Deutscher Hanfverband (DHV): Auf legalem Weg zu legalem Cannabis

Der Deutsche Hanfverband (DHV) ist eine Lobbyorganisation, die sich für die Legalisierung von Cannabis als Heil- und Genussmittel einsetzt. Finanziert wird er von mehr als 3700 privaten Fördermitgliedern sowie Firmen aus der Branche. Rechtlich ist der Hanfverband allerdings ein Unternehmen des Geschäftsführers Georg Wurth und kein Verein.

Argumentation des Hanfverbandes für die Legalisierung

Deutscher Hanfverband (DHV): Auf legalem Weg zu legalem Cannabis
Deutscher Hanfverband (DHV): Auf legalem Weg zu legalem Cannabis

Die Grundthese des Hanfverbandes ist, dass die Verbotspolitik mehr schadet als nützt. Denn sie erschwere Menschen den Zugang zu einem erwiesenermaßen hilfreichen Heilmittel, kriminalisiere harmlose Anwender und ermögliche echten Kriminellen gute Gewinne.

Der Verband fordert die Gleichstellung von Cannabis mit Alkohol und Tabak. Ein legaler Verkauf geprüfter Ware unter der Berücksichtigung des Jugendschutzes sei auch gesellschaftlich sinnvoller als der jetzige Zustand: Es müsste kein Geld mehr für die Strafverfolgung von Cannabisbesitz ausgegeben werden, die legale Produktion von Cannabis als Nutz- und Heilpflanze sei ein Geschäftsfeld mit Zukunft und kriminellen Banden werde die finanzielle Basis entzogen.


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Aktivitäten: Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit

Der Hanfverband betreibt zum einen Öffentlichkeitsarbeit, zum anderen Lobbyarbeit in der Politik. Ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit ist die Internetseite hanfverband.de und cannabisfakten.de: Dort lässt sich alles finden, was irgendwie mit dem Thema zu tun hat. Das sind unter anderem neueste Entwicklungen weltweit in Sachen Legalisierung, die rechtliche Lage und aktuelle Gerichtsurteile in Deutschland, Ratgeber für Menschen, die medizinisches Cannabis brauchen, Fakten rund um Cannabis als Rauschmittel, auch für Eltern, eine Übersicht zu aktuellen Medienberichten sowie Hinweise auf Aktionen. Der Hanfverband ist auch in den sozialen Medien aktiv und unterhält einen YouTube-Kanal.

Sehr öffentlichkeitswirksam und auch finanziell einträglich war die Teilnahme von Georg Wurth bei „Wer wird Millionär“. Mit dem Geld wurden unter anderem Werbespots produziert und als Kinowerbung verbreitet. Eine neuere öffentlichkeitswirksame Aktion ist ein Fahrradtaxi in Berlin mit der Beschriftung „Schluss mit Krimi. Cannabis Normal.“ Vor Wahlen veröffentlicht der Hanfverband die Positionen der teilnehmenden Parteien zum Thema.

Vertreter des Hanfverbandes stehen Journalisten als Ansprechpartner zur Verfügung und gehen auch direkt auf die Politik zu. So beraten sie beispielsweise bei parlamentarischen Initiativen als Sachverständige.

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Cannabis als Heilmittel

Die gesellschaftliche Zustimmung zu Cannabis als Heilmittel ist stark gewachsen, was sich auch darin zeigt, dass immer mehr Länder dies zulassen. Es gibt in Deutschland allerdings noch hohe Hürden, bevor ein Patient ein Cannabisprodukt verschrieben bekommt. Teilweise fehlt es den Ärzten auch an Erfahrung damit. Es ist bisher nicht erlaubt, dass ein Patient, der das Mittel offiziell nutzen darf, sich durch Eigenanbau versorgt, was viel billiger und einfacher wäre. Beim Hanfverband bekommen Patienten Rat bei der Antragstellung, es wurde auch eine Broschüre dazu veröffentlicht. Außerdem setzt sich der Verband politisch dafür ein, dass ihnen der Eigenanbau erlaubt wird.

Cannabis als Genussmittel

Cannabis ist ein beliebtes Genuss- und Rauschmittel, obwohl es in Deutschland verboten ist. Nach Ansicht des Hanfverbandes ist das Verbot nicht wissenschaftlich zu begründen. Er verweist auf die Genussmittel Alkohol und Tabak, die jedes Jahr zu Todesfällen führen und trotzdem legal sind. Zudem würden die Nebenwirkungen von Cannabis häufig stark übertrieben. Dass es Nebenwirkungen geben kann, wird aber nicht bestritten. Dazu gibt es auch ein Video auf der Internetseite.

