Zusammenfassung der Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz MedCanG im Bundestag

Am 14.01.2026 stand das Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages.

Einordnung der Anhörung Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG)

Zusammenfassung der Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz MedCanG im Bundestag
Zusammenfassung der Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz MedCanG im Bundestag

Die Diskussion drehte sich um geplante Änderungen, die tief in die bestehende Versorgung von Patientinnen und Patienten mit medizinischem Cannabis eingreifen würden. Im Zentrum standen insbesondere das geplante Verbot der Online Verschreibung sowie ein mögliches Versandverbot für Medizinal-Cannabis.

Die Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) wurde per Livestream auf Bundestag.de übertragen und stieß nicht nur bei Fachkreisen, sondern auch bei Patienten, Apotheken, Ärzten und Herstellern auf großes Interesse. Die vorgebrachten Argumente zeigten deutlich, wie komplex und vielschichtig die Versorgung mit medizinischem Cannabis inzwischen geworden ist.

Meldung: Was ist bei der Anhörung Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) passiert

Der Gesundheitsausschuss befasste sich mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabis Gesetzes. Ziel der geplanten Neuregelung ist es laut Gesetzesbegründung, den starken Anstieg von Cannabisimporten nach der Teillegalisierung einzudämmen. Konkret sollen die Online Verschreibung und der Versand von Medizinal-Cannabis untersagt werden.

Als Sachverständige waren unter anderem Vertreter der Abda, des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken, der Ärzteschaft, der Krankenkassen, Juristen sowie Experten aus der medizinischen Cannabisforschung geladen. Die Stellungnahmen fielen teilweise sehr unterschiedlich aus und verdeutlichten bestehende Zielkonflikte zwischen Regulierung, Versorgungssicherheit und Patientenzugang.

Faktenbox: Anhörung Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG)

  • Datum der Anhörung: 14.01.2026
  • Ausschuss: Gesundheitsausschuss des Bundestages
  • Thema: Änderung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes
  • Kernpunkte: Online Verschreibung und Versandverbot
  • Quelle: Livestream Bundestag.de

Bedeutung: Warum die Anhörung Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) relevant ist

Die Anhörung Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) ist von großer Bedeutung, weil sie die zukünftige Ausrichtung der medizinischen Cannabisversorgung in Deutschland maßgeblich beeinflussen kann. Seit der Entkriminalisierung und Teillegalisierung hat sich der Markt dynamisch entwickelt. Immer mehr Patientinnen und Patienten nutzen Cannabis als Therapieoption.

Gleichzeitig sind neue Versorgungsmodelle entstanden, insbesondere telemedizinische Plattformen, die ärztliche Beratung, Rezeptausstellung und Apothekenanbindung kombinieren. Genau diese Modelle geraten nun in den Fokus der Gesetzgebung.

Warum der Gesetzgeber handeln will

Die Abda berichtete in der Anhörung von einem deutlichen Mengenzuwachs bei Cannabisblüten seit 2024. Besonders betroffen sei der Privatrezept und Selbstzahlerbereich. Aus Sicht der Apothekerschaft entsteht dadurch eine problematische Vermischung von medizinischer Therapie und Freizeitkonsum.

Der Gesetzgeber befürchtet, dass Telemedizinplattformen als Umgehung klassischer ärztlicher Versorgung genutzt werden könnten. Ziel sei es laut mehreren Sachverständigen nicht, Patienten den Zugang zu erschweren, sondern den Missbrauch medizinischer Strukturen einzudämmen.

Einordnung: Für wen die Anhörung Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) besonders wichtig ist

Die geplanten Änderungen betreffen zahlreiche Akteure entlang der gesamten Versorgungskette. Die Auswirkungen reichen von Patientinnen und Patienten über Apotheken bis hin zu Krankenkassen und Herstellern.

Auswirkungen auf Patienten

Für viele Patientinnen und Patienten ist medizinisches Cannabis eine wichtige Therapieoption, insbesondere bei chronischen Schmerzen, Spastiken, neurologischen Erkrankungen oder therapieresistenten Beschwerden. Gerade im ländlichen Raum hat sich die telemedizinische Versorgung als praktikable Lösung etabliert.

Ein Versandverbot würde bedeuten, dass Patienten ihre Medikation ausschließlich über Vor Ort Apotheken beziehen müssten. Das kann zu längeren Anfahrtswegen, höheren Kosten und zusätzlichem organisatorischem Aufwand führen. Besonders immobile oder schwer erkrankte Menschen wären hiervon betroffen.

Praxisbeispiel Patient

Ein chronisch kranker Patient aus einer ländlichen Region müsste nach Wegfall des Versands unter Umständen 50 bis 100 Kilometer zur nächsten spezialisierten Apotheke zurücklegen. Neben Zeitaufwand entstehen Fahrtkosten und körperliche Belastungen.

Auswirkungen auf Apotheken

Die Anhörung Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) zeigte eine klare Spaltung innerhalb der Apothekerschaft. Während die Abda ein Versandverbot grundsätzlich aus Gründen der Patientensicherheit befürwortet, warnt der Verband der Cannabisversorgenden Apotheken vor negativen Folgen.

Spezialisierte Apotheken mit Versandhandelserlaubnis verfügen über tiefgehendes Fachwissen zu Cannabisarzneimitteln, Wechselwirkungen und komplexen Therapieschemata. Dieses Know how ist nicht flächendeckend vorhanden.

