CanG und VA: 7-seitiges Argumentationspapier an Grüne in Landesverbänden

In der Debatte um die Cannabisgesetzgebung in Deutschland stellt die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Drogenpolitik Berlin der Grünen ihre Perspektiven und Argumente vor, um die Bedeutung und Dringlichkeit der Verabschiedung des Cannabisgesetzes (CanG) hervorzuheben. Das CanG, geplant zum Inkrafttreten am 1. April 2024, sieht sich verschiedenen Herausforderungen und Kritikpunkten gegenüber, die in einem siebenseitigen Argumentationspapier adressiert werden.

7-seitiges Argumentationspapier an Grüne in Landesverbänden

CanG und VA: 7-seitiges Argumentationspapier an Grüne in Landesverbänden
CanG und VA: 7-seitiges Argumentationspapier an Grüne in Landesverbänden

Dieses Dokument, versandt an Grüne in den Landesverbänden mit grüner Regierungsbeteiligung, beleuchtet insbesondere die Risiken einer möglichen Verzögerung durch den Vermittlungsausschuss sowie die Bedeutung der Amnestie-Regelung, die Anpassung von Besitzmengen, das öffentliche Konsumverbot, die Handhabung der Abstandsregelungen, die Regelung zu Anbauvereinigungen und den bürokratischen Aufwand bei der Kontrolle.

Argumentationsdokument der Grünen LAG Drogenpolitik Berlin
zu den CanG-Bundesratsausschussbeschlüssen (Drucksache 92/1/24 vom 11.03.2024)
zur Vorbereitung der Bundesratssitzung am 22.03.2024

Inhaltsverzeichnis

1. Verzögertes Inkrafttreten könnte Scheitern des CanG bedeuten
2. Streichung oder Verschiebung der Amnestie-Regelung ungerecht, teuer und nicht
notwendig
3. Reduzierung der privaten Besitzmengen gefährdet Entkriminalisierung der
Konsument*innen und Austrocknung des Schwarzmarkts
4. Konsumverbot im öffentlichen Raum sinnlos und nicht durchsetzbar
5. Verschärfung der Abstandsregelung im öffentlichen Raum unpraktikabel
6. Begrenzung der Zahl der Anbauvereinigungen an einem Ort nicht notwendig
7. Bürokratieabbau bei der Kontrolle von Anbauvereinigungen (§ 27 KCanG) sinnvol

Quelle: https://gruene.berlin/fileadmin/BE/lv_berlin/01_Landesarbeitsgemeinschaften/LAG_Drogenpolitik/CanG_Bundesratsargumente_der_LAG_Drogenpolitik_Berlin_2024-03-15.pdf

Die unverzichtbare Notwendigkeit des Cannabisgesetzes (CanG)

Das CanG markiert einen entscheidenden Schritt in der Drogenpolitik Deutschlands. Die LAG Drogenpolitik Berlin betont die Gefahr, dass eine Verzögerung durch den Vermittlungsausschuss das Gesetz komplett zu Fall bringen könnte. Die Diskussionen im politischen Raum, oft ideologisch geprägt und weniger auf Fakten basierend, sowie die oppositionelle Haltung bestimmter politischer Gruppen, vor allem der CSU, erhöhen das Risiko eines Scheiterns des Gesetzes.

Die Bedeutung der Amnestie-Regelung

Die Amnestie-Regelung, die rückwirkenden Straferlass vorsieht, wird als ein zentraler Punkt der Gerechtigkeit und Effizienz hervorgehoben. Die Abschaffung oder Verzögerung dieser Regelung würde nicht nur ungerecht wirken, sondern auch unnötige Kosten verursachen. Derzeit bearbeiten Staatsanwaltschaften jährlich etwa 200.000 Cannabis-bezogene Strafverfahren. Eine Verzögerung des CanG würde zu weiteren unnötigen Strafverfahren führen, die Justiz belasten und zu Mehrkosten führen.

Anpassung der Besitzmengen

Die LAG kritisiert auch Vorschläge zur Reduzierung der privaten Besitzmengen. Eine solche Anpassung würde die Entkriminalisierung der Konsumenten und die Austrocknung des Schwarzmarktes gefährden. Die im CanG vorgesehenen Mengen orientieren sich an internationalen Beispielen und zielen darauf ab, auch Vielkonsumierende und Suchtkranke zu entkriminalisieren, ohne die Drogenproblematik durch Prohibition zu verschärfen.

Regelungen im öffentlichen Raum und Abstandsgebote

Ein pauschales Verbot des Konsums im öffentlichen Raum und strenge Abstandsgebote zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche werden als nicht praktikabel und übermäßig restriktiv kritisiert. Die LAG argumentiert, dass solche Regelungen schwer durchsetzbar sind und keinen zusätzlichen Schutz bieten, während sie die polizeilichen und juristischen Ressourcen unnötig belasten.

Die Kontroverse um Anbauvereinigungen

Die Beschränkung der Zahl der Anbauvereinigungen an einem Ort wird ebenfalls hinterfragt. Die LAG sieht keinen Grund, die Möglichkeit der Zusammenlegung von Anbauvereinigungen zu beschränken, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Eine solche Beschränkung würde die Effizienz und Nachhaltigkeit des Anbaus beeinträchtigen.

Verringerung des bürokratischen Aufwands

Abschließend spricht sich die LAG für einen reduzierten bürokratischen Aufwand bei der Überwachung von Anbauvereinigungen aus. Die vorgeschlagenen jährlichen Kontrollen sollten auf stichprobenartige Überprüfungen beschränkt werden, um den Vollzug zu erleichtern und Ressourcen effizienter einzusetzen.

Die LAG Drogenpolitik Berlin macht deutlich, dass die Verabschiedung des CanG eine historische Chance darstellt, die Drogenpolitik in Deutschland auf eine neue, realitätsnahe Basis zu stellen. Trotz möglicher Nachjustierungen in der Zukunft ist das Gesetz ein wesentlicher Schritt, um die Kriminalisierung von Cannabis-Konsumenten zu beenden und den Weg für eine rationale und humane Drogenpolitik zu ebnen.

Quelle / Infos: https://gruene.berlin/fileadmin/BE/lv_berlin/01_Landesarbeitsgemeinschaften/LAG_Drogenpolitik/CanG_Bundesratsargumente_der_LAG_Drogenpolitik_Berlin_2024-03-15.pdf

Weiterführende Infos: https://gruene.berlin/fileadmin/BE/lv_berlin/01_Landesarbeitsgemeinschaften/LAG_Drogenpolitik/Positionspapier_fuer_Cannabis_Eigenanbau_und_Anbauclubs__zum_CanG-Entwurf__V1.1.pdf

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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

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