Deutscher Hanfverband: Brief an gesundheitspolitische Sprecher

Bayern hat kürzlich als erstes Bundesland Deutschlands einen spezifischen Bußgeldkatalog im Kontext des Cannabisgesetzes (CanG) herausgegeben.

Appell an gesundheitspolitische Vertreter: Bayerns rigide Cannabispolitik sollte nicht als Modell dienen

Deutscher Hanfverband: Brief an gesundheitspolitische Sprecher
Deutscher Hanfverband: Brief an gesundheitspolitische Sprecher

Bayerns umstrittener Bußgeldkatalog für Cannabisvergehen

Dieser Katalog setzt markant hohe Strafen für verschiedene Cannabisbezogene Ordnungswidrigkeiten fest. In einem offenen Brief haben sich Interessenvertreter gegen diesen Ansatz ausgesprochen und betonen, dass andere Bundesländer diesem Beispiel nicht folgen sollten.

Kritik am Bußgeldkatalog Bayerns

In dem Brief, der an die drogenpolitischen und gesundheitspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen verschiedener Parteien adressiert ist, wird auf die unverhältnismäßig hohen Bußgelder hingewiesen, die in Bayern für bestimmte Cannabisdelikte verhängt werden. So werden beispielsweise für den Besitz von 26 bis 29 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und 51 bis 59 Gramm in privaten Räumlichkeiten Strafen von 500 bis 1.000 Euro gefordert. Zudem sieht der Katalog ein Bußgeld von 1.000 Euro für den Konsum von Cannabis in der Nähe von Jugendlichen und 500 Euro für den Konsum in Sichtweite bestimmter öffentlicher Einrichtungen und Gebäude vor.

Die Position von Rechtsexperten

In der öffentlichen Diskussion hat auch der Rechtsanwalt Grubwinkler auf die Disproportionalität dieser Bußgelder hingewiesen. In einem Fernsehinterview mit dem ZDF erläuterte er detailliert, warum diese Geldstrafen in keinem angemessenen Verhältnis zu den begangenen Ordnungswidrigkeiten stehen. Seiner Meinung nach werden Cannabiskonsumenten durch solche Maßnahmen unnötig kriminalisiert, besonders im Vergleich zum Umgang mit Substanzen wie Tabak und Alkohol, für die es keine vergleichbaren Bußgelder gibt.

Die Bedeutung der Landespolitik in der Cannabisregulierung

Obwohl die Cannabispolitik primär auf Bundesebene verhandelt wird, spielen die Bundesländer eine entscheidende Rolle bei der Ausgestaltung und Anwendung des Bußgeldkatalogs. Hier haben Landespolitiker die Möglichkeit, den Umgang mit Cannabiskonsumenten zu gestalten und sollten daher einen liberaleren und realitätsnäheren Ansatz verfolgen.

Aufruf zu einem liberaleren Umgang in anderen Bundesländern

Der Brief schließt mit einer Aufforderung an die Adressaten, ihren Einfluss geltend zu machen, um sicherzustellen, dass ihre jeweiligen Bundesländer einen weniger restriktiven Ansatz als Bayern wählen. Es wird betont, dass Cannabiskonsumenten nicht als Kriminelle behandelt werden sollten und dass die Bußgeldkataloge eine neue, realistischere Sicht auf Cannabis reflektieren sollten.

Fazit: Ein Plädoyer für Gerechtigkeit und angemessene Maßnahmen

Die Kritik am bayerischen Bußgeldkatalog für Cannabisdelikte ist ein wichtiges Signal an andere Bundesländer, die noch an der Ausarbeitung ihrer eigenen Richtlinien arbeiten. Es zeigt die Notwendigkeit auf, überzogene Sanktionen zu überdenken und stattdessen Maßnahmen zu ergreifen, die auf Aufklärung und Prävention setzen, anstatt auf unverhältnismäßige Strafen. Die Hoffnung besteht darin, dass durch einen angemessenen Umgang mit Cannabis eine gerechtere und effektivere Drogenpolitik in ganz Deutschland gefördert wird.

Hier der vollständige Text des Anschreibens an die Landtagsabgeordneten mit der Bitte, ihren jeweiligen Bußgeldkatalog zum CanG liberaler zu gestalten als Bayern:

An die drogenpolitischen bzw. gesundheitspolitischen Sprecher*innen der Landtagsfraktionen von SPD, FDP, Grünen, Linken u.a.

(Bitte leiten Sie diese Nachricht an die zuständigen Personen in Ihren jeweiligen Fraktionen weiter, wenn Sie nicht für Cannabispolitik zuständig sind.)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bayern hat als erstes Bundesland einen Bußgeld-Katalog zur Anwendung des Cannabisgesetzes (CanG) veröffentlicht, um den nur grob vorgegebenen Rahmen des CanG zu konkretisieren. Darin spiegelt sich die Haltung des Bundeslandes wider, einen besonders harten Kurs gegenüber Cannabis einzuschlagen und das CanG maximal restriktiv auslegen und umsetzen zu wollen.

Herausgekommen sind dabei z.B.

500-1.000€ für den Besitz von 26-29g Cannabis in der Öffentlichkeit und für 51-59g zu Hause
1.000€ für den Konsum von Cannabis in der Nähe von Jugendlichen
500€ für den Konsum von Cannabis in Sichtweite diverser Einrichtungen/Gebäude

Aus unserer Sicht sind das gar keine Vergehen, die mit Bußgeldern belegt werden sollten, da Entsprechendes auch nicht für Tabak und Alkohol gilt. Zumindest sehen wir bei diesen Bußgeldern aber jeweils eine Null zu viel. Rechtsanwalt Grubwinkler erläuterte diese Woche im ZDF sehr nachvollziehbar, warum er die bayerischen Bußgelder für unverhältnismäßig hält.

Grundsätzlich ist die Cannabispolitik ein Thema für die Bundesebene. Aber bei den Bußgeldern haben nun auch Landespolitiker wieder die Möglichkeit, den Umgang mit Cannabiskonsumenten zu beeinflussen.

Hiermit möchte ich Sie bitten, Ihren Einfluss geltend zu machen, damit Ihr Bundesland beim Bußgeldkatalog nicht dem maximal restriktiven bayerischen Weg folgt, sondern die neue Realität anerkennt, dass Cannabiskonsumenten keine Verbrecher sind.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Wurth

Quelle / Infos: https://hanfverband.de/brief-an-gesundheitspolitische-sprecher-bayern-darf-kein-vorbild-sein

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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

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