Koalition will Konsumcannabisgesetz (KCanG) nachjustieren

Nur wenige Wochen nach der Verkündung des Gesetzes zum Konsum von Cannabis, planen die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP signifikante Anpassungen.

Anpassungen des Cannabisgesetzgebung im Fokus der Koalition

Koalition will Konsumcannabisgesetz (KCanG) nachjustieren
Koalition will Konsumcannabisgesetz (KCanG) nachjustieren

Die Entwürfe für Änderungen sowohl im Konsum- als auch im Medizinal-Cannabisbereich und im Straßenverkehrsgesetz sind nun im politischen Verfahren und sollen sicherstellen, dass die Gesetze effektiv und praxisorientiert umgesetzt werden können.

Veränderungen im Konsum- und Medizinal-Cannabisgesetz

Am 16. Mai 2024 begann die erste Lesung des Gesetzentwurfs „zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes“ (20/11366) im Bundestag, der daraufhin dem Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen wurde.

Beweggründe für die Gesetzesänderung

Auslöser für die geplanten Änderungen ist eine Protokollerklärung der Bundesregierung, die während der Bundesratssitzung am 22. März 2024 zu den Cannabiskontrollgesetzen abgegeben wurde. Die geplanten Anpassungen sollen vor allem den Bedenken und Anforderungen der Bundesländer Rechnung tragen.

Eine wichtige Änderung betrifft die Evaluationsmechanismen des Konsumcannabisgesetzes, welche umfassender gestaltet werden sollen. Zudem wird eine flexiblere Überwachung von Anbauvereinigungen durch die Länder angestrebt, um effektivere Kontrollen zu ermöglichen und gleichzeitig den Ländern mehr Handlungsspielraum zu bieten.

Maßnahmen für den Großanbau und präventive Bildung

Ein weiterer Aspekt der Gesetzesnovelle ist die Versorgung der Länder mit mehr Entscheidungsfreiheit bezüglich der Handhabung von Großanbauflächen. Zusätzlich wird die Entwicklung von Weiterbildungsprogrammen für Suchtpräventionsfachkräfte durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geplant, um die präventive Arbeit zu stärken und auszubauen.


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Neuerungen im Straßenverkehrsgesetz

Parallel dazu wird der Entwurf zur „Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (20/11370) behandelt, welcher eine Festlegung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr beinhaltet.

Einführung eines THC-Grenzwertes und Alkoholverbots

Der neue Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr soll nach der Gesetzesänderung bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut liegen. Zudem ist vorgesehen, dass Cannabiskonsumenten unter einem strikten Alkoholverbot stehen. Bei einer erstmaligen Übertretung des THC-Grenzwertes droht den Betroffenen eine Geldstrafe von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Die Anpassungen des Straßenverkehrsgesetzes basieren primär auf den Empfehlungen einer unabhängigen, interdisziplinären Expertengruppe, die im März 2024 einen entsprechenden gesetzlichen Grenzwert für THC vorgeschlagen hatte. Darüber hinaus sind Änderungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie im Bußgeldkatalog geplant.

Öffentliche Anhörungen zu den Gesetzesänderungen

Für eine umfassende Erörterung und mögliche öffentliche Stellungnahmen sind zwei Anhörungen anberaumt. Die erste Anhörung zum Konsumcannabisgesetz findet am Montag, dem 3. Juni 2024, von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr im Berliner Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 800, statt. Die zweite Anhörung, die sich mit dem Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr beschäftigt, ist für denselben Tag von 13.45 Uhr bis 15.45 Uhr im Sitzungssaal E.300 desselben Gebäudes geplant.

Diese Anhörungen werden den Rahmen für die politische Diskussion und die Entscheidungsfindung in Bezug auf die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen bieten und sind entscheidend für die zukünftige Handhabung des Cannabiskonsums in Deutschland. Mit diesen Änderungen zielt die Koalition darauf ab, eine realistische und rechtlich solide Grundlage für den Umgang mit Cannabis sowohl in der medizinischen als auch in der privaten Nutzung zu schaffen.

Quelle / Infos: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw20-de-cannabis-999684

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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

Kein Anspruch / Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der News bzw. Pressemeldung

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