Die Rauschklausel – ein deutsches Trauerspiel mit Komödienpotenzial

Stell dir vor, du hast ein Feld voller nützlicher Pflanzen, die dein Haus dämmen, deine Kleidung nachhaltiger machen, deine Haut pflegen, dein Immunsystem stärken und ganz nebenbei auch noch die Umwelt retten könnten.

Die Rauschklausel – Deutschlands absurdester Gesetzesparagraph

Die Rauschklausel – ein deutsches Trauerspiel mit Komödienpotenzial
Die Rauschklausel – ein deutsches Trauerspiel mit Komödienpotenzial

Und dann kommt ein Gesetz daher, das sagt: „Nee, darfste nicht! Könnte ja sein, dass sich jemand dran berauscht – obwohl das technisch gar nicht geht.“ Willkommen in Deutschland, dem einzigen Land der Welt, in dem der Nutzhanf wegen einer sogenannten „Rauschklausel“ fast wie ein Drogenkartell behandelt wird.

Während andere Länder sich einen grünen Daumen wachsen lassen und Hanf als ökologischen Alleskönner feiern, diskutieren wir hierzulande ernsthaft über Paragraphen, die aus einem Loriot-Sketch stammen könnten. Die „Rauschklausel“ ist kein harmloser Floskel-Paragraph, sondern ein Paradebeispiel für politische Absurdität und Agrarverhinderung deluxe.

Was ist eigentlich diese ominöse Rauschklausel?

Eine Klausel wie aus dem Dschungelbuch der Bürokratie

Die Rauschklausel bezieht sich auf den THC-Gehalt in Nutzhanfprodukten. Obwohl Nutzhanf per Definition unter 0,3 % THC enthält (man müsste also kiloweise davon rauchen, um vielleicht einen kleinen Tinnitus zu bekommen), unterstellt diese Klausel dem Hanf weiterhin ein „Missbrauchspotenzial“. Ergebnis: Landwirte werden kriminalisiert, CBD-Blüten verboten und Verbraucher wie Schwerverbrecher behandelt, wenn sie sich für ein entspannendes Hanfbad interessieren.

Nur in Deutschland? Leider ja. In Ländern wie der Schweiz, Luxemburg oder Österreich darfst du CBD-Blüten kaufen, riechen, streicheln, streuen oder im Wohnzimmer verteilen. Bei uns führt dasselbe Verhalten unter anderem zu Razzien in Hanfshops – und das ganz ohne Joint in der Tasche.

Der Fall der Rauschklausel: Eine unendliche Geschichte

November 2024: Hoffnung am Hanfhorizont

Am 23. November 2024 passierte etwas fast Magisches: Der Bundesrat sagte „Nö“ zur Rauschklausel im sogenannten Nutzhanfliberalisierungsgesetz (NLG). Das klang fast wie: „Deutschland, du darfst jetzt ein bisschen moderner werden!“ Ein Hoffnungsschimmer für Landwirte, Unternehmen, Start-ups, Umweltaktivist*innen – und natürlich Hanffans mit Haus und Hof.

Rauschklausel adé? Naja, fast… das NLG scheitert am Ampel-Aus

Zwar war das Nutzhanfliberalisierungsgesetz (NLG) auf einem guten Weg, doch dann kam das große Ampel-Aus – und damit das vorläufige Aus für das Gesetz. Die geplanten zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie die finale Beratung im Bundesrat wurden gestrichen. Statt einem klaren „Go“ für Nutzhanf, blieb es bei politischem Stillstand.

Die Rauschklausel ist damit nicht endgültig Geschichte, sondern weiterhin ein Damoklesschwert über Landwirten, CBD-Händlern und allen, die auf nachhaltige Hanfprodukte setzen. Fortschritt? Ja, vielleicht – aber eben nur bis zur Tür des Plenarsaals.

Cem Özdemir & Co: Hanf als Rohstoff der Zukunft

Der Cem wollt's wissen

Der ehemalige Landwirtschaftsminister Cem Özdemir hat's geblickt: Hanf kann helfen – der Umwelt, den Böden, den Bauern. Und er sagte sogar öffentlich, Hanf solle ein „Rohstoff der Zukunft“ werden. Bravo! Das klingt doch wie Musik in den Ohren der Hanfcommunity. Er wollte regulatorische Hürden abbauen – nur leider steht da noch diese kleine, fiese Rauschklausel wie ein ungebetener Partygast mit Schnapsflasche und schlechten Manieren.

Förderung heimischer Rohstoffe? Nur ohne Rausch-Paranoia!

Mit Hanf könnte man CO₂ binden, Beton ersetzen, Kleidung nachhaltiger machen, Verpackungsmüll reduzieren – und das alles aus heimischem Anbau. Deutschland könnte hier Vorreiter sein. Stattdessen: Rauschklausel. Hanfbauer*innen müssen sich beinahe rechtfertigen, dass ihre Felder keine Drogencamps sind. Absurder wird’s kaum.

CBD-Blüten: Die gefährlichsten Kamillentees Deutschlands?

Verbraucher im Paranoia-Paradies

CBD-Blüten – in vielen Ländern ein legales Lifestyleprodukt für Entspannung, Schlaf und Balance – sind bei uns mit Argwohn beäugt. Es könnte ja jemand auf die Idee kommen, sie zu rauchen – obwohl sie nicht high machen. Das ist ungefähr so, als würde man Apfelessig verbieten, weil jemand versucht hat, sich damit zu betrinken.

Kund*innen kaufen CBD-Blüten in Shops, nur um dann möglicherweise Post von der Staatsanwaltschaft zu bekommen. Willkommen in Deutschland 2025, wo selbst ein Bad mit Hanfblüten juristisch riskanter ist als ein Wochenende auf dem Oktoberfest.


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Jetzt erst recht: Das NLG muss zurück ins Parlament!

Wenn eins klar ist, dann das: Das Nutzhanfliberalisierungsgesetz gehört schleunigst zurück auf die Tagesordnung von Bundestag und Bundesrat! Denn ohne klare gesetzliche Regelungen herrscht weiter Unsicherheit – für Landwirt*innen, Unternehmen, Forschende und Verbraucher gleichermaßen. Wer Hanf anbaut, verarbeitet oder vertreibt, braucht endlich verlässliche Rahmenbedingungen statt wachsweiche Paragraphen oder behördliches Bauchgefühl. Das Gesetz liegt bereit, der politische Wille muss nur wieder aufblühen – so wie der Hanf auf deutschen Feldern es längst könnte.

Was bleibt: Ein Aufruf zur Vernunft – und zum Lachen

Wenn wir ehrlich sind: Die Rauschklausel ist ein trauriger Witz. Sie schützt niemanden, schadet aber vielen. Sie bremst Innovation, Umweltprojekte und sinnvolle Landnutzung aus. Und sie macht sich in der internationalen Hanfszene einfach nur lächerlich.

Deutschland hat die Chance, sich als moderner, grüner Vorreiter zu positionieren. Hanf ist keine Droge, sondern ein Rohstoff mit Potenzial für Bau, Medizin, Ernährung und Industrie. Das Einzige, was hier noch rauscht, ist der politische Gegenwind, der aus einer anderen Zeit stammt.

Fazit: Deutschland, wir müssen reden – und dann loslegen!

Wer 2025 noch glaubt, dass CBD-Blüten gefährlicher sind als Mikroplastik, hat definitiv den Absprung verpasst. Die Rauschklausel ist ein Zombie-Paragraph. Sie gehört in die Mottenkiste der Geschichte – und sollte dort endgültig bleiben.

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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

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