Zusammenfassung der Anhörung zur Cannabislegalisierung vom 15.03.2023

Am 15. März 2023 befasste sich der Gesundheitsausschuss mit der Legalisierung von Cannabis. Grundlage der öffentlichen Anhörung war ein Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Entkriminalisierung von Cannabis sowie ein Antrag der CDU/CSU, der sich für eine bessere Patientenversorgung mit Cannabisarzneimitteln ausspricht.

Expertenmeinungen zur Vereinfachung von Medizinalcannabis-Abgabe

Zusammenfassung der Anhörung zur Cannabislegalisierung vom 15.03.2023
Zusammenfassung der Anhörung zur Cannabislegalisierung vom 15.03.2023

In der Anhörung des Gesundheitsausschusses äußerten sich Experten zu Anträgen der Opposition zum Umgang mit Cannabis. Die Sachverständigen vertraten die Auffassung, dass der Zugang zu Medizinalcannabis vereinfacht werden sollte. Sie befürworteten auch eine Entkriminalisierung von Cannabis, allerdings bevorzugt als Übergang hin zu einer umfassenden Legalisierung der Droge.

Anträge von CDU/CSU und Linksfraktion

Die CDU/CSU fordert eine bessere Versorgung von Patienten mit Cannabisarzneimitteln und möchte die Therapiehoheit der Ärzte bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis stärken. Die Linksfraktion hingegen strebt eine Entkriminalisierung von Cannabis durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes an und schlägt vor, Volljährigen den Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis oder Cannabisharz zu erlauben.

Forderungen zur Vereinfachung des Zugangs zu Medizinalcannabis

Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) forderte eine Vereinfachung des bürokratischen Zugangs zu Medizinalcannabis und eine Stärkung der Therapiehoheit des behandelnden Arztes. Zudem sollte die cannabisbasierte Medizin in der medizinischen und pharmazeutischen Ausbildung etabliert werden, um fundierte Kenntnisse zu vermitteln und die Patientenversorgung zu verbessern.

Ärzte und fehlende Sachkenntnis

Johannes Horlemann von der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin ging im Ausschuss auf die fehlende Sachkenntnis unter Ärzten ein. Viele Patienten blieben von einer Cannabis-Therapie ausgeschlossen, weil ihr Arzt das nicht verordnen wolle oder sich damit nicht auskenne.

Debatte um Legalisierung oder Entkriminalisierung

Der Strafrechtler und Kriminologe Robin Hofmann erklärte, dass der Entwurf der Linksfraktion hinsichtlich der Legalisierung des Besitzes von 30 Gramm Cannabis zu Genusszwecken weder völker- noch europarechtskonform sei. Eine konsequente Legalisierung sei einer Entkriminalisierung vorzuziehen. Der Wirtschaftswissenschaftler Justus Haucap argumentierte ebenfalls, dass die Entkriminalisierung ohne Legalisierung nicht geeignet sei, den Schwarzmarkt zurückzudrängen und keinen wirksamen Jugend- und Verbraucherschutz gewährleisten könne. Allerdings würde die Entkriminalisierung bei Polizei, Justiz und Strafvollzug schätzungsweise Kosteneinsparungen in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ermöglichen.

Entkriminalisierung als Übergangslösung

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) unterstützt im Grundsatz die Entkriminalisierung von Cannabis, hält den Antrag der Linksfraktion jedoch für zu vage. Der BDK forderte für den Fall einer Legalisierung, den gesamten Herstellungs- und Vertriebsprozess zu legalisieren und zu kontrollieren. Die Befürchtung besteht, dass der Schwarzmarkt durch eine organisierte Abgabe von Cannabis nicht ausgetrocknet werden könne, da Dealer vermutlich immer billiger anbieten könnten als offizielle Abgabestellen.

Deutscher Hanfverband (DHV) und Heino Stöver klar für Entkriminalisierung als Übergangslösung

Der Deutsche Hanfverband (DHV) sprach sich ebenfalls für eine Entkriminalisierung aus und argumentierte, jedes Jahr gebe es rund 180.000 Strafverfahren wegen konsumbezogener Cannabisdelikte, wobei mehr als 80 Prozent sich gegen Konsumenten richteten. Im Ausschuss schilderte ein DHV-Sprecher, dass ein solches Strafverfahren keine Kleinigkeit sei, sondern unter Umständen mit Hausdurchsuchungen, Telekommunikationsüberwachung und erniedrigenden Leibesvisitationen verbunden sei.

Auch der Suchtforscher Heino Stöver befürwortet eine Entkriminalisierung als Übergangslösung, weil damit der Schaden für Einzelne und die Gesellschaft reduziert werden könne. Dies mache Sinn, solange es kein Gesetz gebe, mit dem die Legalisierung im Umgang mit Cannabis vollumfänglich geregelt werde.

Abschließende Gedanken

Die Anhörung des Gesundheitsausschusses am 15. März 2023 zeigte, dass die Diskussion um die Legalisierung und Entkriminalisierung von Cannabis in Deutschland weiterhin kontrovers geführt wird. Während einige Experten und Organisationen eine Entkriminalisierung als Übergangslösung befürworten, betonen andere die Notwendigkeit einer umfassenden Legalisierung, um den Schwarzmarkt zurückzudrängen und effektiven Jugend- und Verbraucherschutz zu gewährleisten. In jedem Fall wird die Debatte um den Umgang mit Cannabis in Deutschland weitergehen, und es bleibt abzuwarten, welche gesetzlichen Änderungen sich in Zukunft ergeben werden.

Quelle / Infos: (pk/15.03.2023) https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-pa-gesundheit-cannabis-937302

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Autor: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

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