Auswirkungen auf Ärzte und Telemedizin

Auch für Ärztinnen und Ärzte ist die Anhörung Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) relevant. Die Bundesärztekammer betonte die Bedeutung des persönlichen Arzt Patient Kontakts und sieht die Evidenzlage für Cannabistherapien weiterhin kritisch.

Hersteller und Teile der Ärzteschaft sehen telemedizinische Sprechstunden hingegen als zeitgemäß an. Identitätsprüfung, strukturierte Anamnese und digitale Dokumentation könnten eine qualitativ hochwertige Versorgung ermöglichen.

Fachliche Diskussion: Sonderregulierung für Cannabis sinnvoll

Ein zentraler Punkt der Anhörung war die Frage, ob Cannabis strenger reguliert werden sollte als andere Arzneimittel. Professorin Kirsten Müller Vahl machte deutlich, dass viele Medikamente ein deutlich höheres Abhängigkeitspotenzial aufweisen.

Eine Sonderbehandlung von Cannabis könne dazu führen, dass Patienten unnötig eingeschränkt werden, obwohl vergleichbare Risiken bei anderen Wirkstoffen akzeptiert seien. Diese Einschätzung fand bei mehreren Sachverständigen Zustimmung.

Versandverbot versus Versorgungssicherheit

Die Abda argumentierte, dass die persönliche Beratung in der Vor Ort Apotheke ein zentrales Element der Patientensicherheit sei. Der Botendienst könne eine sichere Abgabe und individuelle Beratung gewährleisten.

Demgegenüber wies der VCA darauf hin, dass der Botendienst räumlich begrenzt ist und spezialisierte Beratung nicht immer in ausreichendem Umfang stattfindet. Gerade bei multimorbiden Patienten sei eine intensive pharmazeutische Begleitung notwendig.

Faktenbox: Botendienst und Versand

  • Botendienst meist auf 10 bis 20 Kilometer begrenzt
  • Versand ermöglicht bundesweite Versorgung
  • Spezialisierte Beratung oft telefonisch oder digital
  • Besonders relevant für immobile Patienten

Werbung als eigentliches Kernproblem

Mehrere Sachverständige waren sich einig, dass nicht der Versand das Hauptproblem darstellt, sondern die unzureichende Durchsetzung des Heilmittelwerbegesetzes. Die Bewerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel gegenüber Laien ist verboten, wird aber offenbar nicht konsequent verfolgt.

Juristen und Vertreter der Ärzteschaft sprachen von einem Vollzugsdefizit. Statt neue Verbote einzuführen, könnte eine konsequente Anwendung bestehender Gesetze bereits viele Fehlentwicklungen korrigieren.


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Rolle der Krankenkassen und Evidenzfrage

Der GKV Spitzenverband machte in der Anhörung Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) deutlich, dass Cannabisblüten keine reguläre arzneimittelrechtliche Zulassung besitzen. Die Evidenzlage sei begrenzt und heterogen.

Aus Sicht der Krankenkassen handelt es sich häufig um individuelle Heilversuche. Das AMNOG Verfahren wird für Cannabisblüten als ungeeignet eingeschätzt. Diese Position steht im Spannungsfeld zur praktischen Versorgung, in der Cannabis für viele Patienten einen realen Nutzen bietet.

Eigene Einordnung und Bewertung der Anhörung Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG)

Aus meiner Sicht zeigt die Anhörung deutlich, dass pauschale Verschärfungen am MedCanG nicht zielführend sind. Eine Videosprechstunde ein bis zwei Mal pro Jahr ist für viele stabile Patienten vollkommen ausreichend und entspricht der Realität moderner medizinischer Versorgung.

Ein Versandverbot und weitere Verschärfungen erscheinen unsinnig und schaden letztlich allen Beteiligten. Patienten verlieren Versorgungssicherheit, Krankenkassen riskieren ineffiziente Strukturen und die Wirtschaft verliert Steuereinnahmen und Innovationspotenzial.

Stattdessen sollte der Fokus auf einer besseren Kontrolle von Werbung, klaren Qualitätsstandards für Telemedizin und einer sachlichen Weiterentwicklung des Gesetzes liegen.

Einschätzung zu Konsequenzen und offenen Fragen

Wenn die SPD in der aktuellen Linie stabil bleibt, ist davon auszugehen, dass keine radikalen Verschärfungen umgesetzt werden. Realistisch erscheinen punktuelle Verbesserungen am Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG), etwa bei Transparenz, Dokumentation und Aufsicht.

Offen bleibt, wie eine klare Trennung zwischen Freizeitkonsum und medizinischer Nutzung künftig sichergestellt werden kann, ohne die Versorgung kranker Menschen zu gefährden.

Kontext und weiterführende Informationen

Die Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) reiht sich ein in eine Reihe von politischen Debatten zur Neuausrichtung der Cannabispolitik in Deutschland. Weitere fachliche Einordnungen und Analysen findest du in spezialisierten Fachartikeln und Stellungnahmen aus Medizin, Pharmazie und Recht.

Zusammenfassung

Die Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG) hat gezeigt, wie sensibel und komplex die medizinische Cannabisversorgung ist. Während Missbrauch verhindert werden soll, darf der Zugang für Patienten nicht unnötig erschwert werden. Versandverbote und pauschale Einschränkungen greifen zu kurz. Sinnvoller sind gezielte Verbesserungen, eine konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze und eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der Versorgung.

Und wann gibt es endlich Cannabis-Fachgeschäfte?!?!

Quellen / Infos: Livestream Bundestag.de vom 14.01.2026

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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

Kein Anspruch / Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der News bzw. Pressemeldung

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