Malta legalisiert CSCs, stellt aber hohe Hürden auf

Malta führt verbindliche Regelungen für Cannabis Social Clubs (CSCs) ein. Die Regulierungsbehörde ARUC hat Ende Februar die neuen Direktiven veröffentlicht und eröffnet damit die Möglichkeit für maltesische Bürger, eine Lizenz für den Betrieb eines CSCs zu beantragen. Die neuen Regelwerke sind deutlich detaillierter als die Vorabversion und betreffen den Bewerbungsprozess, die technischen Standards und operativen Prozesse, die Regeln zur Harm Reduction sowie Vorgaben zu Immobilien.

Verbindliche Regelungen für den Betrieb von Cannabis Social Clubs vorgestellt

CBD-News, Cannabis-News und Hanf-News
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Eine Herausforderung für potenzielle CSC-Betreiber ist die Einhaltung der Anforderungen an die Immobilien. Die ARUC genehmigt nur Immobilien, die von Schulen und Jugendeinrichtungen mindestens 250 Meter entfernt sind. Zudem dürfen die Immobilien nicht als CSC erkennbar sein oder Werbung präsentieren, und die Öffnungszeiten sind auf den Zeitraum von 9 bis 21 Uhr begrenzt. Eine weitere Hürde ist, dass der Anbau und die Ausgabe der Blüten baulich voneinander getrennt sein müssen. Die Einhaltung aller baulichen Vorgaben muss durch einen Architekten im Rahmen der Bewerbung bestätigt werden.

Regelungen zur Harm Reduction sehr vage

Die Regelungen zur Harm Reduction sind bisher sehr vage. Der Grundsatz “to minimise the negative health, social and legal impacts associated with the use of cannabis” soll in allen Prozessen des CSCs implementiert werden. Erste konkrete Maßnahmen sind das Verbot einer Mindestabnahmemenge pro Mitglied und einer Preisdifferenzierung zwischen Mitgliedern. Zudem wird eine THC-Obergrenze von 18% für die Abgabe an Mitglieder unter 21 Jahren eingeführt. Die ARUC kündigt weitere verpflichtende Programme in diesem Bereich an.

Das Regelwerk zu den Standards und Abläufen in CSCs ist das umfangreichste unter den bisher veröffentlichten Dokumenten. Es umfasst Unterkapitel zu den Standards Sauberkeit/Hygiene, Sicherheit, Distribution, Anbau/Verarbeitung, Abfallmanagement, Inventarisierung, Produkttestung und Verpackung. Ein umfangreiches Sicherheitssystem inklusive Kameras, Alarmanlage, Brandmeldeanlage und protokolliertem Zugang ist vorgeschrieben. Der Transport der Blüten zwischen Anbau- und Abgabestelle muss durch ein lizenziertes und vertraglich gebundenes Sicherheitsunternehmen stattfinden und zusätzlich zuvor bei der ARUC angemeldet werden.

Abschreckende Standards für potentielle Interessenten

Die Umsetzung der teilweise sehr kosten- und arbeitsintensiven Standards dürfte viele potentielle Interessenten von der Gründung eines CSCs abschrecken. Es gibt beispielsweise ein aufwändiges Luftfiltersystem für die Verarbeitungsräume, um zu verhindern, dass Gerüche, Partikel oder Mikroorganismen in die Umwelt gelangen. Zudem muss der Verarbeitungsraum vollklimatisiert sein (Temperatur und Luftfeuchtigkeit). Alle nicht genutzten Pflanzenteile sowie Flüssigkeiten, die mit Pflanzenteilen in Kontakt gekommen sind, gelten per Definition als “Sondermüll” und müssen von einem lizenzierten und vertraglich gebundenen Unternehmen entsorgt werden.


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Inventarisierung von Pflanzenteilen, Abfällen und fertigen Produkten

Die Inventarisierung von Pflanzenteilen, Abfällen und fertigen Produkten muss quartalsweise stattfinden, und Abweichungen, die nicht schlüssig erklärt werden können, können zur Entziehung der Lizenz führen. Die Anbaumethoden, Pflanzenanzahl und Sorten, Anbaufläche und das verwendete Equipment inklusive Nährstoffen müssen im Rahmen des Antrags auf eine Lizenz dargelegt werden. Jegliche Änderungen am Konzept sind der ARUC zur Genehmigung vorzulegen.

Die Verpackung der abgegebenen Blüten muss kindersicher, durchsichtig bis milchig und nahezu “plain” sein. Auf Logos und auffällige Schriftarten, die vor allem Jugendliche und Kinder ansprechen, soll verzichtet werden. Die Verpackung ist der ARUC zur Genehmigung vorzulegen.

Bei diesen strengen Auflagen sind die finanziellen Kosten für den Betrieb und die Sicherstellung aller baulichen und operativen Standards erheblich. Es ist fraglich, wie dieses Modell im Rahmen eines nicht profitorientierten, basisdemokratischen Vereins funktionieren soll. Selbst wenn die zukünftigen Lizenzgebühren für CSCs sehr moderat durch die ARUC gestaltet werden sollten, dürfte die Umsetzung der Regelungen viele Interessenten abschrecken.

Besonders problematisch ist die Einschränkung der Lizenzvergabe durch die ARUC, falls bereits zu viele CSCs in unmittelbarer Nachbarschaft existieren oder durch die Ansiedlung eines CSCs die “Annehmlichkeit” der Umgebung negativ beeinflusst wird. Diese Regelung öffnet willkürlichen Ablehnungen von CSCs Tür und Tor. Es bleibt daher spannend, welche Orte für den Betrieb eines CSCs überhaupt noch in Frage kommen und wie attraktiv diese für den Betrieb eines CSCs sind.

Fazit

Insgesamt zeigt sich, dass Malta zwar den Betrieb von CSCs legalisiert, aber gleichzeitig hohe Hürden aufstellt, die potenzielle Betreiber abschrecken können. Die Regelungen sind sehr detailliert und umfangreich, was die Umsetzung erschwert. Die Vorgaben zur Harm Reduction sind bisher sehr vage und lassen Raum für weitere Entwicklungen. Es bleibt abzuwarten, wie viele Bewerbungen für CSC-Lizenzen eingehen werden und wie sich das Modell in der Praxis bewähren wird.

Quelle / Infos: https://hanfverband.de/nachrichten/news/verbindliche-regelungen-fuer-cscs-in-malta-vorgestellt

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Autor: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

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