Der Deutsche Hanfverband (DHV) geht erneut juristisch gegen die restriktiven Maßnahmen Bayerns bezüglich des Cannabisgesetzes (CanG) vor.
Rechtliche Schritte gegen Bayerns restriktive Cannabispolitik

Im Mittelpunkt steht dabei eine Verordnung, die den Cannabiskonsum in zahlreichen öffentlichen Parkanlagen verbietet. Diese Verordnung stellt eine erhebliche Einschränkung des seit Januar 2025 geltenden Bundesrechts dar und wird daher vom DHV als rechtswidrig eingestuft. Bayern hebt sich als einziges Bundesland mit solchen Sonderregeln hervor, weshalb nun weitere rechtliche Schritte eingeleitet wurden.
Bayerische Sonderregelungen sorgen für Kontroverse
Seit Inkrafttreten des deutschen Cannabisgesetzes haben sich in den meisten Bundesländern pragmatische Ansätze etabliert. Nicht so in Bayern: Hier führte die Landesregierung über die sogenannte Park-Verordnung eine umfangreiche Einschränkung des Konsums ein. Diese spezielle Verordnung umfasst das strikte Verbot, Cannabis in öffentlichen Grünanlagen und Parks zu konsumieren. Das Land argumentiert mit dem Schutz der Allgemeinheit, doch Kritiker sehen darin eine bewusste Diskriminierung von Cannabisnutzern sowie Patienten, die medizinisch auf Cannabis angewiesen sind.
Normenkontrollklage gegen Park-Verordnung eingereicht
Bereits im Oktober 2024 reichte Georg Wurth, Sprecher des DHV, gemeinsam mit Betroffenen und mehreren Bundestagsabgeordneten eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) ein, die derzeit noch in Bearbeitung ist. In Ergänzung zu diesem laufenden Verfahren wurde nun zusätzlich ein Normenkontrollantrag sowie ein Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt. Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit der Park-Verordnung prüfen zu lassen und deren sofortige Aussetzung zu erreichen.
Auswirkungen der bayerischen Regelungen auf Betroffene
Die Regelungen betreffen insbesondere Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf den Konsum von Cannabis angewiesen sind. Emanuel Burghard, Aktivist und Mitglied der DHV-Ortsgruppe München, beschreibt die Situation als tägliche Herausforderung, die von politischer Willkür geprägt sei. Bayern blockiere gezielt die vom Bund beschlossene Legalisierung und verhindere somit pragmatische und fortschrittliche Lösungen.
Diskriminierung und soziale Isolation von Schmerzpatienten
René Korcak, ebenfalls Mitglied der DHV-Ortsgruppe München, betont die drastischen Folgen für Schmerzpatienten wie ihn selbst. Durch die Verbote in öffentlichen Parks verlieren viele Patienten wichtige Erholungs- und Begegnungsorte, was zu einer deutlichen sozialen Isolation führe. Während andere Bürger Bayerns Parks uneingeschränkt nutzen könnten, werde eine ganze Bevölkerungsgruppe systematisch vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Die Teilhabe am öffentlichen Leben werde somit massiv eingeschränkt.
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Juristische Argumentation gegen die Park-Verordnung
Anwaltlich vertreten wird der Deutsche Hanfverband in diesem Verfahren von David Werdermann, einem erfahrenen Fachanwalt für öffentliches Recht. Er argumentiert insbesondere mit der Unverhältnismäßigkeit und Rechtswidrigkeit der Regelung. Laut Werdermann widerspricht die Verordnung deutlich den Vorgaben des Bundesgesetzes. Ein generelles Konsumverbot in Parks sei insbesondere deshalb nicht gerechtfertigt, weil in weitläufigen Anlagen keine konkrete Gefahr für Dritte durch Passivrauch bestehe.
Bundesrecht hat Vorrang vor Landesrecht
Werdermann unterstreicht zudem, dass Landesverordnungen Bundesgesetze nicht umgehen oder außer Kraft setzen dürfen. Das Vorgehen Bayerns sei ein klarer Fall einer unangemessenen Einschränkung der Grundrechte und der persönlichen Freiheiten der Bürger. Vor diesem Hintergrund besteht eine gute Chance, die bayerische Sonderregelung durch juristische Mittel zu Fall zu bringen.
Weitere rechtliche Schritte in Vorbereitung
Neben dem laufenden Normenkontrollverfahren bereitet der DHV bereits weitere juristische Schritte vor. Im Fokus steht dabei auch das bayerische Gesundheitsschutzgesetz, das ebenfalls Regelungen enthält, die über die Bundesvorgaben hinausgehen. Diese zusätzlichen Vorschriften betreffen ebenfalls Konsumverbote in der Öffentlichkeit und werden von Betroffenen sowie Rechtsanwälten als überzogen und verfassungsrechtlich bedenklich angesehen.
Ziel ist eine bundeseinheitliche Rechtslage
Der Deutsche Hanfverband setzt sich konsequent dafür ein, dass Cannabiskonsumenten und insbesondere Patienten bundesweit einheitlich behandelt werden. Bayern stelle mit seinen Sonderregelungen derzeit eine deutliche Abweichung dar, die rechtlich nicht haltbar sei. DHV-Sprecher Georg Wurth kündigte bereits an, dass man notfalls auch bereit sei, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um eine einheitliche Rechtsauslegung sicherzustellen.
Quelle / Infos: https://hanfverband.de/hanfverband-klagt-gegen-cannabispolitik-in-bayern
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
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