Die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel könne jedoch helfen, Nebenwirkungen zu minimieren, so der Hanfverband. Zum einen könnte ein legales Produkt kontrolliert in gleichbleibender Qualität produziert werden. Der Konsument könne sicher sein, was es bekommt, und seinen Konsum entsprechend dosieren. Im illegalen Handel wird Cannabis meist gestreckt, in unterschiedlichem Maße. Beim Verkauf eines legalen Cannabisproduktes in einem Laden könne auch der Jugendschutz besser durchgesetzt werden. Denn die Nebenwirkungen treffen besonders sehr junge Menschen. Ob die Grenze bei 16 oder 18 Jahren liegen soll, wird noch diskutiert.

Knackpunkt Führerschein

Das größte Problem für viele Cannabis-Nutzer ist aktuell, dass ihr Führerschein gefährdet ist, wenn sie mit einem Abbauprodukt von Cannabis im Blut am Steuer erwischt werden, selbst wenn sie korrekt gefahren sind. Diese Abbauprodukte sind noch deutlich länger nachzuweisen als die Rauschwirkung andauert. In vielen Berufen ist der Führerschein aber sehr wichtig, ebenso zur Organisation des Alltags in Familien. Der Hanfverband argumentiert damit, dass Menschen dadurch allein aufgrund der Wahl ihres Genussmittels der Weg verbaut werde. Eine Legalisierung erspare der Justiz Arbeit und verhindere außerdem, dass kriminelle Banden mit Cannabis-Handel Gewinne machten.

Forum für Nutzer

Cannabis-Nutzer können sich im Forum der Internetseite austauschen. Dabei wird von der Verwendung von Klarnamen abgeraten, ebenso wie vom Dokumentieren von Straftaten. Der Fokus liegt auf der gewünschten Legalisierung und Fragen zur rechtlichen Situation. Hier finden sowohl diejenigen Ansprechpartner, die Cannabis als Heilmittel brauchen, als auch diejenigen, die mit Abbauprodukten im Blut von der Polizei angehalten wurden und nun um ihren Führerschein fürchten. Das Forum wird moderiert. Für die Mitglieder des Hanfverbandes steht ein Diskussionsraum zur Verfügung, der nicht öffentlich einsehbar ist.

Mitgliedschaft und andere Unterstützung

Der Hanfverband finanziert sich aus der Unterstützung von rund 3700 privaten Fördermitgliedern, Firmensponsoren sowie Verkäufen aus dem Onlineshop. Als Fördermitglied hat man unter anderem kostenfrei Zugang zur Rechtsberatung rund um das Thema. Man darf auch am internen Diskussionsforum teilnehmen, das nicht öffentlich einsehbar ist. Firmensponsoren zahlen einen höheren Beitrag und werden in einer Liste auf der Webseite genannt, wenn sie zustimmen. Im Onlineshop werden T-Shirts verkauft, einige davon aus Nutzhanf, außerdem Informationsmaterial, Fachbücher zum Thema sowie Raucherbedarf wie Blättchen und Feuerzeuge.

Legales Kiffen – die rechtliche Lage und Akzeptanz bei CBD

Scheinbar tut sich der Gesetzgeber enorm schwer damit, zuzugeben, dass etwas, was mit HANF zusammenhängt einen ausschließlich positiven Effekt hat, kein Gefährdungspotential birgt und kein Suchtpotential hat. Vor allem, seit die Bevölkerung eine große Akzeptanz, Aufgeschlossenheit und großes Interesse gegenüber Cannabidiol und dessen vielfältiges Potential zeigt. Inzwischen hat es sich ja bis zu Großtante Elsa durchgesprochen, dass CBD kein Teufelszeug ist, sondern ihre Rückenschmerzen dadurch um ein Vielfaches gelindert werden.

Die rechtliche Situation zu CBD in Deutschland

CBD ist legal. Es ist erlaubt, CBD zu besitzen, zu kaufen, zu konsumieren. Warum? Weil es nicht psychoaktiv wirksam ist, im Gegensatz zu THC (haben wir das schon mal gehört…?). Wobei… Wenn man ganz ehrlich ist, stimmt das so nicht. CBD verändert zwar in keinster Weise die Wahrnehmung und es tritt niemals ein „Rauschzustand“ davon ein, aber es kann durchaus einen positiven Einfluss auf psychische Erkrankungen haben und bei Angstzuständen helfen.

Dennoch: CBD unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz und ist somit legal.

Ausnahme: Wenn CBD zusammen mit THC als Arzneimittel verkauft wird, ist es rezept- und apothekenpflichtig (wie z.B. der Mundspray „Sativex“ bei Multipler Sklerose).

Es wird jedoch nicht automatisch alles als legal abgesegnet, was das Etikett „CBD“ trägt. Wichtig ist es nämlich, den gesetzlich vorgeschriebenen maximal erlaubten Gehalt an THC von 0,2 % nicht zu überschreiten.

Außerdem besteht in Deutschland eine Regelung bezüglich der Herkunft des Hanfes. Die CBD-Produkte müssen aus Nutzhanf gewonnen werden, dieser verfügt über nur einen sehr geringen THC-Anteil.

