Am kommenden Montag, dem 3. Juni 2024, wird der Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu den vorgeschlagenen Änderungen im Cannabisgesetz (KCanG) durchführen.
Einleitung zur geplanten Gesetzesänderung

Diese Änderungen zielen darauf ab, die Regelungen für Cannabis-Anbauclubs zu verschärfen und basieren auf einer Protokollerklärung von Gesundheitsminister Lauterbach, die er vor der Bundesratsabstimmung zum Cannabisgesetz abgegeben hat. Der Gesetzentwurf und die Liste der Sachverständigen, die bei der Anhörung zu Wort kommen werden, sind auf der Webseite des Bundestages veröffentlicht.
Kernpunkte der geplanten Gesetzesänderung
Verschärfung der Regelungen für Anbauvereine
Die geplanten Gesetzesänderungen könnten dazu führen, dass die Gründung von Anbauvereinen unattraktiver wird, was potenziell zu einem größeren Schwarzmarktanteil führen könnte. Dies steht im Gegensatz zu den möglichen Vorteilen, die diese Änderungen bringen könnten. Insbesondere wird ein Verbot gebündelter Dienstleistungen erwogen, was die finanzielle und operative Hürde für die Gründung und den Betrieb von Anbauvereinen erheblich erhöhen würde.
Verbot gebündelter Dienstleistungen für Anbauvereine
Die hohe Investitionskosten für den Aufbau eines Anbauclubs stellen eine wesentliche Barriere dar. Die Möglichkeit, gebündelte Dienstleistungen zu nutzen, bei denen ein Anbauverein alle benötigten Ressourcen aus einer Hand mieten oder leasen kann, reduziert den finanziellen Druck und den Managementaufwand erheblich. Das Verbot dieser Praxis würde es neuen Vereinen erschweren, sich zu etablieren, da sie gezwungen wären, zahlreiche einzelne Verträge mit verschiedenen Anbietern auszuhandeln.
Einschränkungen für Angestellte und Standorte von Anbauvereinen
Die geplanten Gesetzesänderungen sehen auch vor, die Möglichkeit zu beschränken, dass Angestellte eines Anbauvereins mehrere Tätigkeiten übernehmen können. Dies würde insbesondere kleinere Clubs treffen, die sich nicht leisten können, mehrere Teilzeitkräfte einzustellen. Des Weiteren wird eine Regelung diskutiert, die es verbieten soll, mehrere Anbauvereine am selben Standort anzusiedeln. Dies könnte die effiziente Nutzung von Ressourcen und die Schaffung von Synergieeffekten verhindern.
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Stellungnahme von Georg Wurth, DHV-Geschäftsführer
Georg Wurth, der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands (DHV), wird bei der Anhörung anwesend sein und hat eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt, in der er die Nachteile der vorgeschlagenen Änderungen deutlich macht. Er argumentiert, dass die Änderungen das Ziel, wirtschaftliche Aktivitäten im Vorfeld des Anbaus zu verhindern, nicht erreichen würden, da Anbauvereine ohnehin auf eine Vielzahl externer Dienstleister angewiesen sind.
Kritik an der geplanten Regelung der „nicht geringen Menge“ THC
Ein weiterer Kritikpunkt in Wurths Stellungnahme betrifft die rechtliche Handhabung von Cannabis mit „nicht geringer Menge“ THC. Der DHV schlägt vor, die Menge, die als „nicht gering“ gilt, deutlich anzuheben, um eine Diskrepanz zu den legalen Besitzmengen zu vermeiden. Dieser Vorschlag folgt auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die den aktuellen gesetzlichen Rahmen als nicht mehr zeitgemäß erscheinen lassen.
Ausblick und mögliche Folgen der Gesetzesänderung
Die geplante Gesetzesänderung wird weitreichende Folgen für die Cannabispolitik in Deutschland haben. Sollte der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form verabschiedet werden, könnte dies die Entwicklung und den Betrieb von Anbauvereinen erheblich erschweren, was wiederum den Schwarzmarkt stärken könnte. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die vorgeschlagenen Änderungen sorgfältig geprüft und diskutiert werden, um sicherzustellen, dass sie die gewünschten Effekte erzielen ohne unnötige Hürden für legale und regulierte Cannabis-Anbauvereine zu schaffen.
Die Anhörung im Bundestag wird zeigen, wie die politischen und gesellschaftlichen Kräfte auf die vorgeschlagenen Änderungen reagieren. Der Deutsche Hanfverband wird weiterhin eine aktive Rolle in der Debatte spielen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Cannabis-Community angemessen vertreten sind.
Quelle / Infos: https://hanfverband.de/stellungnahme-des-dhv-zur-aenderung-des-kcang-bzgl-anbauclubs
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
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