Die Diskussion um die kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken bekommt neuen Rückenwind: Ein aktuelles Rechtsgutachten der internationalen Kanzlei Hogan Lovells bestätigt, dass wissenschaftlich begleitete Konsumcannabis-Pilotprojekte in Deutschland nach derzeitigem Recht zulässig sind.
Rechtsgutachten stärkt Pilotprojekte: Cannabis-Forschung rechtlich möglich

Für mich als Hanffreund und Blogger ein klares Signal, dass wir endlich auf Basis von Fakten und Forschung vorankommen können – ohne ideologische Scheuklappen.
Forschungsklausel schafft rechtliche Sicherheit
Das Gutachten stützt sich auf die Forschungsklausel, die im Konsumcannabisgesetz (KCanG) verankert ist. Konkret heißt es in § 2 Absatz 4 KCanG, dass wissenschaftliche Pilotprojekte zur Erforschung des Umgangs mit Konsumcannabis ausdrücklich möglich sind. Das Besondere daran: Diese Klausel bietet sowohl national als auch im verfassungsrechtlichen Rahmen eine tragfähige Grundlage. So haben Forschungseinrichtungen, Kommunen und private Akteure eine solide Basis, um neue Erkenntnisse zum Umgang mit Cannabis zu gewinnen.
Faktenbasierte Grundlage für Behörden
Für Behörden bedeutet das Gutachten laut Finn Hänsel von der Sanity Group eine zusätzliche Orientierungshilfe, wenn es darum geht, über Forschungsanträge zu entscheiden. Immerhin liegt der Ball nun bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die seit Dezember 2024 als zuständige Stelle fungiert. Für die vielen Akteur:innen, die schon an Konzepten feilen, ist das ein wichtiges Signal: Die Projekte sind rechtlich machbar – nun braucht es den politischen Willen, sie auch wirklich zu genehmigen.
Über 50 Anträge in der Pipeline – noch keine Bescheide
Aktuell stapeln sich bei der BLE rund 50 Anträge für wissenschaftliche Pilotprojekte. Darunter auch mehrere Vorhaben, bei denen die Sanity Group als Partner eingebunden ist – etwa in Frankfurt am Main, Hannover oder in Berliner Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Pankow. Doch bislang wartet die Branche auf die ersten offiziellen Bescheide. Als jemand, der seit Jahren die Debatten rund um Cannabis verfolgt, weiß ich: Die politische Mühlen mahlen oft langsam. Doch die Signale sind eindeutig – und mit dem Gutachten ist der Druck auf die Verwaltung gewachsen, endlich Entscheidungen zu treffen.
Schweizer Vorbild: Das Baselland-Modell
Viele der deutschen Konzepte orientieren sich am „Grashaus Projects“ aus der Schweiz. Dort läuft im Kanton Basel-Landschaft seit rund anderthalb Jahren ein Pilotversuch unter wissenschaftlicher Leitung des Instituts für Sucht- und Gesundheitsforschung (ISGF) der Universität Zürich. Erste Zwischenergebnisse deuten an, dass eine kontrollierte Abgabe den Schwarzmarkt zurückdrängen und sicherere Konsummuster fördern kann. Für uns Hanffreunde ist das ein Paradebeispiel: Statt Verbot und Stigmatisierung setzt man auf Fakten und Prävention.
Zentrale Punkte aus dem Rechtsgutachten
Was genau macht das Gutachten so bedeutsam? Im Kern sind es drei zentrale Aussagen, die für die Cannabis-Community und die Forschungslandschaft entscheidend sind.
1. Genehmigungsfähigkeit ist gegeben
Die Forschungsklausel im KCanG ist eindeutig formuliert und ausreichend präzise. Laut Hogan Lovells gibt es keine juristischen Gründe, warum wissenschaftliche Pilotprojekte nicht genehmigt werden dürften. Anders gesagt: Behörden, die Anträge ablehnen, müssten schon sehr gute Gründe vorbringen – sonst verletzen sie geltendes Recht.
2. Forschungsfreiheit bleibt unangetastet
Ein weiterer wichtiger Punkt: Wissenschaftliche Projekte dürfen nicht durch unnötige Auflagen ausgebremst werden. Das Grundrecht auf Forschungsfreiheit schützt davor, dass Behörden über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Bedingungen stellen. Damit wird sichergestellt, dass Studien auch tatsächlich ergebnisoffen durchgeführt werden können.
3. Neue Bewertung von Cannabis notwendig
Das Gutachten macht zudem deutlich: Alte Bewertungsmaßstäbe aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) haben hier nichts verloren. Mit dem KCanG wurde ein eigenständiger Rechtsrahmen geschaffen – mit einer angepassten Risikoeinschätzung für Cannabis. Wer weiterhin mit der BtMG-Logik argumentiert, ignoriert diese neue Rechtslage.
