Die Diskussion rund um den Cannabiskonsum in deutschen Parks hat in den vergangenen Monaten viel Dynamik bekommen. Besonders das Thema Cannabis im Englischen Garten sorgt in München seit Monaten für Streit.
Gericht hebt Cannabis-Konsumverbot im Englischen Garten auf
Mit dem aktuellen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hat sich die Rechtslage jedoch grundlegend verändert. Die Entscheidung hebt das bisherige Cannabis-Konsumverbot im Englischen Garten, im Hofgarten und im Finanzgarten auf und rückt gleichzeitig die Frage nach Transparenz, Gleichbehandlung und realistischen Schutzmaßnahmen erneut in den Mittelpunkt.
“Es ist widersprüchlich, Tabakrauchen zu erlauben, aber Cannabis im Freien zu verbieten. Das Gericht hat diesen Doppelstandard nun zu Recht beendet“, erklärt Rechtsanwalt David Werdermann, der die Kläger vertreten hat.
Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband erklärt: “Heute haben wir die CSU daran erinnert, dass Bayern in Deutschland ist. Gleiches Recht für alle!”
Warum Cannabis im Englischen Garten plötzlich erlaubt ist
Das Urteil vom 24. November 2025 stellt klar, dass das bisherige Verbot in der bayerischen Parkanlagen-Verordnung nicht rechtmäßig war. Das bedeutet: Erwachsene dürfen Cannabis im Englischen Garten konsumieren, solange sie sich an die allgemeinen Regeln des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) halten. Besonders interessant ist, dass das Gericht die Ungleichbehandlung zwischen Tabakkonsum und Cannabiskonsum kritisch hinterfragt hat.
Die zentrale Kritik des BayVGH
Der Gerichtshof argumentierte, dass keine ausreichenden Gründe vorliegen, um den Cannabiskonsum stärker einzuschränken als es das KCanG ohnehin vorsieht. In der mündlichen Verhandlung zweifelte das Gericht daran, dass vom Konsum im Freien eine ernsthafte Gefahr oder eine erhebliche Belästigung für andere ausgeht. Ebenso stellte das Gericht infrage, weshalb Tabakrauch überall erlaubt sein soll, während Cannabisrauch pauschal verboten wurde.
- Kein wissenschaftlich belegbares Risiko durch gelegentlichen Cannabiskonsum im Freien.
- Ungleichbehandlung von Tabak und Cannabis ist nicht gerechtfertigt.
- Konsumverbote dürfen nicht über das KCanG hinausgehen.
- Kinder und Jugendliche müssen weiterhin besonders geschützt werden.
Was das Urteil für dich bedeutet
Durch das Urteil ist der Konsum von Cannabis im Englischen Garten nicht mehr grundsätzlich verboten. Du darfst dort konsumieren, solange du nicht gegen die Vorgaben des KCanG verstößt. Dazu zählen insbesondere folgende Punkte:
- Keine Kinder oder Jugendlichen in unmittelbarer Nähe.
- Kein Konsum in Sichtweite von Spielplätzen.
- Konsum nur für Erwachsene ab 18 Jahren.
- Größere Menschenansammlungen vermeiden, wenn es zu Belästigungen führen kann.
Damit gilt im Englischen Garten nun dieselbe Regel wie überall sonst in Deutschland. Der Park ist damit kein Sonderfall mehr, sondern ein Ort wie jeder andere – zumindest rechtlich betrachtet.
Wie es zu diesem Urteil kam
Der Weg bis zu diesem Beschluss war lang und geprägt von juristischen Etappen. Bereits im Juli 2025 gab es einen ersten Teilerfolg, als der BayVGH das Konsumverbot im gesamten Nordteil des Englischen Gartens im Eilverfahren außer Vollzug setzte. Die eigentliche Klage führten Emanuel Burghard und René Korcak, die sich beide aktiv für faire Cannabisgesetze einsetzen. Unterstützt wurden sie vom Deutschen Hanfverband (DHV), der das Verfahren koordinierte und finanzierte.
Die beteiligten Personen und Institutionen
Besonders hervorzuheben ist die Rolle des Rechtsanwalts David Werdermann, der die Kläger vertrat und das Urteil als wichtigen Schritt in Richtung Gleichbehandlung bezeichnete. Auch der Deutschen Hanfverband spielte eine zentrale Rolle, indem er die Klage öffentlich sichtbar machte und auf strukturelle Probleme in der bayerischen Cannabis-Politik aufmerksam machte.
- Emanuel Burghard: Cannabiskonsument
- René Korcak: Cannabispatient
- Deutscher Hanfverband: Koordination & Finanzierung
- Rechtsanwalt David Werdermann (KM8): juristische Vertretung
Warum das Konsumverbot ursprünglich bestand
Die bayerische Parkanlagen-Verordnung sah ein kategorisches Cannabisverbot in vielen Parks und Grünflächen in München vor. Dieses Verbot wurde nach der bundesweiten Legalisierung beibehalten, obwohl andere Bundesländer vergleichsweise liberaler vorgingen. Der Freistaat Bayern begründete das Verbot damals mit dem Schutz von Familien, öffentlichen Räumen und der Vorsorge vor gesundheitlichen Risiken.
Tabak vs. Cannabis: Ein Vergleich, der ins Auge fällt
Besonders heftig kritisiert wurde die Tatsache, dass Tabakrauch weiterhin überall erlaubt war. Das Gericht stellte klar, dass der unterschiedliche Umgang mit beiden Substanzen nicht begründbar ist. Schließlich ist Tabakrauch gesundheitlich erwiesenermaßen schädlicher und kommt in der Öffentlichkeit wesentlich häufiger vor.
