Verband der Cannabis versorgenden Apotheken zur Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz am 14.01.2026

Am 14. Januar 2026 steht ein zentrales gesundheitspolitisches Thema im Fokus des Deutschen Bundestages. Im Gesundheitsausschuss findet die öffentliche Anhörung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes statt. Hier live: https://www.bundestag.de/mediathek/live

Öffentliche Anhörung zum Medizinal-Cannabis am 14.01.2026 im Bundestag

Verband der Cannabis versorgenden Apotheken zur Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz am 14.01.2026
Verband der Cannabis versorgenden Apotheken zur Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz am 14.01.2026

Bereits im Vorfeld haben sich zahlreiche maßgebliche Fachverbände aus Ärzteschaft, Apotheken, Industrie und der organisierten Patientenschaft klar positioniert. Ihre gemeinsame Forderung lautet nicht Rückschritt, sondern zeitgemäße, evidenzbasierte Regulierung.

Die Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz am 14.01.2026 ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil sie über die zukünftige Ausgestaltung der medizinischen Cannabisversorgung in Deutschland entscheidet. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Telemedizin, zum Versand von Cannabisblüten über Apotheken sowie zur Abgrenzung zwischen medizinischer Therapie und nicht medizinischem Konsum.

Meldung: Was ist passiert?

Am 13. Januar 2026, einen Tag vor der Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz am 14.01.2026, haben führende Fachverbände eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht. Darin unterstützen sie grundsätzlich eine Überarbeitung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes, warnen jedoch ausdrücklich vor pauschalen Verboten und nicht sachgerecht begründeten Einschränkungen.

Konkret richtet sich die Kritik gegen zwei zentrale Punkte des Gesetzentwurfs:

  • Ein mögliches Versandverbot für medizinische Cannabisblüten
  • Restriktive Vorgaben oder faktische Verbote für telemedizinische Behandlungen

Die Verbände betonen, dass solche Maßnahmen nicht nur Fehlentwicklungen bekämpfen, sondern gleichzeitig bewährte Versorgungsstrukturen gefährden würden. Sie argumentieren, dass gerade Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen, eingeschränkter Mobilität oder in ländlichen Regionen auf diese Versorgungswege angewiesen sind.

Faktenbox: Kernaussagen der Verbände

  • Unterstützung einer sinnvollen Reform des Medizinal-Cannabis-Gesetzes
  • Ablehnung pauschaler Versandverbote für Cannabisblüten
  • Klare Befürwortung seriöser telemedizinischer Versorgung
  • Forderung nach konsequenter Durchsetzung bestehender Gesetze statt neuer Verbote

Bedeutung: Warum ist die Anhörung relevant?

Die Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz am 14.01.2026 ist deshalb so relevant, weil sie Weichen für die zukünftige Versorgung von hunderttausenden Patientinnen und Patienten stellt. Medizinisches Cannabis ist längst kein Nischenprodukt mehr. Es wird bei chronischen Schmerzen, neurologischen Erkrankungen, Spastiken, schweren Schlafstörungen und vielen weiteren Indikationen eingesetzt.

Eine Verschärfung der Regelungen hätte unmittelbare Auswirkungen auf den Versorgungsalltag. Besonders kritisch sehen die Verbände das geplante Versandverbot für Cannabisblüten. Viele Apotheken haben sich in den vergangenen Jahren auf die Versorgung mit Medizinal-Cannabis spezialisiert und arbeiten bundesweit mit Patientinnen und Patienten zusammen.

Versandverbot und Versorgungssicherheit

Ein pauschales Versandverbot würde nach Einschätzung der Fachverbände die Versorgungssicherheit erheblich beeinträchtigen. Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum müssten weite Wege auf sich nehmen oder könnten ihre Therapie nicht mehr zuverlässig fortsetzen.

Auch für schwerkranke Menschen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen stellt der Versandhandel oft die einzige realistische Versorgungsoption dar. Die Verbände weisen darauf hin, dass der Versand durch deutsche Apotheken mit entsprechender Erlaubnis erfolgt und bereits heute streng reguliert ist.

Faktenbox: Versand von Medizinal-Cannabis

Der Versand von medizinischem Cannabis erfolgt ausschließlich über Apotheken mit Versandhandelserlaubnis. Diese unterliegen strengen arzneimittelrechtlichen Vorgaben, Dokumentationspflichten und Qualitätskontrollen.

Telemedizin als Bestandteil moderner Versorgung

Ein weiterer zentraler Punkt der Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz am 14.01.2026 ist die Rolle der Telemedizin. Videosprechstunden haben sich in vielen medizinischen Bereichen etabliert und gelten heute als Teil der Regelversorgung.

Die Fachverbände sprechen sich klar gegen pauschale Verbote aus. Sie betonen, dass seriöse telemedizinische Angebote unter Einhaltung des Berufsrechts arbeiten. Dazu gehören sichere Identitätsprüfungen, Altersverifikation und die Behandlung durch approbierte Ärztinnen und Ärzte, die die volle therapeutische Verantwortung tragen.

Ein Arzt Patienten Kontakt ist zwingend erforderlich. Dieser kann jedoch auch per Videosprechstunde erfolgen, ohne die Behandlungsqualität zu mindern.

Einordnung: Für wen ist das Thema wichtig?

Die Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz am 14.01.2026 betrifft eine Vielzahl von Akteuren im Gesundheitswesen und darüber hinaus.

