Erfahrungen bleibt das Misstrauen groß.
Der vollständige Kontext zur Bundestagsdebatte findet sich im parlamentarischen Dokumentationsarchiv.
Fazit zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes: Cannabis im Bundestag
Die geplante Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes ist gut gemeint, aber schlecht gemacht. Statt Missbrauch gezielt zu bekämpfen, erschwert sie die legale Versorgung für genau diejenigen, die auf Cannabis als Arzneimittel angewiesen sind. Eine differenzierte, praxisnahe Lösung wäre dringend erforderlich.
Hier gibt es weitere Informationen
Quellen / Infos: https://www.bundestag.de/tagesordnung und https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw51-de-cannabis-1129260
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
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