Am Mittwoch, den 8. Oktober 2025, hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes beschlossen. Damit reagiert die Bundesregierung auf Entwicklungen seit Inkrafttreten des ursprünglichen Gesetzes im April 2024, die von Fachleuten und Behörden zunehmend kritisch betrachtet wurden.
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Kabinett beschließt Änderungen beim Medizinalcannabisgesetz
Insbesondere der starke Anstieg der Cannabisimporte im ersten Halbjahr 2025 sorgte für politische und gesellschaftliche Diskussionen. Innerhalb von nur zwölf Monaten stiegen die Importe von rund 19 Tonnen auf etwa 80 Tonnen an – ein Zuwachs von mehr als 400 Prozent. Auffällig dabei: Die Zahl der ärztlichen Verordnungen für schwer erkrankte Patientinnen und Patienten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nahm lediglich minimal zu.
Die Bundesregierung bewertet diesen Trend als Fehlentwicklung, die nicht mit dem ursprünglichen Ziel des Gesetzes übereinstimmt. Das Hauptziel bleibt weiterhin die gesicherte und verantwortungsvolle Versorgung schwer erkrankter Menschen mit Medizinalcannabis – nicht jedoch eine Ausweitung der Nutzung durch Umwege wie vereinfachte Online-Verschreibungen.
Politischer Hintergrund der Gesetzesänderung
Seit der Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz im Jahr 2024 hat sich in Deutschland eine neue rechtliche und gesellschaftliche Situation entwickelt. Während Erwachsene seitdem bis zu 50 Gramm Cannabis im privaten Bereich besitzen dürfen, galt für Medizinalcannabis weiterhin ein eigenständiges Regelwerk.
Medizinalcannabis wird nicht als Genussmittel betrachtet, sondern als verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Die Bundesregierung betont, dass dieses klare Unterscheidungsmerkmal erhalten bleiben müsse. Mit der Änderung des Gesetzes will man sicherstellen, dass Cannabis ausschließlich auf Basis medizinischer Notwendigkeit verschrieben wird.
Position des Gesundheitsministeriums
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärte in einer Stellungnahme, dass der sprunghafte Anstieg der Importe nicht mit einem realen Mehrbedarf von Patientinnen und Patienten erklärbar sei. Vielmehr habe sich eine Praxis etabliert, bei der Verordnungen häufig über Online-Dienste ausgestellt wurden – ohne persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient.
Diese Entwicklung betrachtet das Ministerium als ernstzunehmendes Risiko. Warken betonte, dass die medizinische Behandlung mit Cannabis immer in einem persönlichen ärztlichen Kontakt erfolgen müsse, um Missbrauch und Fehlanwendungen zu verhindern.
Die Kernpunkte der Gesetzesänderung
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
Zukünftig darf eine Erstverordnung von Medizinalcannabis ausschließlich nach einem persönlichen Gespräch erfolgen. Dazu gehört eine umfassende Anamnese, eine körperliche Untersuchung und die Abwägung möglicher Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten.
Die Ärztinnen und Ärzte sind zudem verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten regelmäßig über mögliche Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären. Hierzu zählen körperliche und psychische Folgen, die je nach Dauer und Intensität des Konsums variieren können.
Regelungen für Folgeverschreibungen
Bei Folgerezepten wird eine Mischlösung eingeführt: Mindestens einmal pro vier Quartale muss ein persönlicher Kontakt stattfinden. In den übrigen drei Quartalen ist es zulässig, Folgerezepte über telemedizinische Wege auszustellen – allerdings nur, wenn der persönliche Arztbesuch in Zusammenhang mit der Cannabistherapie stand.
Ausschluss des Versandhandels
Ein weiterer zentraler Punkt ist der Ausschluss des Versandwegs für Medizinalcannabis. Die Bundesregierung begründet dies mit den umfassenden Beratungs- und Aufklärungspflichten, die nur in einer Apotheke im persönlichen Gespräch vollständig erfüllt werden können.