Patientinnen und Patienten

Für Patientinnen und Patienten steht die kontinuierliche und bezahlbare Versorgung im Vordergrund. Viele Betroffene sind dauerhaft auf Cannabisarzneimittel angewiesen. Einschränkungen bei Versand oder Telemedizin könnten Therapieabbrüche oder Versorgungslücken zur Folge haben.

Ärztinnen und Ärzte

Für die Ärzteschaft geht es um Therapiefreiheit und um praktikable Rahmenbedingungen. Cannabisbasierte Therapien erfordern eine individuelle ärztliche Entscheidung. Pauschale gesetzliche Einschränkungen erschweren eine patientenorientierte Behandlung.

Apotheken

Apotheken spielen eine zentrale Rolle in der Versorgung mit Medizinal-Cannabis. Sie beraten, prüfen Rezepte, stellen Rezepturen her und begleiten Patientinnen und Patienten langfristig. Zusätzliche regulatorische Lasten ohne realistische Berücksichtigung des Aufwands stoßen in der Praxis auf Kritik.

Cannabiswirtschaft und Industrie

Auch für die Cannabiswirtschaft ist die Anhörung von großer Bedeutung. Verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen sind Voraussetzung für Investitionen, Forschung und den Ausbau sicherer Versorgungsstrukturen.


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Kritik am Erfüllungsaufwand und an den Kostenannahmen

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die im Gesetzentwurf gemachten Annahmen zum sogenannten Erfüllungsaufwand. Dieser beschreibt den zeitlichen und finanziellen Aufwand, der durch neue gesetzliche Vorgaben entsteht.

Vertreter aus der Ärzteschaft und aus Apotheken halten die Darstellung im Entwurf für nicht realistisch. Einerseits wird behauptet, dass kein zusätzlicher Aufwand entstehe. Andererseits sollen Apotheken intensiver beraten und zusätzliche Prüfpflichten übernehmen.

Auch für Patientinnen und Patienten könnten sich höhere Kosten und ein erhöhter organisatorischer Aufwand ergeben, etwa durch zusätzliche Arztbesuche oder längere Wege zur Apotheke.

Faktenbox: Erfüllungsaufwand

Der Begriff Erfüllungsaufwand beschreibt alle Kosten und Zeitaufwände, die durch neue gesetzliche Regelungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung entstehen.

Abgrenzung zwischen medizinischer Therapie und Konsum

Im Rahmen der Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz am 14.01.2026 wird auch die Frage eines möglichen Missbrauchs von Medizinal-Cannabis diskutiert. Die Bundesregierung geht in Teilen von einer Zweckentfremdung aus.

Die Fachverbände halten diese Annahme für ein Symptom unzureichender legaler Zugangswege für nicht medizinischen Konsum. Sie betonen, dass eine klare Trennung zwischen medizinischer Therapie und Konsum notwendig ist.

Ein Lösungsansatz könnte der Ausbau wissenschaftlich begleiteter Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe sein. Apotheken verfügen bereits heute über die fachliche Kompetenz, Qualitätssicherung und Dokumentation, um solche Modelle umzusetzen.

Konsequente Durchsetzung statt neuer Verbote

Abschließend weisen die Verbände darauf hin, dass der bestehende Rechtsrahmen bereits ausreichende Instrumente zur Verfügung stellt. Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz, das Berufsrecht, das Arzneimittelrecht oder das Apothekenrecht können schon heute geahndet werden.

Das zentrale Problem sehen die Fachverbände nicht im Fehlen neuer Gesetze, sondern in der mangelnden Durchsetzung bestehender Regelungen. Eine konsequente Kontrolle und Sanktionierung unseriöser Anbieter könnte Fehlentwicklungen wirksam begrenzen, ohne die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gefährden.

Eigene Einordnung und Auswirkungen

Die öffentliche Anhörung zum Medizinal-Cannabis am 14.01.2026 markiert einen entscheidenden Moment für die zukünftige Ausrichtung der Cannabistherapie in Deutschland. Sie zeigt, dass medizinisches Cannabis endgültig in der gesundheitspolitischen Mitte angekommen ist.

Aus fachlicher Sicht spricht vieles dafür, bestehende Strukturen weiterzuentwickeln statt sie einzuschränken. Telemedizin und Versandapotheken sind keine Ausnahmeerscheinungen mehr, sondern Teil moderner medizinischer Versorgung. Eine differenzierte Regulierung, die Qualität, Sicherheit und Zugang gleichermaßen berücksichtigt, erscheint zielführender als pauschale Verbote.

Kontext und weiterführende Informationen

Ein ausführlicher Fachartikel mit weiteren Details und Hintergründen zur Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz am 14.01.2026 ist über die Veröffentlichungen der beteiligten Fachverbände abrufbar.

Zusammenfassung

Die Anhörung zum Medizinal-Cannabis-Gesetz am 14.01.2026 ist von zentraler Bedeutung für die medizinische Cannabisversorgung in Deutschland. Fachverbände fordern eine sachliche, evidenzbasierte Reform, die Fehlentwicklungen adressiert, ohne bewährte Versorgungswege wie Telemedizin und Versandhandel zu gefährden. Im Mittelpunkt stehen Versorgungssicherheit, Therapiefreiheit und die konsequente Durchsetzung bestehender Regeln.

Quellen / Infos: https://vca-deutschland.de/pm-verbaende-2026-01/

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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

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