Mehr als nur Forschung: Ein Beitrag zu Gesundheitsschutz und Prävention
Spannend ist auch, dass viele geplante Projekte mehr bieten als bloße Studien. Sie binden Suchthilfe- und Präventionsangebote direkt ein. So wird beispielsweise auf Konzepte zur Schadensminderung („Harm Reduction“) gesetzt. Für Konsument:innen bedeutet das Zugang zu seriösen Informationen, Beratung und Hilfe – weg von illegalen Quellen ohne Qualitätskontrolle.
Schwarzmarkt verdrängen, Jugendschutz stärken
Ein übergeordneter Zweck der Pilotprojekte ist, belastbare Daten zu sammeln, wie sich eine regulierte Abgabe auf den Schwarzmarkt, den Konsum bei Jugendlichen oder das Konsumverhalten generell auswirkt. Die Schweiz liefert erste Hinweise, dass eine Verlagerung weg vom illegalen Handel funktioniert. Für Deutschland könnten die Pilotprojekte eine echte Blaupause sein.
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Telemedizin: Klarere Trennung zwischen Genuss- und Medizinalcannabis
Eine Debatte, die aktuell ebenfalls Fahrt aufnimmt, ist die um Telemedizin-Angebote. Viele Ärzt:innen und Patient:innen nutzen diese Möglichkeit, um Medizinalcannabis zu verschreiben – was mitunter zu Missbrauchsvorwürfen führt. Durch klar definierte Pilotprojekte für Konsumcannabis ließe sich hier eine deutliche Trennlinie ziehen: Medizinalcannabis bleibt ein eigenes Feld, während Freizeitkonsum in klar geregelten wissenschaftlichen Strukturen untersucht wird. So entsteht mehr Transparenz und weniger Missbrauchsgefahr.
Die Rolle der Sanity Group: Forschen, um zu verstehen
Die Sanity Group ist bei vielen Projekten federführend dabei. Das Unternehmen hat sich auf die Fahne geschrieben, die Potenziale von Cannabinoiden voll auszuschöpfen – ob in der Medizin oder im Lifestyle-Bereich. Ein wichtiger Teil ihrer Arbeit: Grundlagenforschung zur Cannabispflanze und ihren Wirkstoffen.
Von Arzneimitteln bis Lifestyle-Produkten
Die Sanity Group vereint unter ihrem Dach verschiedene Marken – von Vayamed und avaay Medical im Medizinalbereich bis hin zu vaay für Lifestyle-Produkte. Mit den Grashaus Projects hat sie auch beim Thema Konsumcannabis-Pilotversuche in der Schweiz bereits wertvolle Praxiserfahrung gesammelt. Für die geplanten deutschen Projekte kann sie damit auf erprobte Konzepte zurückgreifen.
Standort Deutschland: Potenzial bleibt groß
In Frankfurt am Main betreibt die Sanity Group auch einen eigenen Verarbeitungs- und Logistikstandort für pharmazeutische Cannabinoiderzeugnisse. Das zeigt: Deutschland hat als Forschungs- und Produktionsstandort enormes Potenzial, um Innovationen im Cannabisbereich voranzutreiben. Für Hanffreunde wie mich ist das ein klares Signal: Wir dürfen hoffen, dass die Zeiten von pauschaler Stigmatisierung und rechtlicher Blockade endlich vorbei sind.
Warum wir jetzt Pilotprojekte brauchen
Die Erkenntnisse aus der Schweiz und anderen Ländern zeigen, dass kontrollierte Abgabemodelle funktionieren können. Sie schaffen bessere Bedingungen für Konsumierende, entziehen dem Schwarzmarkt den Boden und ermöglichen Präventionsangebote auf Augenhöhe. Der Unterschied: Statt Verbote durchzudrücken, setzt man auf wissenschaftlich fundierte Ansätze.
Die Politik ist am Zug
Das Rechtsgutachten macht deutlich: Es gibt keine juristischen Hürden mehr, die Pilotprojekte verhindern. Jetzt liegt es an den zuständigen Behörden und der Politik, endlich Nägel mit Köpfen zu machen. Für uns Hanffreunde heißt das: Dranbleiben, informieren, argumentieren – und klarstellen, dass wir faktenbasierte Lösungen wollen. Keine Ideologie, sondern Aufklärung und Forschung.
Fazit: Grünes Licht für faktenbasierte Cannabisforschung
Zusammengefasst liefert das Rechtsgutachten von Hogan Lovells ein wichtiges Fundament für die weitere Entwicklung der Cannabisforschung in Deutschland. Die Forschungsklausel im KCanG ist wasserdicht, die Forschungsfreiheit bleibt gewahrt, und veraltete Maßstäbe aus dem BtMG dürfen keine Rolle mehr spielen. Für mich als Hanffreund bleibt nur zu sagen: Es ist Zeit, dass wir endlich von Pilotprojekten nicht nur sprechen, sondern sie auch umsetzen.
Quelle / Infos: https://sanitygroup.com/2025/07/09/rechtsgutachten-bestaetigt-wissenschaftliche-konsumcannabis-pilotprojekte-in-deutschland-genehmigungsfaehig/
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
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