Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes hat sich die rechtliche Landschaft in Deutschland grundlegend verändert.
Cannabis Social Clubs in Brandenburg gründen

Auch in Brandenburg beschäftigen sich zahlreiche Initiativen mit der Frage, wie sich ein Cannabis Social Club rechtssicher aufbauen lässt. Gleichzeitig zeigt sich: Die Gründung einer Anbauvereinigung ist komplexer, als es auf den ersten Blick wirkt. Zwischen Vereinsrecht, Genehmigungsbehörde, Sicherheitskonzept, Immobilienfrage und interner Organisation entsteht ein Projekt, das juristisches, betriebswirtschaftliches und technisches Know-how verlangt.
Wenn du darüber nachdenkst, einen Cannabis Social Club in Brandenburg zu gründen, stehst du vor einer Vielzahl von Fragen. Wie läuft die Vereinsgründung ab? Welche Anforderungen stellt die Behörde an die Anbaulizenz? Welche Risiken bestehen? Und wie lässt sich der organisatorische Aufwand bewältigen?
In diesem Artikel erhältst du eine fundierte Einordnung. Im Mittelpunkt steht dabei auch das Full-Service-Angebot von CSC Connect, das sich gezielt an Anbauvereinigungen richtet. Ziel ist eine sachliche Darstellung der Rahmenbedingungen, Chancen und Grenzen.
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Rechtlicher Rahmen für Cannabis Social Clubs in Brandenburg
Was ist ein Cannabis Social Club rechtlich?
Ein Cannabis Social Club ist rechtlich eine nicht gewinnorientierte Anbauvereinigung. Das bedeutet: Der Verein darf Cannabis gemeinschaftlich anbauen und an seine Mitglieder weitergeben, jedoch keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Grundlage ist das Cannabisgesetz, das 2024 in Kraft trat und Cannabis aus dem Betäubungsmittelrecht herauslöste.
Wesentliche Eckpunkte:
- Maximal 500 Mitglieder pro Anbauverein
- Abgabe nur an volljährige Mitglieder
- Begrenzte Abgabemengen pro Monat
- Strenge Dokumentations- und Sicherheitsvorgaben
- Kein Konsum in der Nähe von Schulen und sensiblen Einrichtungen
In Brandenburg gelten zusätzlich landesspezifische Verwaltungsvorschriften, insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten und Genehmigungsverfahren. Die konkrete Auslegung einzelner Anforderungen kann sich daher von anderen Bundesländern unterscheiden.
Welche Behörde ist zuständig?
Für die Genehmigung einer Anbauvereinigung ist in Brandenburg die jeweils benannte Landesbehörde verantwortlich. Diese prüft unter anderem:
- Zuverlässigkeit des Vorstands
- Sicherheitskonzept
- Präventionskonzept
- Immobiliennachweis
- Organisationsstruktur
Die Anforderungen sind formalisiert, dennoch besteht Interpretationsspielraum. Gerade in der Anfangsphase zeigt sich, dass Behörden sehr genau prüfen.
- Cannabis Social Clubs sind eingetragene Vereine
- Keine Gewinnerzielung erlaubt
- Strenge Dokumentationspflicht
- Regelmäßige behördliche Kontrollen möglich
- Verstöße können zur Lizenzentziehung führen
Herausforderungen bei der Gründung einer Anbauvereinigung
Vereinsgründung ist nur der Anfang
Viele Initiativen unterschätzen den organisatorischen Aufwand. Die reine Vereinsgründung mit Satzung, Beitragsordnung und Eintragung ins Vereinsregister ist lediglich Phase eins. Danach beginnt die eigentliche Arbeit.
Typische Herausforderungen:
- Formulierung einer rechtssicheren Satzung
- Klare Rollenverteilung im Vorstand
- Transparente Beitragsstruktur
- Abstimmung mit Behörden
- Mitgliederverwaltung
Fehler in der Satzung können später zu Problemen bei der Lizenzbeantragung führen. Ebenso kann eine unklare interne Organisation die Genehmigung verzögern.
Immobilienfrage und Sicherheitskonzept
Ein Cannabis Social Club benötigt geeignete Räumlichkeiten für Anbau und Lagerung. Diese müssen bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dazu zählen unter anderem:
- Zutrittskontrollsysteme
- Videoüberwachung
- Brandschutzmaßnahmen
- Trennung von Anbau- und Verwaltungsbereich
Gerade in Brandenburg kann die Suche nach geeigneten Immobilien anspruchsvoll sein, insbesondere in urbanen Regionen oder bei restriktiver kommunaler Haltung.
Finanzielle Belastung
Die Gründung einer Anbauvereinigung ist mit Kosten verbunden. Neben Miete und Technik entstehen Ausgaben für Beratung, Dokumentenerstellung und laufende Verwaltung.
