Lauterbach will Gesetzentwurf zur Cannabislegalisierung bis Ende März vorlegen

Liebe Hanffreunde, Karl Lauterbach hatte mit seiner informellen Vorprüfung durch die EU-Kommission bei einigen für Unverständnis gesorgt. Doch nun hat die Kommission offenbar durchblicken lassen, dass sie keine Vorabeinschätzung abgeben möchte und einen konkreten Gesetzentwurf für das offizielle Notifizierungsverfahren erwartet.

Hier die Pressemeldung bzw. der Newsletter vom Deutschen Hanfverband:

Karl Lauterbach will Gesetzentwurf zur Cannabislegalisierung bis Ende März vorlegen

Lauterbach will Gesetzentwurf bis Ende März vorlegen
Lauterbach will Gesetzentwurf bis Ende März vorlegen

Jedenfalls will der Gesundheitsminister den Gesetzentwurf nun “bis Ende des ersten Quartals 2023” liefern, den er ursprünglich bis Herbst 2022 und dann bis Ende des Jahres angekündigt hatte. Ohne jede Begründung sagt Lauterbach also nun eine weitere Verzögerung um drei Monate an. Drei Monate, in denen mit weiteren 45.000 Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten zu rechnen ist! Immerhin hat er den Faden wieder aufgenommen. Während im November auf eine Reaktion aus Brüssel gewartet wurde, war offen, ob es überhaupt zur Vorlage eines Gesetzentwurfes kommen würde.

Mit dem Gesetzentwurf wird die deutsche Legalisierung zunehmend konkrete Gestalt annehmen. Der Gesetzentwurf wird erstmals Details der geplanten Regulierung von Cannabis vorschlagen, die in Lauterbachs Eckpunkten gar nicht behandelt oder nur skizzenhaft angeschnitten wurden. Damit wird der Gesetzentwurf ein Meilenstein auf dem Weg der deutschen Legalisierung. Dann werden wir sehen, in welche Richtung die Reise geht und wo wir noch Druck machen müssen, um das Gesetz in die richtige Richtung zu lenken. Begleiten will Lauterbach seinen Gesetzentwurf mit einem noch zu erstellenden Gutachten europäischer Wissenschaftler, das aufzeigen soll, wie die Legalisierung Gesundheits- und Jugendschutz sowie das Zurückdrängen des Schwarzmarktes ermöglicht. Auf diesem Wege hofft man, die EU-Kommission von der Richtigkeit des deutschen Interpretationsansatzes zu überzeugen.


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Autor / Pressemeldung: Newsletter DHV – Deutscher Hanfverband

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