Schätzungen aus dem Jahr 2015 haben ergeben, dass bis zu 3,1 Millionen Bundesbürger Cannabis konsumieren. Mittlerweile spricht man von 4 bis 6 Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland. Dementsprechend hoch sind die Kosten für Strafverfolgung. Rund 2,66 bis 3,8 Milliarden Euro netto kostet das Verbot, wenn man entgangene Steuereinnahmen hinzurechnet. Am 29.10.2020 haben die Grünen deshalb den Entwurf eines Gesetzes zur kontrollierten Abgabe von Cannabis (CannKG) in den Bundestag eingebracht. Dieses wurde aber, auch „dank“ der GroKo, abgelehnt …
Das Cannabiskontrollgesetz (CannKG)
Da die Aufnahme der Substanz in das Betäubungsmittelgesetz keine Vorteile gebracht habe, müsse eine Legalisierung angestrebt werden. Das „Cannabiskontrollgesetz“ (CannKG) thematisiert dabei verschiedene Themenbereiche – von erlaubter Besitzmenge bis hin zu Fragen des Verbraucherschutzes. Ziel es Entwurfs ist es, dem Staat die Regulierung eines bereits bestehenden Markts zu ermöglichen. Dies soll auch verhindern, dass ungebührliche Eingriffe in die Handlungsfreiheit des Bürgers unterbleiben. Gerade im Vergleich zur leichten Verfügbarkeit von Alkohol stünde ein Verbot von Cannabisblüten, Hasch und THC-haltigen Produkten in keinem Verhältnis.
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Aufhebung eines strikten Verbots von Cannabis durch das CannKG
Bislang ist Handel und Besitz von Cannabis in Deutschland nicht zulässig. Das „CannKG“ (Cannabiskontrollgesetz) schlägt vor, die Pflanze aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) herauszunehmen. Gleichzeitig soll die Menge an Cannabis, die legal besessen werden darf, auf 30 g festgesetzt werden. Alternativ soll es jeder Person ermöglicht werden, bis zu 3 Cannabispflanzen anzubauen. Übersteigt die Jahresernte die maximale Besitzmenge, so darf auch der Überschuss verwahrt werden. Anpassungen nach oben können durch das Bundesministerium für Gesundheit festgesetzt werden.
Kontrollierte Abgabe von Cannabis
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Abgabe ausschließlich in speziellen Fachgeschäften erfolgen darf. Das Verkaufspersonal wird verpflichtet, kontinuierliche Fortbildungen zu durchlaufen und jeden Kunden umfassend zu bezüglich der Risiken zu beraten. Gegebenenfalls (wie etwa bei Schwangeren) muss vor dem Konsum gewarnt werden. Darüber hinaus besteht ein striktes Werbeverbot. Die Abgabe selber darf nur an Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das CannKG sieht keine unnötigen Modellprojekte vor.
Die Abgabe von Gratisproben wird untersagt. Ebenso wird der Verkauf über den Versandweg ausgeschlossen. Der gesamte Warenverkehr vom Feld bis zum Geschäft ist darüber hinaus zu protokollieren. Über Kontrollmitteilungen wird eine Überwachung der Wertschöpfungsprozesse durch den Staat ermöglicht.
Verbraucherschutz und Prävention durch das CannKG
Der Kauf von Cannabis auf dem Schwarzmarkt kann schädliche Konsequenzen haben. Zum einen wirst Du als Kunde nicht aufgeklärt, zum anderen kann das Produkt durch gefährliche Stoffe verunreinigt sein. Dazu gehören neben Streckmitteln auch synthetische Cannabinoide. Der Gesetzesentwurf begegnet der Problematik mit einer Verpflichtung zur strikten Qualitätskontrolle. Cannabisblüten dürfen nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie keine Gifte enthalten. In Bezug auf Pflanzenschutz- und Düngemittelrückstände werden Höchstmengen festgesetzt. Etwaige Zusatzstoffe hat der Verkäufer deutlich zu kennzeichnen. Jedoch ist eine Beimischung von Tabak oder Alkohol untersagt.
Darüber hinaus ist das Cannabis so zu verpacken, dass für den Verbraucher Gewicht, Herkunftsland, Hersteller und weitere grundlegende Informationen ersichtlich werden. Ähnlich wie auf Zigarettenschachteln muss ein Warnhinweis angebracht werden. Aus diesem geht hervor, dass insbesondere Schwangere und Jugendliche kein Cannabis konsumieren sollten. Bei Suchtproblematiken wird das Aufsuchen einer Beratungsstelle empfohlen. Auch vor einer berauschten Teilnahme am Straßenverkehr und der unkontrollierten Einnahme mit anderen Medikamenten wird gewarnt.
Das sicher verschlossene Verkaufsgefäß muss zudem auch eine Konsumanleitung beigelegt werden. Aus dieser soll hervorgehen, wie man das Pflanzenmaterial konsumiert. Neben der Verbrennung müssen auch alternative Methoden der Einnahme z.B durch Edibles erwähnt werden.
Sonstige Bestimmungen
Durch das „CannKG“ möchte der Staat zusätzliche Steuereinnahmen generieren, anstatt die Gewinne Akteuren des Schwarzmarkts zu überlassen. Zu diesem Zweck wird eine gestaffelte Cannabissteuer vorgeschlagen:
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4,00 Euro pro Gramm weiblicher Cannabisblüten
5,00 Euro pro Gramm Haschisch
6,00 Euro pro Gramm für Öle oder andere Extrakte
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Für Cannabisprodukte wird der niedrigste Steuertarif angesetzt.
Möchtest Du Cannabis aus einem anderen EU-Land zu für den Eigenbedarf einführen, dann fällt bis einschließlich 30 g keine Steuer an. Auch wenn das Pflanzenmaterial für Zwecke der Arzneimittelproduktion verwendet wird, muss es nicht versteuert werden.
Cannabis im Straßenverkehr
Im Gesetzesvorschlag ist zudem eine Klausel enthalten, welche das Straßenverkehrsgesetz ändert. Bis zu einer Höchstmenge von 5,0 ng/ml THC Gehalt im Blut wird das Vergehen als Ordnungswidrigkeit bewertet. Bei medizinisch attestierter Abhängigkeit von Cannabis, kann die Eignung zum Führen einer Fahrerlaubnis in Zweifel gezogen werden.
Alle 4 Jahre sollen die Auswirkungen des Gesetzes wissenschaftlich ausgewertet werden. Dabei geht es darum festzustellen, welche Folgen die kontrollierte Abgabe für die Bürger hat. Einbezogen werden dabei zum Beispiel medizinische Aspekte wie Suchtverhalten oder die psychische Gesundheit der Konsumenten. Aber auch Verstöße gegen den Verbraucherschutz werden protokolliert. Zudem wird evaluiert, inwiefern die regulierte Abgabe zu Kostenersparnissen bzw. Mehreinnahmen führt.
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Autor: Kulti