DHV: Verfassungsbeschwerde gegen Bayerns Cannabisverbot

Seit dem Inkrafttreten des neuen bundesweiten Cannabisgesetzes (CanG) hat sich in Deutschland vieles geändert – zumindest theoretisch.

Die Cannabislegalisierung und der bayerische Sonderweg



DHV: Verfassungsbeschwerde gegen Bayerns Cannabisverbot
DHV: Verfassungsbeschwerde gegen Bayerns Cannabisverbot


Erwachsene dürfen Cannabis nun in bestimmten Mengen besitzen und konsumieren, Cannabis Social Clubs (CSCs) befinden sich in der Gründungsphase, und auch der medizinische Einsatz erfährt neuen Rückenwind. Doch während bundesweit neue Freiheiten etabliert werden, geht Bayern mit einem eigenen Gesetz gegen den Strom.

Mit dem sogenannten Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz (CFG) versucht der Freistaat, den öffentlichen Cannabiskonsum trotz der neuen gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene massiv einzuschränken. Ein besonderer Dorn im Auge vieler Hanffreunde: das vollständige Verbot des Cannabiskonsums auf Volksfesten und in den Außenbereichen von Gaststätten – also den beliebten bayerischen Biergärten.

Diese Einschränkungen bleiben jedoch nicht unwidersprochen. Am 30. Juli 2025 wurde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Begleitet wird sie von einer parallel laufenden Klage beim Verwaltungsgericht München.

Die Kläger: Menschen mit persönlichen und beruflichen Interessen

Betroffene aus verschiedenen Lebensbereichen

Die Verfassungsbeschwerde wurde von drei Personen eingereicht, die auf unterschiedliche Weise von den bayerischen Restriktionen betroffen sind:

  • René Korcak, ein Cannabispatient, der auf seine Medikation angewiesen ist.
  • Emanuel Burghard, Konsument und Mitglied der Hanf-Community „Bayrisch Kraut“.
  • Dr. Andreas Rothenberger, Betreiber der Tortuga-Bar in Fürstenfeldbruck.

Alle drei eint der Wunsch, das bayerische Sondergesetz juristisch prüfen zu lassen. Unterstützt werden sie dabei vom Deutschen Hanfverband (DHV), der die Klage organisatorisch und finanziell begleitet. Die rechtliche Vertretung übernimmt Rechtsanwalt David Werdermann von der Berliner Kanzlei KM8.

Die zentralen Kritikpunkte am Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz

Pauschale Verbote statt differenzierter Regelungen

Während das CanG auf Bundesebene den verantwortungsvollen Konsum für Erwachsene zulässt und klare Rahmenbedingungen schafft, schränkt Bayern diese Rechte mit seinem eigenen Gesetz massiv ein. Besonders stören sich die Kläger an zwei konkreten Punkten:

  1. Verbot des Konsums auf Volksfesten: Selbst in ausgewiesenen Bereichen oder mit Zustimmung der Veranstalter ist der Konsum strikt untersagt.
  2. Verbot des Konsums in Außenbereichen von Gaststätten: Auch wenn der Wirt dem Konsum zustimmen würde, ist dieser im gesamten Außenbereich verboten – ein klarer Einschnitt in dessen Hausrecht.

Verstoß gegen Grundrechte?

Die Kläger sehen in diesen Regelungen einen gravierenden Verstoß gegen mehrere Grundrechte, darunter:

  • Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG)
  • Berufsfreiheit der Gastronomen (Art. 12 GG)
  • Eigentumsfreiheit bzw. Hausrecht (Art. 14 GG)
  • Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG)

Besonders heikel: Die Einschränkungen treffen nicht nur Freizeitkonsumenten, sondern auch medizinische Patienten, die unter Umständen auf regelmäßige Einnahme angewiesen sind.

Reaktionen aus der Hanfszene und von Betroffenen

Stimmen der Kläger und Unterstützer

In einer eigens einberufenen Online-Pressekonferenz wurden die Beweggründe für die Klage deutlich:

  • Emanuel Burghard: „Ich möchte endlich die Möglichkeit haben, in bewirteten Bereichen zu konsumieren, wenn es für den Gastwirt und das Umfeld okay ist.“
  • René Korcak: „Als Patient würde es mein Leben erheblich erleichtern, wenn Gastwirte die Freiheit hätten, selbst über ihre Betriebe zu entscheiden.“
  • Andreas Rothenberger: „Ich bin generell ein liberaler, politisch eingestellter Mensch, der sich seit Längerem politisch engagiert und für Freiheitsrechte einsetzt. Aber ich klage auch, weil ich Umsatzeinbußen befürchte, wenn potentielle Gäste wegen des Cannabis-Verbots lieber zu Hause bleiben und meinen Biergarten meiden.“
  • David Werdermann: „Mit seinem Cannabisverbot in Biergärten und auf Volksfesten ignoriert Bayern nicht nur die Entscheidung des Bundesgesetzgebers, sondern greift auch unverhältnismäßig in die Grundrechte von Gastwirten, Patienten und Konsumenten ein.“
  • Georg Wurth, DHV: „Auch Bayern muss sich an Bundesgesetze halten. Es kann nicht sein, dass sich die CSU aus ideologischen Gründen ein eigenes Anti-Cannabis-Gesetz strickt.“

*** Anzeige ***

Kaufe .de Cannabis-, Hanf- und CBD-Domains und investiere in eine grüne Zukunft!

Sichere dir jetzt deine Cannabis Wunschdomain bevor es jemand anderes tut!

Hier günstig Cannabis-Domains kaufen!

Verkauf solange verfügbar – Änderungen und Zwischenverkauf vorbehalten.



Werbung

Hanf-, Grow- und CBD-Shops und Gutscheine
20% Rabatt mit dem Code METALLER20 bei Nordicoil.de (ext) *
Werbung buchen!
Dutch Passion Cannabissamen *
Cannabis Akademie Deutschland Kurse *
Jetzt Cannabis-Domains kaufen!
* = Affiliatelinks

*** Anzeige ***

Deutsche Anbaugesellschaft DAG


Weitere rechtliche Schritte gegen das bayerische Cannabisverbot

Normenkontrollantrag zur Parkverordnung

Bereits im April 2025 hat der DHV einen Normenkontrollantrag gegen die sogenannte Park-VO in Bayern eingereicht. Diese Verordnung untersagt den Konsum von Cannabis grundsätzlich in öffentlichen Grünanlagen – unter anderem im berühmten Englischen Garten in München.

Ein Teilerfolg konnte schon erzielt werden: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Konsumverbot im nördlichen Teil des Englischen Gartens vorläufig aufgehoben. Im Hauptsacheverfahren geht es um die vollständige Aufhebung des Verbots für den gesamten Park.

Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof

Zusätzlich läuft eine Popularklage gegen das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz direkt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Auch hier ist der DHV beteiligt. Ziel ist es, die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes feststellen zu lassen, unabhängig von den individuellen Klägern.

Zwischen Recht, Politik und Ideologie

Bayern als politisches Gegengewicht zur Legalisierung?

Es ist kein Geheimnis: Die CSU war stets ein entschiedener Gegner der Legalisierung von Cannabis. Nun, da die bundesweite Gesetzgebung Tatsachen geschaffen hat, versucht Bayern, mit eigenen Verboten gegenzusteuern. Viele in der Hanfszene empfinden das als ideologisch motivierten Rückschritt.

Während andere Bundesländer an der praktischen Umsetzung der Legalisierung arbeiten und teils sogar Modellregionen für den Cannabisverkauf planen, stemmt sich der Freistaat mit aller Kraft dagegen.

Fazit: Klage als Prüfstein für die föderale Ordnung

Die eingereichte Verfassungsbeschwerde und die parallel laufenden Verfahren sind mehr als nur juristische Spitzfindigkeiten. Sie sind ein Prüfstein dafür, wie weit ein Bundesland in einem föderalen Staat gehen darf, um ein unliebsames Bundesgesetz auszubremsen.

Aus Sicht von Konsumenten, Patienten und Gastronomen ist das bayerische Vorgehen ein klarer Fall von Überregulierung, die nicht nur persönliche Freiheiten einschränkt, sondern auch wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Dass sich Betroffene nun juristisch zur Wehr setzen, ist ein wichtiger Schritt – nicht nur für Bayern, sondern für ganz Deutschland.

Die Verfahren werden in den kommenden Monaten mit Spannung zu verfolgen sein. Für Hanffreunde im Freistaat bleibt zu hoffen, dass die Grundrechte auch im Biergarten wieder uneingeschränkt gelten dürfen.

Quelle / Infos: https://hanfverband.de/verfassungsbeschwerde-gegen-bayerisches-cannabisgesetz-eingereicht

———-

Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele

Kein Anspruch / Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der News bzw. Pressemeldung

Beachte hierzu auch den medizinischen Haftungsausschluss!

Nach oben scrollen