Nach monatelanger Unsicherheit herrscht nun Gewissheit: Das Cannabisgesetz (CanG) bleibt vorerst unangetastet. Der gestern veröffentlichte Koalitionsvertrag der neuen Regierung aus CDU/CSU und SPD sieht keine Rücknahme der Legalisierung von Cannabis vor.
Keine Rückschritte beim Cannabisgesetz: Evaluierung statt Rückabwicklung

Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sorgt für Erleichterung
Stattdessen wurde vereinbart, wie es sowieso schon im Cannabisgesetz steht, im Herbst 2025 eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes durchzuführen.
Diese Entwicklung stellt ein deutlich besseres Ergebnis dar, als viele Beobachter und Aktivistengruppen erwartet hatten – insbesondere in Anbetracht der zuvor geäußerten Positionen von CDU und CSU, die im Wahlkampf mehrfach angekündigt hatten, das Gesetz rückgängig machen zu wollen.
Der Evaluierungsansatz: Offenheit statt Vorfestlegung
Ein neutraler Prüfauftrag statt ideologischer Rückschritt
Die geplante Evaluierung soll laut Koalitionsvertrag „ergebnisoffen“ erfolgen. Das bedeutet, dass nicht ausschließlich Verschärfungen, sondern auch mögliche Weiterentwicklungen und Verbesserungen des bestehenden Gesetzes Gegenstand der Analyse und Diskussion sein können. Ein solch offener Ansatz bietet nicht nur Raum für fundierte Kritik, sondern auch für progressive Impulse, die zu einer nachhaltigen Optimierung des CanG führen könnten.
Ein entscheidender Punkt: Die Union kann die SPD mangels verbindlicher Festlegungen im Koalitionspapier nicht zu Verschärfungen zwingen. Dies sichert ein gewisses Maß an Stabilität für die aktuelle Gesetzeslage.
Der Einfluss des Bundesgesundheitsministeriums begrenzt
Obwohl das Bundesgesundheitsministerium künftig unter der Leitung von Tino Sorge (CDU) stehen wird – einem erklärten Gegner der Cannabislegalisierung –, wird dessen Einfluss auf die Evaluierung begrenzt bleiben. Die Untersuchung des Gesetzes wurde bereits offiziell in Auftrag gegeben und wird von einem breiten Expertengremium begleitet.
Ein Mitglied dieses Gremiums ist auch Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands (DHV), der die Interessen von Konsument*innen und der Branche vertritt. Diese Zusammensetzung garantiert ein ausgewogenes und fachlich fundiertes Prüfverfahren, das nicht allein parteipolitisch geprägt ist.
Engagement der Zivilgesellschaft zeigt Wirkung
Vielfältige Aktionen verhinderten Rückschritte
Dass es zu keiner unmittelbaren Rückabwicklung des CanG gekommen ist, ist nicht zuletzt dem entschlossenen Engagement zahlreicher zivilgesellschaftlicher Akteure zu verdanken. Der DHV war maßgeblich daran beteiligt, politischen Druck aufzubauen und öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema zu schaffen.
Im Zuge dieser Aktivitäten fanden unter anderem gezielte Protestaktionen bei den Parteitagen von CDU und SPD statt. Sprühkreideaktionen vor Parteizentralen, offene Briefe und persönliche Schreiben an die Verhandlungsführer der beteiligten Parteien sorgten für sichtbare Präsenz. Auch die DHV-Ortsgruppen engagierten sich vor Ort und suchten das Gespräch mit ihren Wahlkreisabgeordneten.
Rolle der Medien in der heißen Phase der Verhandlungen
In der kritischen Phase der Koalitionsverhandlungen spielte auch die Berichterstattung in den Medien eine zentrale Rolle. Zahlreiche Erwähnungen des Themas Cannabis und der DHV-Positionen trugen dazu bei, die öffentliche Diskussion lebendig zu halten und die Verhandlungsführer in ihrer Entscheidungsfindung zu beeinflussen.
Diese breite mediale Aufmerksamkeit verlieh den Forderungen nach einem Erhalt des Gesetzes zusätzliches Gewicht und zeigte, dass das Thema gesellschaftlich hochrelevant bleibt.
Werbung
Perspektiven für die Weiterentwicklung der Legalisierung
Modellprojekte zur Cannabisabgabe weiterhin denkbar
Trotz der Führungsrolle der CDU in der neuen Bundesregierung ist es nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft Modellprojekte zur regulierten Cannabisabgabe umgesetzt werden könnten. Die gesetzliche Grundlage dafür besteht weiterhin. Auch die zuständigen Behörden haben ihre Arbeitsfähigkeit bereits aufgenommen.
Dass im Koalitionsvertrag keine Einschränkungen oder Rücknahmen in diesem Bereich vorgesehen sind, ist ein positives Signal. Gleichwohl bleibt Skepsis angebracht: Das für die Modellprojekte relevante Landwirtschaftsministerium wird künftig ebenfalls von der CDU geführt, was potenziell zu Verzögerungen oder administrativen Hürden führen könnte.
Langfristiges Ziel: Verbesserung statt Rückschritt
Die kommenden Monate und Jahre werden entscheidend dafür sein, wie sich die Cannabisgesetzgebung in Deutschland weiterentwickelt. Neben dem Schutz vor rückschrittlichen Maßnahmen geht es zunehmend auch darum, bestehende Regelungen zu verbessern und an die realen Bedürfnisse von Konsumenten, Patient*innen und der Branche anzupassen.
In diesem Kontext dürften vor allem Fragen rund um Eigenanbau, Mengenbegrenzungen, Strafverfolgung und der Zugang zu medizinischem Cannabis weiter diskutiert werden. Auch die Qualitätssicherung, Präventionsmaßnahmen und die Rolle von Cannabis Social Clubs bleiben auf der politischen Agenda.
Fazit: Stabilität mit Chancen auf Fortschritt
Die Entscheidung der neuen Bundesregierung, das Cannabisgesetz nicht rückgängig zu machen, sondern stattdessen im Herbst 2025 einer fundierten und ergebnisoffenen Evaluierung zu unterziehen, stellt unter den gegebenen politischen Rahmenbedingungen ein bemerkenswertes Ergebnis dar. Es sichert nicht nur den derzeitigen Status quo, sondern eröffnet auch Perspektiven für eine sachliche und differenzierte Weiterentwicklung der Legalisierungspolitik.
Der breite zivilgesellschaftliche Einsatz – insbesondere von Seiten des DHV – hat gezeigt, dass eine engagierte Öffentlichkeit Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen kann. Nun gilt es, diese Dynamik aufrechtzuerhalten und auch während der Evaluierungsphase kritisch und konstruktiv zu begleiten.
Quelle / Infos: DHV-Newsletter vom 10.04.2025
———-
Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
Kein Anspruch / Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der News bzw. Pressemeldung