Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten – DHV-Stellungnahme zur Anhörung im März 2023

Am 15. März 2023 findet im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten statt. Die Anträge stammen von den Fraktionen der Linken und der CDU/CSU.

Hintergrund der Anhörung zur Entkriminalisierung von Cannabis

Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten - DHV-Stellungnahme zur Anhörung im März 2023
Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten – DHV-Stellungnahme zur Anhörung im März 2023

Georg Wurth, Sprecher des Deutschen Hanfverbands (DHV), wird als Sachverständiger an der Anhörung teilnehmen. In diesem Blogbeitrag möchten wir seine schriftliche Stellungnahme vorstellen.

Entkriminalisierung der Konsumenten und Abschaffung von Strafverfahren

Der Deutsche Hanfverband setzt sich seit jeher für die Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten ein. Wurth kritisiert, dass trotz der Bildung der Ampel-Regierung noch immer rund 180.000 Strafverfahren pro Jahr wegen konsumbezogener Cannabisdelikte in Deutschland stattfinden. Dies belastet nicht nur die Polizei, sondern führt auch zu einer sinnlosen Stigmatisierung der Konsumenten.

Die Forderung nach einer Gesetzesänderung

Wurth schlägt eine Formulierung im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vor, wonach der Besitz von X Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch „nicht strafbar“ ist. Damit würde der Besitz nicht mehr als Straftat gelten und die Polizei wäre von hunderttausenden Strafverfahren entlastet. Diese Entkriminalisierung wäre mit dem Europarecht vereinbar, wie Malta als erstes europäisches Land im Dezember 2021 bewiesen hat.

Eigenanbau von Cannabis zulassen

Der Antrag der Linksfraktion fordert auch die Zulassung des Eigenanbaus von Cannabis zum Eigenbedarf. Der DHV unterstützt diese Forderung, da sie weitere Probleme der Prohibition lösen oder zumindest mildern könnte. Eigenanbau würde den Schwarzmarkt schwächen und den Konsumenten die Kontrolle über die Qualität ihrer Ware ermöglichen.

Anzahl der erlaubten Pflanzen und Lagerungsmenge

Der Antrag der Linksfraktion schlägt vor, bis zu drei weibliche Pflanzen für den Eigenanbau zuzulassen. Der DHV hält diese Zahl für zu gering und plädiert stattdessen für mindestens zehn weibliche, blühende Pflanzen. Darüber hinaus sollte keine Obergrenze für die zu Hause gelagerte Cannabismenge gelten.

Anbauclubs und rechtliche Rahmenbedingungen

Der DHV schlägt vor, auch Anbauclubs nach dem Vorbild von Spanien und Uruguay zu ermöglichen. In solchen Vereinen könnten Mitglieder gemeinsam anbauen und die Ernte untereinander verteilen. Die Clubs sollten dabei nicht kommerziell ausgerichtet sein.

Führerschein-Reform und Gleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten

Es besteht eine erhebliche Diskriminierung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Führerscheinrecht. Selbst bei nüchternen Cannabiskonsumenten kann der Entzug der Fahrerlaubnis eine Art der Kriminalisierung darstellen. Es ist dringend geboten, Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere in Bezug auf den THC-Grenzwert im Straßenverkehr, wie vom Verkehrsgerichtstag im August 2022 festgestellt wurde.

Die Linke hat hierzu einen Antrag gestellt, den wir unterstützen. Allerdings wird dieser nicht im Rahmen dieser Anhörung erörtert, sondern im Verkehrsausschuss behandelt. Daher sei dies hier nur am Rande erwähnt.

CDU/CSU-Fraktion „Patientenversorgung mit Cannabisarzneimitteln verbessern“

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag eingereicht, um die Versorgung von Patienten mit Cannabisarzneimitteln zu verbessern. Wir begrüßen diesen Antrag, da er ein notwendiger Impuls für das Thema Cannabis als Medizin ist. Seit Jahren besteht Reformbedarf, und ursprünglich war es laut Gesetz vorgesehen, dass die Kostenübernahme für medizinisches Cannabis durch die gesetzlichen Krankenkassen nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden sollte.

In der Praxis werden jedoch etwa ein Drittel der Anträge abgelehnt, und Ärzte werden schnell dahingehend erzogen, dass sie es bei verschiedenen Krankheiten abseits von Schmerzbehandlung gar nicht erst mit einem Erstattungsantrag versuchen. Dies schränkt die Therapiehoheit der Ärzte in unangemessener Weise ein und verengt die eigentlich sehr breite Anwendungsmöglichkeit von Cannabis bei vielen Krankheiten zum Nachteil der Patienten.

Fazit

Die Anhörung zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten im Gesundheitsausschuss des Bundestages ist ein wichtiger Schritt, um die Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten zu beenden und das Thema Cannabis in der politischen Debatte weiter voranzutreiben. Es ist an der Zeit, die Diskussion um Cannabis und seine Regulierung in Deutschland ernsthaft zu führen und Lösungen für die bestehenden Probleme zu finden.

Der Deutsche Hanfverband begrüßt die Anträge sowohl der Linken als auch der CDU/CSU und hofft, dass die politischen Entscheidungsträger die Zeichen der Zeit erkennen und die notwendigen Reformen umsetzen. Die Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten und die Verbesserung der Patientenversorgung mit medizinischem Cannabis sind nur zwei Aspekte einer umfassenden Reform der Drogenpolitik in Deutschland. Es bleibt zu hoffen, dass die politischen Entscheidungsträger die notwendigen Schritte unternehmen, um das Unrecht der Verfolgung von Cannabiskonsumenten zu beenden und das Potenzial von Cannabis als Medizin und Genussmittel sinnvoll zu nutzen.

Quelle / Infos: DHV-Stellungnahme zur Anhörung „Cannabis entkriminalisieren“ im März 2023

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Autor: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

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