Bundesrat beschließt Änderungswünsche am MedCanG-Änderungsgesetz

Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes sorgt seit Monaten für intensive Diskussionen in Politik, Fachkreisen und der gesamten Cannabisbranche. Während die Bundesregierung die Regulierung straffen und die Kontrolle verbessern will, warnen Patientengruppen, Ärztinnen und Ärzte sowie Betroffene vor deutlichen Einschränkungen in der medizinischen Versorgung. In diesem Artikel erhältst du eine umfassende Analyse der aktuellen Beschlusslage, ihrer Hintergründe und der möglichen Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten, Apotheken und Ärztinnen und Ärzte.

Einordnung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes

Bundesrat beschließt Änderungswünsche am MedCanG-Änderungsgesetz
Bundesrat beschließt Änderungswünsche am MedCanG-Änderungsgesetz

Mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal- Cannabisgesetzes verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Missbrauch zu verhindern, die Preisgestaltung zu regulieren und die Werbung für medizinisches Cannabis stärker einzuschränken. Der Bundesrat hat dazu in seiner Sitzung am 21. November 2025 eine dreiteilige Stellungnahme abgegeben. Diese zeigt deutlich, dass es nicht nur um Detailkorrekturen geht, sondern um grundlegende Fragen der Versorgungssicherheit und der praktischen Umsetzung medizinischer Cannabistherapien.

Warum überhaupt eine Änderung notwendig wurde

Seit der Herausnahme von medizinischem Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz hat sich die rechtliche und praktische Situation stark verändert. Viele Regelungen, die früher automatisch galten, müssen heute neu definiert werden. Besonders wichtig sind dabei:

  • Kontrolle der medizinischen Verschreibungen
  • Klare Preisregeln für Apotheken
  • Schutz vor irreführender oder jugendgerichteter Werbung
  • Sicherstellung einer funktionierenden Versorgungsstruktur

Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes versucht diese Punkte neu zu ordnen, doch stößt er dabei auf unterschiedliche Interessenlagen und Herausforderungen.

Kernpunkte des Bundesratsbeschlusses

Der Bundesrat bezieht in seiner Stellungnahme klar Position. Insgesamt werden drei Änderungen gefordert, die sich direkt auf den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beziehen.

1. Keine Anerkennung ausländischer Verschreibungen

Ausländische Verschreibungen sollen nach Auffassung des Bundesrats nicht mehr anerkannt werden. Die Begründung ist vor allem pragmatisch. Wenn ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient zwingend erforderlich ist, kann die zuständige Behörde nicht überprüfen, ob dies im Ausland tatsächlich stattgefunden hat. Die medizinische Kontrolle wäre somit kaum gewährleistet.

Faktenbox: Warum ausländische Rezepte problematisch sind

  • Keine Überprüfung des echten Arzt-Patienten-Kontakts möglich
  • Risiko des Fremdbezugs über Online-Plattformen
  • Fehlende Möglichkeit der Behörden zu Kontrolle und Sanktion

Diese Regelung soll Missbrauch verhindern und gleichzeitig die Therapiesicherheit erhöhen. Kritiker befürchten jedoch, dass im Ausland lebende deutsche Patientinnen und Patienten dadurch benachteiligt werden könnten.

2. Einbeziehung in die Arzneimittelpreisverordnung

Ein zentraler Kritikpunkt seit der Entkriminalisierung des medizinischen Cannabis ist die uneinheitliche Preisgestaltung. Einige Apotheken haben hohe Aufschläge verlangt, andere wiederum starke Rabatte eingeräumt. Die Folge waren starke Preisschwankungen, die weder für Patienten noch für Ärztinnen und Ärzte nachvollziehbar waren.

Faktenbox: Arzneimittelpreisverordnung

Die Arzneimittelpreisverordnung legt fest, wie Apotheken Arzneimittel bepreisen müssen. Sie soll:

  • Preiswettbewerb verhindern
  • Versorgungssicherheit gewährleisten
  • Transparenz schaffen

Nach Meinung des Bundesrats soll die Einordnung von medizinischem Cannabis in die Arzneimittelpreisverordnung Klarheit schaffen und faire Bedingungen für alle Beteiligten ermöglichen. Auch wenn medizinisches Cannabis nicht nach AMG, sondern nach MedCanG apothekenpflichtig ist, soll nach Auffassung der Länder trotzdem die Preisverordnung gelten, um ungeregelten Wettbewerb auszuschließen.

3. Werbeverbot außerhalb der Fachkreise

Ein deutliches Zeichen setzt der Bundesrat beim Thema Werbung. Besonders Online-Plattformen haben in den vergangenen Monaten verstärkt versucht, durch aggressive Marketingmaßnahmen neue Nutzergruppen zu erreichen. Viele dieser Werbemaßnahmen richteten sich an junge Menschen, obwohl medizinisches Cannabis als verschreibungspflichtiges Arzneimittel strengen Vorgaben unterliegt.

Der Bundesrat fordert daher ein klares Werbeverbot außerhalb der Fachkreise. Damit soll verhindert werden, dass medizinische Cannabisprodukte wie Lifestyleartikel beworben werden. Das Werbeverbot soll sich an den bestehenden Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes orientieren.