Sind diese Vorgaben erfüllt, darf CBD legal als Kosmetikprodukt oder Nahrungsergänzungsmittel vertrieben und erworben werden.

Um CBD-Produkte zu kaufen, muss allerdings die Volljährigkeit (18 Jahre) gegeben sein.

Die rechtliche Situation zu CBD in Österreich

Die rechtliche Situation betreffend CBD ist in Österreich derzeit ein wenig verwirrend. Grundsätzlich und momentan ist der Verkauf und der Erwerb von CBD-Produkten legal, die Toleranzgrenze von THC liegt in Österreich sogar bei 0,3 %.

Allerdings gab es 2018 einen „Aufschrei“ in der Politik, nachdem CBD stets an Beliebtheit gewann, CBD soll in Lebensmitteln und Kosmetik-Artikeln verboten werden. Die damit verbunden Auswüchse, wie etwa das Verschwinden von CBD-Gebäck aus dem Sortiment der Wiener Traditionskonditorei Aida, haben wir bereits an anderer Stelle erwähnt.

Die meisten Shopinhaber registrieren ihre Produkte nun als Aromaöl etc., um nicht in rechtliche Konflikte zu geraten.
Es war ein Gesetzesentwurf in Arbeit, welcher vorsieht, dass nur mehr Faserhanf ohne Blüten angebaut werden darf, der Anbau von medizinischem Hanf soll verboten werden. Auch soll CBD auf die Liste der Suchtmittel mit aufgenommen werden. Das würde das Aus von CBD in jeglicher Form bedeuten, denn dann wären sowohl Anbau als auch Verkauf und Besitz strafbar.

Nun ist es zum einen so, dass das österreichische Hanf-Institut so gar nicht „amused“ über diesen Gesetzesentwurf ist und sich klar dagegen ausspricht, und zum anderen eine Veränderung der politischen Situation in Österreich eingetreten ist/eintreten wird.

Bevor man endgültige Prognosen abgeben kann, müssen die Neuwahlen der Regierung im Herbst 2019 abgewartet werden. Bis dahin erwirbt man eben CBD als „Raumduft“ oder „Aromaöl“.

Die rechtliche Situation von CBD in der Schweiz

Auch unsere Nachbarn in der Schweiz üben sich darin, ständig neue Gesetze zu verabschieden, was den Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis betrifft. Trotzdem hat die Schweiz verglichen mit Deutschland oder Österreich eine eher liberale Drogenpolitik. Das zeigt sich darin, dass 2016 Cannabis als Tabakersatz eingestuft wurde. In der Schweiz kann man also legal Marihuana mit einem THC-Gehalt von bis zu 1 % erwerben.

Das CBD stellt die Schweizer offenbar vor neue Herausforderungen, denn vieles ist noch nicht genau geklärt. Beispielsweise, wo der erlaubte Maximalgehalt von THC liegt. CBD-Öl gilt in der Schweiz als Lebensmittel, zumindest derzeit. Es wird vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen geprüft, ob es die Voraussetzungen eines „tatsächlichen“ Lebensmittels erfüllt. Somit sind CBD-Produkte, welche als oder mit Nahrungsmitteln konsumiert werden können, legal.

Was hingegen in der Schweiz generell nicht erlaubt ist, sind CBD-Liquids für E-Zigaretten. Im Verdampfer darf CBD konsumiert werden.

Des Weiteren ist CBD als Zusatzstoff in der Kosmetik verboten, ebenfalls darf es nicht als Arzneimittel deklariert werden.

Wie viele und welche CBD-Produkte ihr in die Schweiz mitnehmen dürft, solltet ihr im Vorhinein mit dem Zollamt abklären, um Schwierigkeiten zu vermeiden.

Wie sieht es mit der Legalität von CBD in anderen Ländern aus?

In jedem Fall raten wir davon ab, CBD-Produkte mit in den Urlaub in ein asiatisches Land oder den Nahen Osten zu nehmen. Da dort der Besitz von kleinsten Mengen Cannabis bereits zu mehrjährigen Haftstrafen führt, solltet ihr keine Diskussion eingehen, ob euer Kraut im Rucksack legal ist oder nicht – Fakt ist, es sieht aus wie THC und riecht auch so. Also bitte einfach auf die Mitnahme verzichten.

Auch für Russland haben wir festgestellt, dass Cannabinoide, egal welche und in welcher Menge, auf jeden Fall verboten sind.

Bei unseren Recherchen sind wir auf kein EU-Land gestoßen, in dem CBD derzeit illegal wäre. Zur Sicherheit bitten wir euch jedoch, im Zweifelsfall sich selbst noch einmal eingehend zu informieren, vor allem auch, weil sich in vielen Ländern die Gesetzeslage ständig ändert.

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Autor: Luulaja

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