Mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) auf Bundesebene ist seit April 2024 der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in bestimmten Rahmenbedingungen legalisiert.
Cannabiskonsum im Englischen Garten: Teilfreigabe im Norden Münchens
Hintergrund: Das Konsumcannabisgesetz und die aktuelle Rechtslage
Während das Gesetz bundesweit gilt, bleiben den Bundesländern gewisse Spielräume für eigene Regelungen – insbesondere im Hinblick auf den Konsum in öffentlichen Bereichen.
In Bayern, das bekanntlich zu den konservativeren Bundesländern zählt, wird dieser Spielraum konsequent genutzt. Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen hatte per Verordnung den Konsum von Cannabis in mehreren öffentlichen Parks in München untersagt, darunter auch im bekannten Englischen Garten.
Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2025
Zwei Antragsteller aus dem Münchner Umland hatten sich gegen das pauschale Verbot gewendet. Sie reichten einen Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ein. Ihr Ziel: die Aufhebung des Konsumverbots im gesamten Englischen Garten – mit besonderem Fokus auf den Nordteil.
Am 28. Juli 2025 traf der BayVGH nun eine richtungsweisende Entscheidung: Das Cannabisverbot im nördlichen Teil des Englischen Gartens wurde vorläufig aufgehoben. Damit ist dort der Konsum von Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz bis auf Weiteres erlaubt. Für den südlichen Teil des Englischen Gartens sowie den Hofgarten und den Finanzgarten bleibt das Verbot jedoch bestehen.
Argumentation der Antragsteller: Gleichbehandlung und Eilbedürftigkeit
Widerspruch zu Bundesrecht?
Die Antragsteller stützen ihre Klage auf zwei wesentliche Argumente: Einerseits sehen sie im landesrechtlichen Konsumverbot einen Widerspruch zum Bundesgesetz, das bestimmte Spielräume für den Cannabiskonsum explizit vorsieht. Landesrechtliche Regelungen, die darüber hinausgehen, seien ihrer Meinung nach nicht zulässig.
Ungleichbehandlung von Cannabis- und Tabakkonsum
Darüber hinaus sehen sie eine Benachteiligung von Cannabiskonsumenten im Vergleich zu Tabakkonsumenten. Tabak darf weiterhin fast überall in den genannten Parks geraucht werden – obwohl auch Tabakrauch gesundheitliche Risiken birgt. Ein konsequenter Nichtraucherschutz müsse beide Substanzen umfassen, so die Argumentation der Antragsteller.
Dringlichkeit: Nutzung der Parks während der Sommermonate
Zudem wurde die Eilbedürftigkeit betont: Gerade im Sommer sind die Münchner Parks stark frequentiert und dienen vielen Menschen als wichtige Erholungsräume. Eine gerichtliche Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt hätte den Konsumfrieden für diese Saison de facto ausgehebelt.
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Position des Freistaats Bayern: Schutz der Allgemeinheit im Fokus
Gefahren für Kinder und Jugendliche
Der Freistaat Bayern hingegen begründet das Verbot mit dem Schutz von Nichtrauchern, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. In den dicht besuchten südlichen Teilen des Englischen Gartens sowie in der Nähe zu Spielplätzen und Schulen sei der Konsum von Cannabis nicht zu verantworten.
Unzureichende Datenlage?
Zudem wird argumentiert, dass die gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums, insbesondere in Bezug auf Passivrauchen im Freien, noch nicht ausreichend erforscht seien. Solange hier Unsicherheiten bestünden, sei ein vorsorglicher Schutz der Öffentlichkeit gerechtfertigt.
Die Einschätzung des Gerichts: Differenzierung statt Pauschalverbot
Nordteil des Englischen Gartens: Weitläufig, weniger Besucher
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied sich für einen differenzierten Ansatz. Er erkannte an, dass der nördliche Teil des Englischen Gartens deutlich weniger frequentiert ist als der südliche Teil. Die weitläufige Gestaltung des Nordteils ermögliche es Konsumenten, sich so zu verhalten, dass andere Besucher nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt werden.
Pauschalverbot rechtlich fragwürdig
Ein generelles Verbot des Konsums auf allen Flächen eines Parks – unabhängig von der tatsächlichen Gefährdungslage – hält der BayVGH für rechtlich angreifbar. Ob solche Verbote auf Grundlage von Landesrecht überhaupt zulässig sind, soll nun im Hauptsacheverfahren geprüft werden. Bis dahin gilt im Nordteil des Englischen Gartens vorläufige Rechtssicherheit für Cannabiskonsumenten.
Was bedeutet das für Konsumenten?
Im Norden erlaubt – im Süden tabu
Für Hanffreunde in München bedeutet der Beschluss eine gewisse Entspannung – zumindest im nördlichen Teil des Englischen Gartens. Hier darf nach jetzigem Stand konsumiert werden, solange es keine weiteren gerichtlichen Entscheidungen gibt.
Aber Achtung: Der Konsum bleibt im südlichen Teil des Parks, im Hofgarten und im Finanzgarten weiterhin untersagt. Diese Gebiete gelten als stärker frequentiert, mit höherer Dichte an Kindern, Familien und Touristen – weshalb hier laut Gericht das Schutzinteresse der Allgemeinheit überwiegt.
Keine Anfechtung möglich
Die Entscheidung des BayVGH ist unanfechtbar. Damit ist sie für die aktuelle Saison verbindlich – zumindest bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren, das vermutlich erst 2026 abgeschlossen sein wird.
Einordnung aus Sicht eines Hanfbloggers
Ein kleiner, aber wichtiger Sieg
Aus Sicht von Hanffreunden ist die Entscheidung des BayVGH ein wichtiges Signal. Sie zeigt, dass Gerichte bereit sind, die Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes ernst zu nehmen – und pauschale, ideologisch motivierte Verbote kritisch zu hinterfragen. Es geht hier nicht um eine generelle Erlaubnis zum öffentlichen Kiffen, sondern um verhältnismäßige und differenzierte Lösungen.
Signalwirkung über München hinaus?
Der Fall dürfte Signalwirkung für andere Städte und Gemeinden haben. Auch dort versuchen Verwaltungen, den öffentlichen Konsum mit pauschalen Regelungen zu unterbinden. Die Entscheidung des BayVGH zeigt jedoch: Solche Verbote müssen rechtlich wasserdicht sein und dürfen nicht einfach auf dem Bauchgefühl oder politischen Wunschdenken beruhen.
Verantwortung liegt jetzt bei den Konsumenten
Nun liegt es auch an der Community, zu zeigen, dass differenzierte Regelungen funktionieren können. Wer sich rücksichtsvoll verhält, Abstände einhält und andere Parkbesucher nicht belästigt, trägt dazu bei, dass solche Freiräume erhalten bleiben – und vielleicht sogar ausgebaut werden.
Fazit: Wichtiger Etappensieg für die Legalisierung in der Praxis
Die Entscheidung des BayVGH ist keine Revolution, aber ein solides Stück Rechtssicherheit im Alltag für viele Konsumenten in München. Es zeigt, dass sich juristische Auseinandersetzungen lohnen können – auch gegen scheinbar übermächtige Behörden. Klar ist aber auch: Der Kampf um gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Räumen ist noch lange nicht vorbei. Differenzierung, Vernunft und Rücksichtnahme müssen die Leitplanken auf diesem Weg bleiben.
Quelle / Infos: https://www.vgh.bayern.de/mam/gerichte/bayvgh/presse/pm_-_bayvgh_cannabis-konsum_im_nördlichen_teil_des_englischen_gartens_vorläufig_erlaubt.pdf
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
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