New York steht kurz davor, neue Regeln für den Cannabis-Anbau in privaten Haushalten einzuführen. Diese Entwicklung ist besonders spannend für Cannabis-Enthusiasten, da sie mehr als ein Jahr nach dem Beginn des Verkaufs von Cannabis für den Freizeitgebrauch kommt.
Einblick in New Yorks Regelungsentwurf zum Cannabis-Anbau

Gemäß dem Vorschlag dürfen Erwachsene bis zu drei ausgewachsene und drei unreife Cannabis-Pflanzen anbauen, wobei in einem Haushalt maximal sechs ausgewachsene und sechs unreife Pflanzen erlaubt sind, unabhängig von der Anzahl der dort lebenden Erwachsenen.
Regeln für den Anbau und Besitz
Erwachsene dürfen bis zu 5 Pfund getrimmtes Cannabis, das von legal angebauten Pflanzen stammt, besitzen. Dies gilt auch für die äquivalente Menge an Rohblüten, wenn sie in Konzentrate umgewandelt werden. Außerdem dürfen Kombinationen aus Blüten und Konzentraten nicht das Gesamtgewicht überschreiten. Die Anbauregeln besagen, dass die Pflanzen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden müssen, der von öffentlichen Bereichen aus nicht einsehbar ist, um Diebstahl, Verlust oder Zugang durch Personen unter 21 Jahren zu verhindern.
Wichtige Aspekte des Anbaus und der Lagerung
Sicherheit und Sichtbarkeit
Die Vorschläge der Behörden betonen, dass die Cannabis-Pflanzen sicher und nicht öffentlich sichtbar gelagert werden müssen. Dies dient dem Schutz vor Diebstahl und dem Zugang durch Minderjährige.
Umgang mit Geruchsbelästigung
Sollte der Anbau zu Geruchsbelästigungen führen, sind die Anbauer verpflichtet, Maßnahmen zur Geruchsbeseitigung zu ergreifen. Die Behörden wollen hierzu weiterhin Unterstützung und Anleitung für die Gemeinden bieten.
Regelungen in Bezug auf den Wohnort
Ein Standort für den Anbau
Für Personen mit mehr als einer Wohnadresse ist nur eine als Anbauort zulässig.
Ausnahmen und Einschränkungen
In föderal subventionierten Wohnungen oder auf Militärbasen ist der Anbau verboten, da Cannabis auf Bundesebene weiterhin illegal ist. Dies gilt auch für medizinische Cannabis-Patienten.
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Komplexität in Mehrfamilienhäusern
Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümer
Wohnungsbaugesellschaften und Vermieter können bestimmte Regeln bezüglich Geruchsbeseitigung in ihre Verträge aufnehmen, was den Cannabis-Anbau beeinflussen könnte.
Keine klare Regelung für das Verbot in Mehrfamilienhäusern
Es gibt keine explizite Aussage darüber, ob der Anbau in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich verboten werden kann. Jedoch dürfen Vermieter das Besitzen von Cannabis in privaten Wohnungen nicht verbieten, es sei denn, dies würde föderale Vorteile für diese Wohneinheiten gefährden.
Öffentliche Kommentarphase und weitere Schritte
Nach der Zustimmung des Cannabis Control Board am 24. Januar beginnt eine 60-tägige öffentliche Kommentarphase. Bedeutende Änderungen nach dieser Phase führen zu einer erneuten 45-tägigen Kommentarphase.
Öffentliche Meinung und Vorschläge
Kommentare und Vorschläge können per E-Mail oder Post an das Office of Cannabis Management gesendet werden.
Wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen
Verkaufszahlen und Durchsetzung gegen unlizenzierte Betriebe
New York hat bereits einen bedeutenden Markt für Cannabis-Produkte entwickelt, mit erwarteten Verkaufszahlen von über 150 Millionen Dollar im Jahr 2023. Die Behörden gehen auch gegen unlizenzierte Cannabis-Aktivitäten vor.
Gesetzesvorschläge und Budgetpläne
Der Gouverneur plant, die THC-Potenzsteuer durch eine Großhandelssteuer zu ersetzen, um die Kosten für Verbraucher zu senken und den lizenzierten Handel zu fördern. Zudem gibt es Vorschläge, um unerlaubte Cannabis-Geschäfte zu schließen und ihre Produkte zu beschlagnahmen.
Zusammenfassung und Ausblick
Diese neuen Regeln in New York könnten einen bedeutenden Schritt für Cannabis-Enthusiasten darstellen, indem sie den Anbau zu Hause erleichtern und regulieren. Dies reflektiert einen anhaltenden Trend zur Liberalisierung und rechtlichen Anerkennung von Cannabis in den USA, und es bleibt spannend zu sehen, wie sich diese Vorschriften in der Praxis umsetzen lassen.
Quelle / Infos: https://filtermag.org/marijuana-home-grow-new-york/
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
Kein Anspruch / Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der News bzw. Pressemeldung