Allerdings bleibt der Botendienst von Apotheken weiterhin erlaubt, sodass Patientinnen und Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mobil sind, weiterhin beliefert werden können.
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Reaktionen und Einschätzungen
Aus Sicht der Patienten
Für viele Patientinnen und Patienten bedeutet die Gesetzesänderung zusätzliche organisatorische Hürden. Während einige die persönliche Betreuung durch Ärztinnen und Ärzte begrüßen, sehen andere darin eine Einschränkung ihrer bisherigen Flexibilität. Besonders chronisch Kranke, die ihre Therapie bereits seit Jahren stabil mit Cannabis durchführen, könnten sich durch die neuen Vorgaben unnötig belastet fühlen.
Die Perspektive der Ärzte
Auch innerhalb der Ärzteschaft gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Einige Mediziner begrüßen die neue Klarheit im Gesetz, da sie Missbrauch vorbeugen könnte. Andere warnen vor zusätzlicher Bürokratie und einem höheren Zeitaufwand, der die Versorgung insgesamt erschweren könnte.
Der Markt für Medizinalcannabis
Der deutsche Markt für Medizinalcannabis steht seit Jahren im Fokus internationaler Produzenten. Der starke Importanstieg im Jahr 2025 zeigt, dass Deutschland ein attraktiver Absatzmarkt ist. Durch die neuen Regelungen könnte sich das Wachstum jedoch verlangsamen, da die Hürden für den Zugang höher werden.
Warum die Änderungen notwendig erscheinen
Die Bundesregierung sieht die Gefahr, dass die Grenze zwischen medizinischem Einsatz und privatem Konsum zunehmend verschwimmt. Wenn Cannabis ohne ausreichende medizinische Prüfung über das Internet verschrieben werden kann, wird die Glaubwürdigkeit des gesamten Systems in Frage gestellt.
Die Änderungen sollen daher sicherstellen, dass Cannabis als Arzneimittel seine Legitimität behält und nicht als verkappte Möglichkeit genutzt wird, leichter an die Pflanze zu gelangen.
Ausblick und nächste Schritte
Der aktuelle Beschluss des Kabinetts stellt zunächst nur eine Grundlage für einen Referentenentwurf dar. Dieser muss im weiteren Verlauf erarbeitet und anschließend den parlamentarischen Weg durch Bundestag und Bundesrat nehmen. Erfahrungsgemäß können sich dabei noch erhebliche Änderungen ergeben, sodass in der vorliegenden Form kaum davon auszugehen ist, dass das Gesetz unverändert verabschiedet wird.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies vorerst, dass noch keine unmittelbaren Veränderungen eintreten. Erst nach Abschluss des gesamten Gesetzgebungsverfahrens wird sich zeigen, welche konkreten Vorgaben tatsächlich gelten und wie diese die Versorgung mit Medizinalcannabis beeinflussen.
Ich denke, dass am Ende der Versand bleibt und ein Arztgespräch (offline oder online) Pflicht wird!
Fazit
Die geplanten Änderungen am Medizinalcannabisgesetz zeigen, dass die Bundesregierung auf die Entwicklungen seit 2024 reagiert. Der deutliche Anstieg der Cannabisimporte und die zunehmende Zahl an Online-Verordnungen haben Bedenken ausgelöst, die nun durch strengere Regeln adressiert werden sollen.
Während Befürworter die Stärkung des Arzt-Patienten-Verhältnisses und den Schutz vor Missbrauch hervorheben, sehen Kritiker die Gefahr einer unnötigen Erschwernis für langjährig behandelte Patienten.
Letztlich bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen auf die Versorgungspraxis und den Markt für Medizinalcannabis in Deutschland auswirken werden.
WO BLEIBEN DIE CANNABIS-FACHGESCHÄFTE?!?!
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
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