Seit dem Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes (CanG) und der damit verbundenen Entkriminalisierung von Besitz und Anbau für Erwachsene erlebt Deutschland eine der umfassendsten Reformen in der Drogenpolitik seiner Geschichte.
Medizinisches Cannabis im Fokus: Kritik aus der SPD an geplanter Gesetzesänderung
Zwischen Fortschritt und Rückschritt
Für viele Hanffreund:innen ein Meilenstein – insbesondere, da auch medizinisches Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) entfernt wurde. Doch nur wenige Monate später bringt ein neuer Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) wieder Unruhe in die Szene. Kritik kommt dabei nun deutlich aus den Reihen der SPD – und das nicht ohne Grund.
Der neue Referentenentwurf: Einschränkungen für Cannabis-Patient:innen?
Was der Entwurf vorsieht
Am 14. Juli legte Nina Warken (CDU) einen Referentenentwurf zur Anpassung des MedCanG vor. Inhaltlich geht es vor allem darum, einen aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) erkannten Missbrauch bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis einzudämmen. Die geplanten Maßnahmen sind jedoch einschneidend:
- Ärzt:innen sollen verpflichtet werden, Patient:innen mindestens einmal jährlich persönlich vor Ort zu sehen.
- Cannabis auf Rezept soll künftig nur noch direkt in der Apotheke übergeben werden – ein Versandverbot würde insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zum Problem.
Die Reaktion der SPD-Gesundheitspolitiker
Aus der SPD-Fraktion kamen nun deutliche kritische Stimmen. Matthias Mieves, stellvertretender Sprecher der SPD für Gesundheit, und Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher, stellen sich öffentlich gegen zentrale Elemente des Entwurfs. Beide Politiker betonen, dass die Reformen der letzten Legislaturperiode bewusst auf eine erleichterte Versorgung mit Medizinalcannabis abzielten – und sehen den aktuellen Vorstoß als Rückschritt.
Gesellschaftliche Realität statt Verbotspolitik
Paradigmenwechsel unter der Ampel
Mieves erinnert in einem ausführlichen Beitrag auf LinkedIn daran, dass der Ausstieg aus der Verbotspolitik ein politisch bewusst gesetzter Schritt war. Das gesellschaftliche Umdenken hin zu einer realitätsnahen Drogenpolitik habe sich auch auf medizinisches Cannabis ausgewirkt. Die Entfernung aus dem BtMG war nicht willkürlich, sondern Folge einer veränderten Risikobewertung.
Medizinisches Cannabis wurde also nicht einfach „freigegeben“, sondern unter bestimmten Voraussetzungen in eine kontrollierte, aber unbürokratischere Versorgung überführt. Dass seither die Importmengen gestiegen sind, erklärt Mieves nicht nur mit Missbrauch – sondern auch mit dem erleichterten Zugang für Bedürftige. Eine wichtige Perspektive, die in der Diskussion oft untergeht.
Digitale Versorgung ist nicht gleich Missbrauch
Der Entwurf des BMG vermutet, dass ein großer Teil der gestiegenen Cannabisimporte auf Onlineplattformen zurückgeht, bei denen Ärzt:innen Cannabisrezepte ausstellen, ohne den Patienten persönlich zu sehen. Doch Mieves mahnt zur Differenzierung: Die digitale Versorgung kann für viele Menschen – besonders bei schweren Erkrankungen – lebensnotwendig sein. Der pauschale Ausschluss solcher Modelle benachteilige Betroffene und sei nicht gerechtfertigt.
Mieves spricht hier bewusst nicht nur über Cannabis, sondern über alle Medikamente mit Missbrauchspotenzial – und verweist indirekt auf Z-Substanzen, die in Deutschland millionenfach bei Schlafstörungen verschrieben werden. Cannabis mit seinem vergleichsweise geringen Abhängigkeitsrisiko pauschal gleichzusetzen, sei nicht angemessen.
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Ein Gesetz mit Folgen: Was bedeutet der Entwurf für Patient:innen?
Versandverbot als Gefahr für die Versorgung
Besonders kritisch wird das angedachte Versandverbot für Apotheken gesehen. Für Menschen, die in ländlichen Regionen leben oder körperlich stark eingeschränkt sind, ist der Gang zur Apotheke oft kaum möglich. Diese Regelung würde die Versorgung nicht sichern, sondern erschweren – und damit dem Ziel des MedCanG entgegenwirken. Auch Pantazis betont: „Patient:innen dürfen nicht unter neuen Regeln leiden.“
Telemedizin: Chance oder Risiko?
Die Debatte rund um den Arztkontakt ist zweischneidig. Natürlich ist ein verantwortungsvoller Umgang mit suchterzeugenden Medikamenten geboten – das steht außer Frage. Aber eine gesetzlich verankerte Pflicht zum persönlichen Gespräch pro Jahr könnte insbesondere bei chronisch Kranken oder Palliativpatient:innen zur Belastung werden. Gerade diese Gruppen sind oft auf digitale Modelle angewiesen, weil Mobilität, Zeit und Kraft begrenzt sind.
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen: Chancen für Änderungen
„Wir stehen ganz am Anfang des Gesetzgebungsprozesses“
Mieves macht deutlich: Der Entwurf von Warken ist kein finales Gesetz. Es steht noch eine ausführliche Debatte im Bundestag und im Ausschuss bevor. Das bedeutet: Änderungsanträge, Anhörungen von Fachverbänden und politischer Austausch stehen noch aus – es ist also Zeit, sich einzubringen.
Auch SPD-Abgeordnete wie Carmen Wegge, die sich bislang nicht zum neuen Entwurf geäußert hat, hatten bereits im Frühjahr betont, dass das MedCanG nicht abgeschafft, sondern verbessert werden solle – basierend auf der laufenden Evaluation, die seit Januar 2025 gesetzlich verankert ist.
Kritik an vorschnellem Handeln
Dass der neue Entwurf von Nina Warken nun plötzlich präsentiert wurde – ohne die Ergebnisse dieser Evaluation abzuwarten – sorgt parteiübergreifend für Unverständnis. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte in der Vergangenheit betont, auf Daten und fundierte Ergebnisse setzen zu wollen. Der aktuelle Vorstoß wirkt daher übereilt und politisch nicht abgestimmt.
Fazit: Es braucht eine differenzierte Debatte
Patientenwohl muss im Zentrum stehen
Als Hanffreund und Cannabisblogger sehe ich mit Sorge, dass hier eine Debatte entsteht, die stark auf potenziellen Missbrauch fokussiert ist – ohne die Bedürfnisse der Patient:innen ausreichend zu berücksichtigen. Klar: Onlineplattformen müssen reguliert werden, Wildwuchs darf es nicht geben. Aber wer medizinisches Cannabis tatsächlich benötigt, verdient eine barrierefreie, wohnortnahe und digitale Versorgung – ohne zusätzliche Hürden.
Politischer Prozess als Chance
Noch ist nichts entschieden. Der politische Prozess bietet die Möglichkeit, sachliche Argumente einzubringen, Erfahrungsberichte zu teilen und auf Basis der Datenlage zu entscheiden. Und genau das sollte auch geschehen: Eine Gesetzesanpassung darf nicht ideologisch oder vorschnell erfolgen, sondern auf Basis der Lebensrealität der Betroffenen.
Denn eins ist klar: Medizinisches Cannabis hat vielen Menschen bereits geholfen. Wer diese Versorgung gefährdet, riskiert Rückschritte – nicht nur in der Gesundheitspolitik, sondern auch beim gesellschaftlichen Fortschritt, den wir mit der Legalisierung von Cannabis gerade erst begonnen haben.
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
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