Cannabisgesetz: Überlastung der Justiz nur ein Vorwand für VA?

In der aktuellen Debatte um die Entkriminalisierung von Cannabis und die damit einhergehende Amnestie für Vergehen, die unter die neuen Regelungen des KCanG fallen, scheinen einige kritische Stimmen aus der Justiz den Kern der Sache zu verfehlen. Als ein enthusiastischer Verfechter der Hanfkultur und jemand, der sich tiefgehend mit den Facetten von Cannabis auseinandersetzt, möchte ich einen alternativen Blickwinkel auf dieses Thema werfen und die Diskussionen um die juristischen und gesellschaftlichen Implikationen aus einer sachlich nüchternen Perspektive beleuchten.

Die Realitäten der Cannabis-Regulierung

Cannabisgesetz: Überlastung der Justiz nur ein Vorwand für VA?
Cannabisgesetz: Überlastung der Justiz nur ein Vorwand für VA?

Das KCanG, ein Gesetz, das in der Öffentlichkeit oft missverstanden wird, erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis sowie drei lebende Pflanzen pro Person am Wohnsitz. Diese Regelung stellt einen bedeutsamen Schritt in Richtung einer rationaleren und humaneren Drogenpolitik dar. Doch trotz der offensichtlichen Vorteile, die eine solche Gesetzgebung mit sich bringt, gibt es Kritik, insbesondere aus den Reihen der Justiz.

Missverständnisse und Überlastungsdebatten

Einige Vertreter der Justiz argumentieren, dass die Entkriminalisierung von Cannabis und die damit verbundene Amnestie die Überlastung der Justiz weiter verschärfen würden. Diese Sichtweise ignoriert jedoch die Tatsache, dass durch die Entkriminalisierung und Amnestie viele der aktuell anhängigen Verfahren obsolet würden, was langfristig zu einer Entlastung des Justizsystems führen sollte.

Zitat: Olivia Ewenike, Rechtsanwältin für Strafrecht / Strafverteidigerin:

Es ist empörend und vollkommen inakzeptabel, dass die Überlastung der Justiz als Argument gegen die Entkriminalisierung von Cannabis und die damit verbundene Amnestie ins Feld geführt wird. Noch einmal zum Mitschreiben: Das neue KCanG erlaubt lediglich Besitzmengen von 25 Gramm in der Öffentlichkeit und 50 Gramm getrocknetes Cannabis sowie drei lebende Pflanzen am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Von der Amnestieregelung sind all diejenigen betroffen, die nach dem KCanG nicht mehr zu bestrafen wären, sich also im Rahmen des Vorgenannten bewegt haben. Von freizulassenden Schwerverbrechern kann hier keine Rede sein. Es ist eine Schande, dass selbst vielgelesene juristische Magazine prohibitionistische Narrative füttern, ohne Sinn und Verstand – siehe Legal Tribune Online (LTO).

Denn offenbar haben einige Vertreter der Justiz in der juristischen Ausbildung zum Thema „Gewaltenteilung für Anfänger“ gefehlt. Oder gab es bei der entscheidenden Vorlesung zum Gewaltenteilungsgrundsatz ein kollektives Nickerchen? In einer bizarren Wendung der Ereignisse scheint die Justiz nun zu glauben, sie könne sich in den gesetzgebenden Prozess einmischen und ihre eigenen Versäumnisse und die mangelnde Vorbereitung auf ein längst überfälliges Gesetz und einen schon längst bekannten Gesetzesentwurf als Vorwand nutzen, um die Umsetzung desselben zu kritisieren. Könnte es sein, dass da jemand den Gesetzgebungsprozess mit einem Buffet verwechselt hat, bei dem man sich nach Belieben bedienen kann?

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Die Gewaltenteilung in der Diskussion

Die Kritik einiger Juristen an der Entkriminalisierung von Cannabis zeigt auch ein tiefgreifendes Missverständnis des Prinzips der Gewaltenteilung. Es scheint fast, als würden einige in der Justiz vergessen, dass ihre Rolle nicht darin besteht, Gesetze zu machen, sondern diese umzusetzen. Die Vorstellung, dass die Justiz den legislativen Prozess nach eigenem Ermessen formen kann, steht in direktem Widerspruch zum Grundprinzip der Gewaltenteilung.

Kompetenzüberschreitung oder notwendige Kritik?

Während Kritik an neuen Gesetzen durchaus ihre Berechtigung hat, sollte diese nicht dazu führen, dass die Justiz versucht, die Rolle des Gesetzgebers zu übernehmen. Der Vorwurf, dass die Justiz in den Prozess der Gesetzgebung eingreift, ist schwerwiegend und wirft Fragen nach dem Verständnis und der Akzeptanz der demokratischen Prinzipien und Strukturen auf.

Die moralische Verpflichtung zur Amnestie

Die Amnestie-Regelung im Kontext der Cannabis-Entkriminalisierung ist nicht nur eine Frage der administrativen Machbarkeit, sondern vielmehr eine moralische Verpflichtung. Tausende Menschen, die bisher wegen konsumnaher Cannabisdelikte verfolgt wurden, sehen sich mit der Stigmatisierung und den negativen Konsequenzen einer kriminalisierten Cannabis-Kultur konfrontiert. Die Entkriminalisierung und die damit einhergehende Amnestie bieten die Chance, diese Ungerechtigkeiten zu korrigieren und den Betroffenen einen Weg zurück in die gesellschaftliche Akzeptanz zu ebnen.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Debatte um die Entkriminalisierung von Cannabis und die damit verbundene Amnestie zeigt, dass es an der Zeit ist, die Diskussion um Cannabis in Deutschland auf eine neue, rationalere Ebene zu heben. Es geht nicht darum, Schwerverbrecher zu entlasten, sondern Menschen, die durch überholte Gesetze ungerechtfertigt kriminalisiert wurden. Die Umsetzung des KCanG und die damit verbundene Amnestie sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die Stigmatisierung von Cannabis-Konsumenten zu überwinden und eine gerechtere Behandlung zu gewährleisten.

Quelle / Infos: https://www.linkedin.com/posts/olivia-ewenike-5475301a2_entkriminalisierung-cannabis-justiz-activity-7169224911125757953-9vOx

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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

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