Bundesrat billigt Änderungen am Konsumcannabisgesetz

Am 14. Juni 2024 hat der Bundesrat wichtige Änderungen sowohl am Konsumcannabisgesetz als auch am Medizinal-Cannabisgesetz gebilligt.

Neufassung des Konsumcannabisgesetzes vom Bundesrat verabschiedet

Bundesrat billigt Änderungen am Konsumcannabisgesetz
Bundesrat billigt Änderungen am Konsumcannabisgesetz

Diese Gesetzesänderungen basieren auf einer Protokollerklärung, die die Bundesregierung in der Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024 vorlegte. Dies markiert einen entscheidenden Schritt vor der finalen Billigung der Cannabiskontrollgesetzgebung durch den Bundesrat.

Erweiterter Handlungsspielraum für die Länder

Die jüngsten Änderungen am Gesetz zielen darauf ab, den Bundesländern größere Flexibilität in der Regulierung von Großanbauflächen für Cannabis zu ermöglichen. Eine signifikante Neuerung ist die Möglichkeit für die Behörden, die Genehmigung für Anbauvereinigungen zu verweigern, falls deren Flächen sich in demselben Gebäude oder in unmittelbarer Nähe zu Anbauflächen anderer Vereinigungen befinden. Diese Maßnahme soll die Entstehung kommerzieller Cannabis-Plantagen verhindern, die dem Prinzip des Eigenanbaus zu Eigenkonsum durch aktive Mitglieder einer Vereinigung widersprechen würden.

Flexibilität bei den Kontrollen

Des Weiteren passt das Gesetz die Frequenz der Kontrollen von Anbauvereinigungen an. Statt jährlicher Kontrollen sind nun regelmäßige Überprüfungen vorgesehen. Diese Änderung gibt den Ländern mehr Spielraum, um die Durchführung des Gesetzes flexibel und risikobasiert zu gestalten.

Bewertung und Weiterbildung im Fokus

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Gesetzesänderung ist die vorgesehene Evaluation der gesellschaftlichen Auswirkungen, die 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes stattfinden soll. Dabei wird nicht nur die Effektivität der Konsumverbote hinsichtlich des Kinder- und Jugendschutzes bewertet, sondern auch die Auswirkungen der Besitz- und Weitergaberegeln innerhalb der Anbauvereinigungen.

Entwicklung von Weiterbildungsangeboten

Zusätzlich wird die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beauftragt, ein spezielles Weiterbildungsprogramm für Fachkräfte der Suchtprävention zu entwickeln. Dieses soll die Fachkräfte umfassend über die Inhalte des neuen Gesetzes informieren und ihnen wichtige Kompetenzen im Bereich der Risikokommunikation vermitteln.


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Ausblick und Inkrafttreten der Gesetzesänderungen

Nach der Zustimmung des Bundesrates werden die Gesetzesänderungen nun offiziell ausgefertigt und verkündet. Die relevanten Teile des Konsumcannabisgesetzes treten planmäßig am 1. Juli 2024 in Kraft. Dieses Datum markiert einen wichtigen Meilenstein in der deutschen Cannabispolitik, da es den Behörden ermöglicht, die neuen Regelungen umzusetzen und den gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit Cannabis weiter zu festigen.

Diese Gesetzesänderungen sind ein bedeutender Schritt in der fortlaufenden Entwicklung der Cannabisgesetzgebung in Deutschland. Sie reflektieren das Bestreben der Bundesregierung, auf die dynamischen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Cannabisgebrauch zu reagieren, während gleichzeitig ein hoher Standard des öffentlichen Gesundheitsschutzes und der individuellen Freiheit gewährleistet wird. Die Änderungen sind auch ein Zeichen dafür, dass die Regierung die Erfahrungen und Bedürfnisse der Länder ernst nimmt und bestrebt ist, einen ausgewogenen und flexiblen regulatorischen Ansatz zu bieten.

Quelle / Infos: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1045/1045-pk.html?cms_top=20813728#top-24

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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

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