Wollen SPD-Landesverbände das CanG im VA sterben lassen?

Die Nachricht, dass einige Landesregierungen, darunter die von Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, alle geführt von der SPD, eine Verzögerung des Cannabisgesetzes befürworten, hat für Irritationen und Empörung gesorgt. Diese Positionen wurden durch Äußerungen von Pascal Arweiler, dem stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden im Saarland, unterstrichen. Der Vermittlungausschuss (VA) würde das Cannabisgesetz aber vor sich hinsterben lassen. Dieses ist wohl vielen SPD-Landesverbänden nicht bewusst oder einfach scheissegal!

Cannabisgesetz (CanG) – Verzögerungstaktiken und ihre Protagonisten

Wollen SPD-Landesverbände das CanG im VA sterben lassen?
Wollen SPD-Landesverbände das CanG im VA sterben lassen?

Ich bin sehr irritiert über die Nachrichten, dass Landesregierungen nun für eine weitere Verzögerung des Cannabisgesetzes sorgen wollen – ganz vorne dabei die SPD mit Gesundheitsministerin in Sachsen-Anhalt mit Petra Grimm-Benne, SPD in Sachsen mit Gesundheitsministerin Petra Köpping, SPD in Mecklenburg Vorpommern mit Gesundheitsministerin Stefanie Drese, SPD in Rheinland-Pfalz mit Innenminister Michael Ebling und die SPD Niedersachsen mit ihrer Justizministerin Kathrin Wahlmann.

Prof. Karl Lauterbach via X (Twitter)

Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis Gesetz am nächsten Freitag stirbt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft. Die Unionsländer würden sich bedanken und mit allen Verfahrenstricks das Gesetz im Vermittlungsausschuss beerdigen.

Konsequenzen der Verzögerung

Eine weitere Verzögerung des Gesetzes könnte weitreichende Folgen haben, insbesondere für Cannabiskonsumenten. Die Sorge ist groß, dass es zu einer Zunahme von Strafverfahren, Führerscheinentzügen und medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPUs) kommen könnte. Die kritische Reflexion über das aktuelle Gesetz offenbart dessen repressive und bürokratische Natur, auch wenn es als ein Fortschritt gesehen wird, um die massenhafte Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten zu beenden.

Bisherige Strafverfahren und die Notwendigkeit einer Reform

Seit dem Amtsantritt der Ampel-Regierung wurden über 300.000 Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten eingeleitet. Eine weitere Verzögerung würde nicht nur zu zusätzlichen Verfahren führen, sondern auch zu einer anhaltenden Stigmatisierung und Kriminalisierung der Bürger. Die Notwendigkeit, Cannabis und Alkohol in der Fahrerlaubnisverordnung gleichzustellen, wird ebenfalls aufgeschoben, was weitreichende finanzielle und persönliche Konsequenzen für viele Menschen hat.

Argumente gegen die Verzögerung

Die Befürchtung, dass Justizbeamte für die verspätete Bearbeitung von Altfällen strafrechtlich belangt werden könnten, wird von einigen Experten, darunter Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler und Staatsanwalt Simon Pschorr, als nicht haltbar angesehen. Sie argumentieren, dass in den meisten Fällen weder Vorsatz noch wissentliches Handeln vorliegt.

Die Rolle von Geldstrafen und die Frage der Gerechtigkeit

Ein Großteil der neu aufzurollenden Verfahren betrifft wahrscheinlich nicht vollständig abbezahlte Geldstrafen. In diesen Fällen ist eher mit einer Rückzahlung als mit einer Entschädigung zu rechnen. Sollten dennoch Entschädigungen fällig werden, weil Personen zu spät aus der Haft entlassen wurden, würde dies nicht das Budget des Staates sprengen, sondern vielmehr zu mehr Gerechtigkeit beitragen.

Mailkampagne: Vermittlungsausschuss verhindern!

Verschiedene Landesminister haben sich öffentlich für einen Aufschub des Inkrafttretens des CanG am 1.4. ausgesprochen und wollen dies durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat erreichen. Das würde zu einer anhaltenden Verfolgung und Kriminalisierung von Konsumenten führen. Eine weitere Verzögerung ist nicht hinnehmbar und könnte die Umsetzung des Gesetzes insgesamt noch kippen. Daher rufen wir euch erneut zu Mailaktionen auf!

Aktuelle Mailaktionen (Stand 17.03.24):

Grüne Baden Württemberg
Grüne Hamburg
Grüne NRW
SPD Niedersachsen
SPD und FDP Rheinland-Pfalz
Linke und SPD Mecklenburg-Vorpommern
SPD und Grüne Sachsen
SPD Sachsen-Anhalt
Grüne Brandenburg
SPD Saarland

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Betreff: Kein Vermittlungsausschuss wegen CanG!

ich bin sehr irritiert über die Nachrichten, dass einige Landesregierungen nun für eine weitere Verzögerung des Cannabisgesetzes sorgen wollen. Für weitere Änderungen am Gesetz sprach sich auch der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Pascal Arweiler im Saarland öffentlich aus.

Ich bin sehr irritiert über die Nachrichten, dass Landesregierungen nun für eine weitere Verzögerung des Cannabisgesetzes sorgen wollen – ganz vorne dabei die SPD mit Gesundheitsministerin in Sachsen-Anhalt mit Petra Grimm-Benne, SPD in Sachsen mit Gesundheitsministerin Petra Köpping SPD in Mecklenburg Vorpommern mit Gesundheitsministerin Stefanie Drese, SPD in Rheinland-Pfalz mit Innenminister Michael Ebling und die SPD Niedersachsen mit ihrer Justizministerin Kathrin Wahlmann.

