Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) gehört zu den engagiertesten und erfahrensten Akteuren, wenn es um die medizinische Verwendung von Cannabis in Deutschland geht.
Die Rolle der ACM in der deutschen Cannabispolitik
Seit ihrer Gründung im Jahr 1997 vertritt sie die Interessen von Patient:innen, die auf Cannabis-basierte Medikamente angewiesen sind. Die ACM agiert nicht nur national, sondern ist auch die deutsche Vertretung der Internationalen Allianz für Cannabinoidmedikamente (IACM). In zahlreichen Gesetzgebungsverfahren haben ihre Expert:innen beratend mitgewirkt, unter anderem in Ausschüssen wie dem Gesundheitsausschuss oder dem Petitionsausschuss des Bundestages.
Aktuell hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) vorgelegt. Die ACM nimmt dazu Stellung – und als Hanffreund sehe ich mich dazu verpflichtet, diese Stellungnahme aus nüchterner Perspektive aufzugreifen, zu analysieren und mit meinen Erfahrungen und Beobachtungen zu ergänzen.
Erfahrungen mit der Telemedizin: Zwischen Hoffnung und Geschäftemacherei
Kritik an kommerziellen Telemedizinplattformen
Bereits im Jahr 2021 hat die ACM auf Missstände in der damals noch jungen Telemedizinbranche hingewiesen. Besonders scharfe Kritik richtete sich damals an die Algea Care GmbH. Der Vorwurf: überhöhte Rechnungen, mögliche Verstöße gegen die Gebührenordnung für Ärzt:innen und eine Kommerzialisierung, bei der nicht das Wohl der Patient:innen im Fokus stand, sondern die wirtschaftliche Gewinnmaximierung.
Diese Kritik fand nicht nur medial Beachtung, sondern wurde auch juristisch überprüft. Die einstweilige Verfügung, die Algea Care gegen die Äußerungen der ACM beantragte, wurde vom Landgericht Frankfurt am Main zurückgewiesen – mit Verweis auf das Recht wahrer Tatsachenbehauptungen. Ein bemerkenswerter Vorgang, der unterstreicht, dass auch kritische Stimmen im Gesundheitswesen Gehör finden können – und müssen.
Telemedizin – Fluch oder Segen für Patient:innen?
Auch wenn die Telemedizin viele Vorteile bietet, etwa die Erreichbarkeit in strukturschwachen Regionen, birgt sie auch Risiken. Der aktuelle Trend zeigt: Immer mehr Personen erhalten Medizinalcannabisblüten nach einem simplen Online-Fragebogen – auch wenn diese Verordnungen eigentlich schwer kranken Menschen vorbehalten sein sollten.
Das Problem dabei ist offensichtlich: Ohne klare gesetzliche Regelungen verschwimmen die Grenzen zwischen medizinischem Bedarf und Freizeitkonsum. Das schadet nicht nur dem Ruf von Cannabis als Medikament, sondern auch den Patient:innen, die ernsthaft auf eine Cannabistherapie angewiesen sind.
Rückblick: Das Cannabis-als-Medizin-Gesetz von 2017
Ein Meilenstein mit Wirkung
Mit dem Inkrafttreten des „Cannabis-als-Medizin-Gesetzes“ am 10. März 2017 wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, auf der Ärzt:innen Cannabisprodukte wie Blüten, Extrakte oder Dronabinol verschreiben konnten – sowohl auf Kassen- als auch auf Privatrezept. Rund 63.000 Patient:innen profitieren heute davon, schätzt man.
Dennoch: Wer tiefer in die Zahlen schaut, erkennt schnell, dass es noch viel Luft nach oben gibt. Denn Experten gehen davon aus, dass eigentlich 1 bis 2 % der Bevölkerung eine Therapie mit Cannabis benötigen könnten – das wären rund 1,26 Millionen Menschen allein in Deutschland. Die tatsächliche Zahl der Versorgten liegt weit darunter.
Privatrezepte als Umgehungsweg?
Durch die neuen Möglichkeiten der Telemedizin – kombiniert mit der Gesetzeslage seit April 2024 – steigt die Zahl der Privatrezepte rasant an. Das klingt zunächst positiv, führt aber zu einer ungewollten Entwicklung: Auch Freizeitkonsumierende nutzen diese Möglichkeit, um legal an Cannabis zu gelangen. Eine direkte Folge davon, dass es keine legalen Verkaufsstellen für den Freizeitgebrauch gibt.
Dadurch entsteht eine paradoxe Situation: Menschen mit echtem medizinischem Bedarf stehen oft ohne ärztliche Betreuung da, während andere mit wenig Aufwand über Onlineportale an hochwertige Cannabisblüten gelangen – zum Teil sogar günstiger als auf dem Schwarzmarkt.
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Geplante Gesetzesänderung: Rückschritt oder notwendige Korrektur?
Trennung von Medizin und Freizeitgebrauch – eine gute Idee?
Grundsätzlich ist die Idee des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), eine klare Trennlinie zwischen medizinischer Anwendung und Freizeitgebrauch zu ziehen, sinnvoll. Denn nur so kann langfristig sichergestellt werden, dass Cannabis als Medikament ernst genommen wird und nicht im Graubereich verschwindet.
Doch die Umsetzung könnte – wenn sie so bleibt wie geplant – massive Nachteile für Patient:innen bringen. Die ACM warnt zu Recht vor einer „Rolle rückwärts“, was die Versorgungslage betrifft.
Gefahr der Unterversorgung wächst erneut
Zwei besonders kritische Punkte nennt die ACM:
- Wachsende Ablehnung von Kostenübernahmen durch die GKV: Schon heute werden viele Anträge abgelehnt. Und seit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Oktober 2024 ist diese Quote weiter gesunken. Gleichzeitig wächst die Angst von Ärzt:innen vor Regressforderungen. Viele meiden daher das Thema Cannabis komplett – zu Lasten der Patient:innen.
- Versandverbot für Medizinalcannabisblüten: Nur rund 14 % der Apotheken in Deutschland geben überhaupt Cannabisarzneimittel ab. Ein pauschales Versandverbot würde in ländlichen Regionen ein echtes Versorgungsproblem schaffen. Gerade Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, wären betroffen. Die Folge: Unzumutbare Anfahrtswege und faktisch ein Therapieausschluss.
Was Patient:innen wirklich brauchen
Telemedizin ja – aber mit Qualitätsstandards
Aus meiner Sicht als Hanfbefürworter ist die Telemedizin ein wichtiges Instrument, um die Versorgung sicherzustellen – besonders in Gebieten, in denen Ärzt:innen Cannabis nicht verschreiben (wollen oder dürfen). Aber: Es braucht klare Qualitätskriterien, medizinische Begleitung und Kontrolle.
Wir dürfen nicht zulassen, dass wirtschaftliche Interessen den Vorrang vor der Patientengesundheit erhalten – aber wir dürfen auch nicht zulassen, dass schwer kranken Menschen der Zugang erschwert oder unmöglich gemacht wird.
Patient:innen statt Profit in den Mittelpunkt stellen
Die Debatte rund um die Gesetzesänderung zeigt, wie wichtig eine differenzierte Betrachtung ist. Es geht nicht darum, Cannabis „einfacher“ oder „schwieriger“ zugänglich zu machen – sondern darum, fair, sicher und patientenorientiert zu handeln.
Der Gesetzgeber steht in der Verantwortung, aus den Erfahrungen der letzten Jahre zu lernen. Das bedeutet: Missbrauch verhindern, aber auch den Zugang für diejenigen erleichtern, die Cannabis wirklich brauchen. Dazu gehört auch die Möglichkeit des Versandes von Medikamenten – ebenso wie eine telemedizinische Begleitung unter ärztlicher Kontrolle.
Fazit: Die Interessen von Patient:innen wahren
Als Hanffreund ist mir bewusst: Die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken hat viele positive Effekte gebracht – Entkriminalisierung, gesellschaftliche Entstigmatisierung und mehr Offenheit. Doch bei der medizinischen Verwendung müssen andere Maßstäbe gelten. Hier geht es nicht um Freizeit, sondern um Therapie.
Die geplante Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes birgt das Risiko, dass schwerkranke Menschen erneut unterversorgt werden. Die ACM warnt zu Recht davor, den Zugang zu Cannabisarzneimitteln weiter einzuschränken – sei es durch den Wegfall der Telemedizin oder durch ein Versandverbot.
Die Politik muss hier klug abwägen – und das Wohl der Patient:innen an erste Stelle setzen.
Quelle / Infos: https://cannabis-med.org/de/acm/mitteilungen/acm-mitteilungen-vom-02-august-2025
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
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