Hier noch einmal zur Erinnerung an den heutigen Jahrestag des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949 die Pressemitteilung vom 05.09.2019 vom DHV …
Berlin, 05.09.2019 – Der Deutsche Hanfverband startet heute eine Justizoffensive, mit der das Cannabisverbot vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden soll.
Deutscher Hanfverband: Das Cannabisverbot ist verfassungswidrig!
In Deutschland werden jedes Jahr zehntausende Menschen wegen eines Verbots verurteilt, welches nicht geeignet, nicht erforderlich und schon gar nicht verhältnismäßig – und deswegen verfassungswidrig – ist. Seit dem letzten grundsätzlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Cannabis im Jahr 1994 ist ein Vierteljahrhundert vergangen.
In Uruguay und Kanada sowie einigen US-Bundesstaaten wurde bereits vollständig legalisiert. In Mexiko und Südafrika haben die höchsten Gerichte klar gemacht, dass die Cannabisverbotspolitik in ihrem Land gescheitert sei und Gesetzesänderungen notwendig sind. Wir rufen Richter dazu auf, einen konkreten Normenkontrollantrag nach Art 100 Abs.1 GG zu stellen, damit das Bundesverfassungsgericht das Cannabisverbot überprüft.
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Um eine solche Entscheidung zu erreichen, hat der Deutsche Hanfverband die Berliner Anwälte Henriette Scharnhorst und Johannes Honecker mit der Erstellung eines Musterkontrollantrags beauftragt. Mit dieser sogenannten „Richtervorlage“ können Richter das Bundesverfassungsgericht anrufen und so eine Neubeurteilung des Verbots auf Basis der nun vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse anstoßen.
Auch Betroffene des Verbots können die Vorlage in ihren Strafverfahren verwenden, um sich durch die Instanzen zu klagen. Und sie können vor Gericht die ausführliche juristische und wissenschaftliche Begründung verlesen oder durch ihre Rechtsanwälte verlesen lassen und so begründen, weswegen in ihre verfassungsgarantierten Rechte eingegriffen wird. Außerdem können Sie die Mustervorlage benutzen, um Verfassungsbeschwerde gemäß Art.93 Abs.1 Nr 4a GG einzulegen.
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Durch die parallel erfolgende Werbung für die Richtervorlage in diversen juristischen Fachpublikationen wird der Hanfverband Juristen auf die Verfassungswidrigkeit aufmerksam machen und sie zum Handeln auffordern.
“Wir wissen, dass es in Deutschland viele Richter, Strafrechtsprofessoren, Staats- und Rechtsanwälte gibt, die das Verbot ebenso wie wir als gescheitert beurteilen und an seiner Verfassungskonformität zweifeln. Das Bundesverfassungsgericht kann der Politik den Auftrag für eine neue Gesetzgebung erteilen und so den entscheidenden Impuls für die Legalisierung geben”,
so der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, Georg Wurth, zum Start der Offensive.
Werbeanzeigen für Justizoffensive erschienen
Deutschlands Juristen werden in den nächsten Monaten regelmäßig über eine in ihren Kreisen absolut ungewöhnliche Anzeige stolpern: Die Rede ist von unserer Anzeigenaktion zur Justizoffensive!
Wir inserieren dank eurer Unterstützung in relevanten Fachzeitschriften und machen so Rechts- und Staatsanwälte sowie Richter auf unsere “Richtervorlage” aufmerksam und rufen dazu auf, die Vorlage anzuwenden. Die Richtervorlage, auch Normenkontrollantrag, ist im Prinzip eine Verfassungsbeschwerde. Sie kann sowohl von Richtern als auch Angeklagten, denen Verstöße gegen das BtMG im Zusammenhang mit Cannabis vorgeworfen werden, verwendet werden.
Wir schalten bis Ende November zum Teil ganzseitige Anzeigen in (fast) allen relevanten Fachpublikationen wie der NStZ (Neue Zeitschrift für Strafrecht), der NJW (Neue Juristische Wochenschrift), “Der Strafverteidiger” und “Betrifft Justiz”.
Fast alle Fachzeitschriften?
Wir schreiben das Jahr 2019. Alle relevanten Fachmagazine drucken die Anzeige des Deutschen Hanfverbands. Alle Magazine? Nein! Ein von unbeugsamen Richtern herausgegebenes Magazin wehrt sich mit Händen und Füßen gegen unsere Anzeige. Spaß beiseite: Selbst nach wochenlangen Verhandlungen mit dem Deutschen Richterbund, der die “Deutsche Richterzeitung” (DRZ) herausgibt, war es nicht möglich, unsere Anzeige dort zu platzieren. Der Deutsche Richterbund weigerte sich, jegliches vorgelegtes Anzeigenmotiv des Deutschen Hanfverbands abzudrucken und stellt damit leider eine Ausnahme unter den ansonsten aufgeschlossenen Redaktionen dar. Das ist natürlich schade, aber wir sind zuversichtlich, dass wir auch mit den anderen Publikationen für einige Diskussionen in Deutschlands Gerichten, Anwaltskanzleien und juristischen Fakultäten sorgen werden!
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Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 05.09.2019: Deutscher Hanfverband