Es wäre eine große Enttäuschung, wenn es dadurch zu noch mehr Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten, zu noch mehr Führerscheinentzügen und MPUs kommen sollte.

Das Gesetz ist unnötig repressiv und bürokratisch. Trotz aller Schwächen ist es aber ein großer Schritt nach vorn. Endlich wird Schluss gemacht mit der massenhaften Strafverfolgung einfacher Cannabiskonsumenten.

Seit Antritt der Ampel-Regierung sind weit über 300.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten eröffnet worden. Es reicht! Eine Verschiebung des Inkrafttretens um ein halbes Jahr würde zu weiteren fast 90.000 Strafverfahren gegen Konsumenten führen! Selbst wenn diese Strafverfahren bis Oktober eingestellt werden sollten, muss die Polizei bis dahin trotzdem Strafverfahren eröffnen. Es würden weiterhin Bürger stigmatisiert und kriminalisiert. Auch die Angleichung von Cannabis und Alkohol in der Fahrerlaubnisverordnung würde um ein weiteres halbes Jahr verschoben. Das kostet Führerscheine und viel Geld für MPUs.

Die Begründung, dass Justizbeamte strafrechtlich dafür belangt werden könnten, weil Altfälle zu spät bearbeitet werden, halte ich nicht für stichhaltig. Denn sie handeln in diesen Fällen weder vorsätzlich noch im Einzelfall wissentlich. So sehen das auch Rechtsanwalt Konstantin Grubwinkler (1) und Staatsanwalt Simon Pschorr (2).

Ein Großteil der angeblich zehntausenden Verfahren, die durch die Entkriminalisierung kleinerer Eigenverbrauchsdelikte neu aufgerollt werden müssen, dürften nicht vollständig abbezahlte Geldstrafen betreffen. In diesen Fällen wird nach einer späten Aufarbeitung eher eine Rückzahlung als eine Entschädigung fällig werden.
Und wenn in einzelnen Fällen tatsächlich Betroffene entschädigt werden müssen, weil sie zu spät aus der Haft entlassen wurden, dann wird das der Staatskasse nicht das Genick brechen, sondern Gerechtigkeit herstellen.

Unter dem Strich sendet die SPD gerade das Signal: Uns ist es wichtiger, die Arbeitsbelastung der Staatsanwälte auf einen längeren Zeitraum zu strecken als 90.000 Strafverfahren zu verhindern. Kritik an diesem Vorgehen kommt auch aus der Justiz selbst. Die Neue Richtervereinigung “ruft den Bundesrat sowie die Justiz- und Innenminister der Bundesländer auf, einer bundeseinheitlichen Entkriminalisierung des Cannabiskonsums nicht länger im Wege zu stehen.” (3) Und auch der 45. Strafverteidigertag forderte “die Länder auf, die angekündigte Blockade aufzugeben und dem Gesetz zuzustimmen.” (4) Auch LEAP Deutschland (5) und das Expertennetzwerk Schildower Kreis (6) fordern eine sofortige Umsetzung des CanG und gehen dabei auf die juristische Frage der Aufarbeitung der Altfälle ein.

Bitte stellen Sie sich nicht gegen Ihre eigene Bundestagsfraktion und gegen Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland! Verhindern Sie den Vermittlungsausschuss und sorgen Sie dafür, dass das CanG unverzüglich in Kraft treten kann!

(1) https://youtube.com/shorts/C6Uv9on_Ap8
(2) https://twitter.com/PschorrSimon/status/1765049141833441344
(3) https://www.neuerichter.de/cannabislegalisierung-vollenden-rechtssicherheit-schaffen/
(4) https://www.lto.de/recht/juristen/b/strafverteidigertag-dokumentation-hauptverhandlung-v-leute-cannabis-bundesrat-richterbund/
(5) https://leap-deutschland.de/pressemitteilung-leap-deutschland-e-v/
(6) https://schildower-kreis.de/offener-brief-bunderat-cang/

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Appelle für die Umsetzung des Cannabisgesetzes

Trotz der Kritik an der Verzögerung gibt es auch aus der Justiz selbst Unterstützung für das Cannabisgesetz. Die Neue Richtervereinigung und der 45. Strafverteidigertag haben sich für eine Entkriminalisierung ausgesprochen. Ebenso fordern Organisationen wie LEAP Deutschland und der Schildower Kreis eine sofortige Implementierung des Gesetzes, um die juristischen Fragen hinsichtlich der Altfälle zu klären.

Abschließender Appell

Es ist an der Zeit, dass sich die betreffenden Landesregierungen nicht länger gegen die Interessen von Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland stellen. Durch die Verhinderung eines Vermittlungsausschusses und die zügige Umsetzung des Cannabisgesetzes kann ein wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Vernunft gemacht werden. Es geht nicht nur um die Entlastung der Justiz, sondern auch um die Vermeidung unnötiger Strafverfahren und die Förderung einer gerechteren Gesellschaft.

Quelle / Infos: https://hanfverband.de/mailkampagne-vermittlungsausschuss-verhindern

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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

Kein Anspruch / Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der News bzw. Pressemeldung

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