- Notarkosten und Registereintragung
- Beratung durch Rechtsanwälte
- Steuerliche Beratung
- Technische Ausstattung für Anbau
- Versicherungen
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CSC Connect als Full-Service für Anbauvereinigungen
Für Cannabis Social Clubs, die bestimmte organisatorische oder strukturelle Anforderungen nicht selbst abbilden können, existieren spezialisierte Plattformen wie CSC Connect, die entsprechende Lösungen für CSCs bereitstellen.
Was umfasst das Rundum-Sorglos-Paket?
Das Full-Service-Angebot richtet sich an Initiativen, die eine strukturierte Begleitung wünschen. Der Leistungsumfang beinhaltet:
- Projektmanagement bis zur Erteilung der Anbaulizenz
- Erstellung aller notwendigen Dokumente
- Individuelle Betreuung
- Koordination externer Fachberatung
Enthalten sind unter anderem:
- 2 Stunden Beratung durch die Kanzlei Nelkenstock
- 2 Stunden Beratung durch Canaru
- 1 Stunde Steuerberatung
- 1 Stunde Beratung im Arbeits- und Gesellschaftsrecht
Zusätzlich können optionale Leistungen ergänzt werden, etwa Vereinssoftware, Business-Plan-Erstellung oder Buchhaltung.
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Die drei Projektphasen
1. Vereinsgründung
Erstellung von Satzung und Beitragsordnung, Durchführung der Gründungsversammlung, Anmeldung beim Vereinsregister sowie erste strategische Planung.
2. Lizenzbeantragung
Erarbeitung aller notwendigen Konzepte, Unterstützung bei Immobiliensuche, Begleitung im behördlichen Verfahren.
3. Strukturierungsphase
Interne Organisation, Vertragsgestaltung, Vorbereitung der Mitgliederaufnahme und Implementierung administrativer Prozesse.
Preise für Brandenburg Stand Februar 2026
- Rundum-Sorglos-Paket Vereinsgründung und Anbaulizenz: 9.000 Euro
- Anbaulizenz bei bestehendem Verein: 6.400 Euro
- GmbH-Gründung Vermietungsgesellschaft: 2.400 Euro
- Business-Plan: 2.500 Euro
- Compliance-Paket: 1 Euro pro Mitglied pro Monat
- Alle Preise inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer
- Stand Februar 2026
Vor- und Nachteile eines Full-Service-Ansatzes
Vorteile
- Zentralisierte Koordination
- Fachliche Expertise gebündelt
- Reduzierung formaler Fehler
- Klare Projektstruktur
Nachteile
- Zusätzliche Kosten
- Abhängigkeit von externen Dienstleistern
- Keine Garantie für behördliche Genehmigung
Auch bei umfassender Begleitung bleibt das Genehmigungsverfahren ein Verwaltungsakt mit behördlicher Entscheidungshoheit.
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Medizinische Grenzen und Verantwortung
Ein Cannabis Social Club ist keine medizinische Einrichtung. Die Abgabe erfolgt nicht zu therapeutischen Zwecken im Sinne einer ärztlichen Verschreibung. Mitglieder mit medizinischem Bedarf sollten weiterhin den regulären medizinischen Versorgungsweg nutzen.
Die Verantwortung für Aufklärung, Prävention und Jugendschutz liegt beim Verein. Präventionskonzepte sind verpflichtender Bestandteil der Genehmigung.
Praxisbeispiel aus Brandenburg
Ein fiktives Beispiel: Eine Gruppe von 12 Personen gründet eine Anbauvereinigung in einer mittelgroßen Stadt. Nach Eintragung ins Vereinsregister beginnt die Suche nach einer Immobilie. Mehrere Vermieter lehnen ab. Parallel entstehen Unsicherheiten bezüglich Brandschutzauflagen. Erst nach externer Beratung werden die Konzepte angepasst und eingereicht. Die Genehmigung verzögert sich um mehrere Monate.
Dieses Beispiel verdeutlicht die Komplexität und zeigt, dass Planung und rechtliche Präzision entscheidend sind.
Zusammenfassung
Ein Cannabis Social Club in Brandenburg ist rechtlich möglich, organisatorisch jedoch anspruchsvoll. Zwischen Vereinsrecht, Genehmigungsverfahren und laufender Compliance entstehen vielfältige Anforderungen. Anbauvereinigungen müssen strukturiert, transparent und rechtssicher arbeiten.
Full-Service-Angebote wie CSC Connect bündeln juristische, steuerliche und technische Expertise und begleiten Projekte von der Gründung bis zur Lizenz. Gleichzeitig bleiben behördliche Entscheidungen unabhängig. Wer einen Anbauclub plant, sollte die Komplexität realistisch einschätzen und sowohl rechtliche als auch organisatorische Aspekte sorgfältig prüfen.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche, organisatorische oder sonstige Beratung dar.
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
Kein Anspruch / Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit


