Am 3. Juni 2024 fand eine bedeutsame Anhörung im Verkehrsausschuss statt, in der es um die Anpassung der THC-Grenzwerte im Straßenverkehr ging.
Einführung eines neuen THC-Grenzwertes im Straßenverkehr
Die Koalitionsfraktionen aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine einheitliche Festsetzung des Grenzwertes auf 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum vorsieht. Dieser Vorschlag hat bei den geladenen Sachverständigen mehrheitlich Zustimmung gefunden, obwohl einige Kritikpunkte, insbesondere von der Deutschen Polizeigewerkschaft, geäußert wurden.
Unterstützung durch Experten
Die Notwendigkeit einer Anhebung des THC-Grenzwertes wurde von Gerhard Hillebrand, dem Verkehrspräsidenten des ADAC, unterstrichen. Er betonte, dass der aktuelle Grenzwert von 1 ng/ml, insbesondere bei regelmäßigen Konsumenten, oft zu falsch positiven Ergebnissen führe, da THC zwar nachweisbar ist, eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit jedoch nicht mehr gegeben ist. Hillebrand sieht den neuen Grenzwert von 3,5 ng/ml als plausibel an, um die Interessen der Verkehrssicherheit zu wahren.
Stefan Tönnes, Leiter der Abteilung Forensische Toxikologie am Universitätsklinikum Frankfurt/M., erklärte, dass der neue Grenzwert auch aus toxikologischer Sicht angemessen sei. Er würde sicherstellen, dass verkehrssicherheitsrelevante Beeinträchtigungen erfasst und entsprechend sanktioniert werden könnten.
Ingo Koßmann, Leiter der Abteilung Verhalten und Sicherheit im Verkehr bei der Bundesanstalt für Straßenwesen, unterstützte ebenfalls die Neuregelung. Laut Koßmann beginne die Beeinträchtigung verkehrssicherheitsrelevanter Leistungen bei einer THC-Konzentration ab 3,5 ng/ml, was deutlich unter der Schwelle von 7 ng/ml liegt, ab der ein allgemeines Unfallrisiko besteht.
Kritikpunkte und Bedenken
Trotz der überwiegenden Zustimmung gab es auch Kritik am neuen Grenzwert. Die Deutsche Polizeigewerkschaft äußerte Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die praktische Umsetzung der Regelung. Polizeirat Marco Schäler wies auf die hohen Kosten hin, die durch den Einsatz von zwei unterschiedlichen Tests – für die Grenzwerte 1,0 ng/ml und 3,5 ng/ml – entstehen würden. Schäler befürwortete den bisherigen Grenzwert von 1,0 ng/ml als hochvalide und ausreichend.
Frank Mußhoff von der Forensisch Toxikologischen Centrum GmbH in München warnte vor einer Bagatellisierung der Cannabiswirkung durch eine gleichzeitige Erhöhung des Grenzwertes und einer Teillegalisierung. Er empfahl, den Grenzwert eher am ungewöhnten Konsumenten zu orientieren.
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Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol
Fabian Steinmetz vom Schildower Kreis kritisierte eine Ungleichbehandlung von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehrsrecht. Steinmetz schlug vor, den THC-Grenzwert auf 10 ng/ml anzuheben, um ihn der 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol anzugleichen.
Bedeutung für die Versicherungswirtschaft
Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft betonte die Wichtigkeit eines festgeschriebenen Grenzwertes. Sie hielt es für richtig, bei Fahranfängern ähnlich wie bei Alkohol einen „Null-THC“ Wert vorzugeben, um Risiken von vornherein auszuschließen.
Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung
Die geplante Anhebung des THC-Grenzwertes auf 3,5 ng/ml im Blutserum wird als ein bedeutender Schritt in Richtung einer gerechteren Behandlung von Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr gesehen. Durch diese Anpassung wird die Zahl der falsch positiven Testergebnisse verringert, ohne dass die Verkehrssicherheit signifikant beeinträchtigt wird. Dieser Ansatz trägt dazu bei, die Gesetzgebung im Bereich der Drogen im Verkehr an die tatsächlichen Risiken und wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen, was letztendlich zu einer faireren und effizienteren Regelung führt.
Quelle / Infos: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1005916
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
Kein Anspruch / Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der News bzw. Pressemeldung