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Über den Autor: Michael Färber beschäftigt sich seit 2018 intensiv mit Cannabis, Hanf und CBD. Er absolvierte den Master of Cannabis Industry sowie die Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater für Medikamente auf Cannabisbasis. Dieser Artikel wurde von ihm redaktionell erstellt und geprüft und basiert auf eigener Recherche, Pressemitteilungen, aktuellen News, wissenschaftlichen Studien, langjähriger Erfahrung sowie modernen Recherche- und Textwerkzeugen. Weitere Informationen findest du hier: Autorenvorstellung von Michael Färber

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Politische Positionen: Pro und Contra zum Gesetzentwurf

Die Debatten um den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes zeigen deutlich, wie unterschiedlich die Positionen sind. Während Bayern ein hartes Vorgehen zum Schutz der Bevölkerung fordert, sieht Thüringen die Versorgungssicherheit bedroht.

Bayern: Unterstützung für strikte Regulierung

Bayerns Staatsministerin Judith Gerlach (CSU) sprach sich klar für eine Verschärfung der Regeln aus. Sie sieht im aktuellen System die Gefahr, dass Freizeitkonsumenten über missbräuchliche Online-Verschreibungen an medizinisches Cannabis gelangen könnten.

Ihre wichtigsten Argumente:

  • Gefahr missbräuchlicher Nutzung durch bequeme Onlineverschreibungen
  • Gesundheitliche Risiken wie Psychosen oder negative Effekte auf die Gehirnentwicklung
  • Fehlende klinische Evidenz für viele Indikationsbereiche
  • Schutz junger Menschen vor verharmlosender Werbung

Gerlach betonte zudem, dass Hausbesuche möglich bleiben und Apotheken weiterhin per Botendienst liefern dürfen. Die Versorgung schwerkranker Patienten sei dadurch nicht gefährdet.

Thüringen: Versorgung wird geschwächt

Der Antrag Thüringens kritisiert hingegen die strikten Vorgaben als überreguliert und praxisfern. Besonders in ländlichen Regionen mit Ärztemangel sei die Pflicht zum persönlichen Erstkontakt kaum umsetzbar.

Argumente Thüringens:

  • Pflicht zum persönlichen Kontakt ist über das Ziel hinausgeschossen
  • Verbot des Versandhandels schwächt bestehende Strukturen
  • Chronisch Kranke könnten in den Schwarzmarkt gedrängt werden
  • Telemedizinische Lösungen wären zeitgemäß und ausreichend sicher

Thüringen schlägt daher einen Mittelweg vor: persönlicher Kontakt nur bei der Erstverschreibung, danach telemedizinische Weiterbetreuung mit klaren Identitätsprüfungen.

Versorgung, Sicherheit und Regulierung: Was bedeutet das Gesetz für die Praxis?

Mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes stehen Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Patientinnen und Patienten vor neuen Herausforderungen. Einige Regelungen sollen die Sicherheit erhöhen, könnten jedoch gleichzeitig die Versorgung erschweren.

Konsequenzen für Ärzte

  • Mehr Dokumentationsaufwand
  • Pflicht zum persönlichen Erstkontakt ohne Ausnahme
  • Erschwerter Zugang für Patienten mit Mobilitätseinschränkungen
  • Höhere rechtliche Verantwortung bei der Beurteilung

Viele Ärztinnen und Ärzte warnen vor zusätzlicher Bürokratie, die gerade in Regionen mit geringer medizinischer Abdeckung problematisch sein könnte.

Konsequenzen für Apotheken

  • Eindeutige Preisvorgaben durch Arzneimittelpreisverordnung
  • Keine Möglichkeit mehr zur individuellen Preisgestaltung
  • Potenzielle Einschränkung des Versanddienstes

Gerade spezialisierte Cannabisapotheken, die auf Versandhandel angewiesen sind, befürchten wirtschaftliche Nachteile.

Konsequenzen für Patienten

  • Längere Wartezeiten auf Termine
  • Mehr Aufwand bei der Rezeptbeschaffung
  • Weniger Flexibilität bei der Versorgung
  • Potenzielle Risiken durch Ausweichbewegung in nicht kontrollierte Märkte

Für Menschen mit chronischen Erkrankungen kann dies eine deutliche Belastung darstellen.

Warum der Entwurf weiterhin stark umstritten bleibt

Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes versucht eine Balance zwischen Missbrauchsschutz und Versorgungssicherheit. Doch genau diese Balance ist schwer zu finden. Auf der einen Seite stehen berechtigte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit, auf der anderen Seite die Notwendigkeit einer modernen, barrierefreien medizinischen Versorgung.

Solange telemedizinische Angebote nicht reguliert erlaubt werden, bleiben die Einschränkungen erheblich. Gleichzeitig ist die vollständige Liberalisierung für viele politische Akteure ebenfalls keine Option.

Zusammenfassung

Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes bringt weitreichende Veränderungen für alle Beteiligten. Der Bundesrat fordert strengere Kontrollen, klare Preisregeln und ein Werbeverbot. Gleichzeitig warnen einige Bundesländer vor einer Verschlechterung der Versorgung. Die kommenden Bundestagsdebatten werden entscheidend dafür sein, ob eine praxistaugliche Lösung gefunden wird, die sowohl Sicherheit als auch Versorgung gewährleistet.

Quelle / Infos: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0501-0600/555-25(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

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