Die Frage, ob Cannabis per se eine Gefahr für den öffentlichen Raum darstellt, wurde vom Gericht klar verneint, solange die Vorgaben des KCanG eingehalten werden.
Darum hat das Urteil bundesweite Bedeutung
Auch wenn das Urteil zunächst nur Bayern betrifft, hat es Signalwirkung für ganz Deutschland. Es stellt klar, dass Länder und Kommunen keine Konsumverbote verhängen dürfen, die über das KCanG hinausgehen. Damit steht fest: Die allgemeine Legalisierung darf nicht durch lokal strengere Verbotsregime unterlaufen werden.
Für Konsumierende bedeutet das mehr Rechtssicherheit und eine Stärkung ihrer Grundrechte. Für Behörden hingegen bedeutet es, dass sie ihre Regelungen neu bewerten und anpassen müssen.
Beispiel aus der Praxis
Ein typisches Beispiel wäre ein Besucher, der im Englischen Garten gemütlich ein Joint raucht, während er mit Freunden auf der Wiese sitzt. Bisher hätte diese Person mit einer Ordnungswidrigkeit rechnen müssen, obwohl sie keinerlei Belästigung verursacht. Jetzt ist dieser Konsum unter Einhaltung der gesetzlichen Abstandsregeln völlig legal.
Ebenso profitieren Cannabispatienten: Für sie war die alte Regelung besonders problematisch, da sie manchmal auf inhalative Einnahmeformen angewiesen sind.
Wie sicher ist das Urteil?
Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Die Bayerische Staatsregierung hat die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Sollte dies geschehen, könnte das Verfahren weitergehen. Allerdings bewertet der DHV die Chancen auf eine erneute gerichtliche Kehrtwende als gering.
Die Revision wurde vom Gericht nicht zugelassen, was die Hürde für weitere juristische Schritte deutlich erhöht.
Was bedeutet das für die nächsten Monate?
Bis zur endgültigen Klärung gilt das Urteil. Das bedeutet: Du kannst ab sofort im Englischen Garten konsumieren, solange du die gesetzlichen Vorgaben einhältst.
Ob die Regierung den Weg durch die Instanzen fortführt, bleibt abzuwarten. Politisch dürfte der Druck steigen, realistischere Cannabisregeln zu schaffen.
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Das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz in Bayern
Parallel dazu laufen weitere Klagen gegen ein separates bayerisches Gesetz, das den Konsum auf Volksfesten und in den Außenbereichen sämtlicher bayerischer Gaststätten verbietet. Gemeinsam mit Dr. Andreas Rothenberger, dem Betreiber der Tortuga-Bar, klagen die Betroffenen ebenfalls gegen dieses Gesetz. Zudem läuft eine Popularklage, an der der DHV ebenfalls beteiligt ist.
Dieser juristische Druck könnte langfristig dazu führen, dass Bayern seine restriktive Linie überdenken muss.
Das Urteil als Chance für bessere Aufklärung
Der Wegfall des Verbots kann paradoxerweise zu mehr Sicherheit führen. Denn Verbote verhindern nicht den Konsum, sie verlagern ihn nur in schwer kontrollierbare Bereiche. Durch klare Regeln im öffentlichen Raum wird der Konsum sichtbarer, besser regulierbar und enttabuisiert.
Besonders entspannend wirkt sich das Urteil auf entspannte Alltagssituationen aus: Picknicks, Spaziergänge, Musik auf der Wiese oder das Treffen mit Freunden sind nun wieder ohne juristische Unsicherheiten möglich.
Wie verantwortungsvoller Konsum aussehen kann
- Einhaltung der Abstandsregeln zu Kindern und Jugendlichen
- Vermeidung von Konsum in überfüllten Bereichen
- Beachtung der Windrichtung, um andere nicht ungewollt einzunebeln
- Sauberkeit: keine Jointreste liegen lassen
- Rücksicht auf Hundebesitzer und ältere Menschen
Solche einfachen Regeln sorgen für ein harmonisches Miteinander im öffentlichen Raum.
Fazit: Cannabis im Englischen Garten ist kein Tabu mehr
Mit dem Urteil des BayVGH endet ein jahrelanger Streit. Was bleibt, ist ein rechtlicher Rahmen, der endlich der bundesweiten Gesetzgebung entspricht und Menschen nicht grundlos kriminalisiert. Gleichzeitig bleibt der Jugendschutz streng und sinnvoll geregelt. Für München bedeutet das Urteil einen Schritt in Richtung Normalität und Gleichbehandlung.
Der Englische Garten wird damit wieder das, was er sein sollte: ein öffentlicher Raum für alle, ohne unnötige Verbote, aber mit klaren, nachvollziehbaren Regeln.
Zusammenfassung
Das Urteil des BayVGH hebt das Cannabisverbot im Englischen Garten auf und stellt klar, dass der Konsum im Freien unter den Vorgaben des KCanG erlaubt ist. Die Ungleichbehandlung von Tabak und Cannabis wurde beanstandet. Das Urteil stärkt die Rechte der Konsumierenden, ist aber noch nicht vollständig rechtskräftig. Weitere Klagen gegen bayerische Sondergesetze laufen parallel. Für dich bedeutet das: Cannabis im Englischen Garten ist ab sofort legal konsumierbar, solange Kinder und Jugendliche geschützt bleiben.
Quelle / Infos: https://hanfverband.de/gericht-hebt-cannabis-konsumverbot-im-englischen-garten-auf
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
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