Normenkontrollantrag zum Thema Cannabis von Jugendrichter Andreas Müller und DHV

Der Bernauer Jugendrichter Andreas Müller wandte sich im September 2019 an das Bundesverfassungsgericht wegen einer Prüfung des Verbots von Cannabis, das er für verfassungswidrig hält. Das Gericht musste über seinen Normenkontrollantrag entscheiden. Das letzte Urteil in dieser Sache erging vom BVG im Jahr 1994.

Grundlage des Normenkontrollantrags von Jugendrichter Müller

Normenkontrollantrag zum Thema Cannabis von Jugendrichter Andreas Müller
Normenkontrollantrag zum Thema Cannabis von Jugendrichter Andreas Müller

Müller beruft sich auf Artikel 100 Absatz 1 GG. Dieser sieht vor, dass Gerichte Verfahren aussetzen, wenn sie ein für das Urteil maßgebliches Gesetz für verfassungswidrig halten. Sie müssen dann das betreffende Verfahren an das Verfassungsgericht (Landes- oder Bundesverfassungsgericht je nach Zuständigkeit) verweisen. Diesen Weg ging Müller, weil er die Anwendung des Betäubungsmittelgesetzes auf den Gebrauch von Cannabis nicht für geeignet und verhältnismäßig hält.

Als Grundlage für seinen Normenkontrollantrag nutzte der Bernauer Richter eine Mustervorlage des DHV (Deutscher Hanfverband). Dieser hatte ab 2019 eine Justizoffensive gestartet, um das Cannabisverbot zu kippen. Er forderte weitere Richter dazu auf, sich dieser Initiative anzuschließen. Die seit 2021 regierende Ampelkoalition aus SPD, Bündnis 90/Grüne und FDP geht mit dieser Auffassung konform und will das Cannabisverbot per Gesetz aufheben (Stand: Januar 2022).


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Die Justizoffensive 2019 des DHV (Richtervorlage)

Der DHV wollte ab 2019 eine höchstrichterliche Entscheidung zum Cannabisverbot durch das Bundesverfassungsgericht erreichen. Zu diesem Zweck rief der Verband Betroffene (angeklagte Cannabiskonsumenten), Richter und Rechtsanwälte auf, sich der Initiative anzuschließen.

Der DHV stellte dafür eine Mustervorlage bereit. Er zeigte auch die Möglichkeiten für Angeklagte auf, sich gegen die womöglich verfassungswidrige Rechtsgrundlage für eine Verurteilung zu wehren:

  • Klage durch alle Instanzen bis hin zur Verfassungsbeschwerde
  • Aufforderung an den jeweiligen Richter, eine Richtervorlage zum Thema ans BVG zu schicken
  • Aussage vor der Urteilsverkündung, die auf der Mustervorlage des DHV basieren kann
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Wer einen Richter zur Vorlage auffordert, geht den schnellsten und wahrscheinlich wirksamsten Weg. Es gibt Richter wie Andreas Müller aus Bernau, die selbst das Cannabisverbot für verfassungswidrig halten. Sie müssten allerdings den Angeklagten nach geltender Rechtslage verurteilen, es sei denn, sie lassen das Verfahren ruhen und stellen einen Normenkontrollantrag ans BVG, wie dies Müller getan hat. Wer zusammen mit einem Anwalt den Weg durch die Instanzen geht, kann dies bei jeder Gerichtsinstanz wiederholen – immer in der Hoffnung, einen Richter mit einer adäquaten Auffassung zu finden.

Jeder zusätzliche Richter erhöht in Karlsruhe das Gewicht dieses Themas. Angeklagte und ihre Anwälte sollten schon frühzeitig im Verfahren diese Aufforderung einbringen, um die jeweilige Bereitschaft des zuständigen Richters zu klären. Allerdings ist der Weg durch alle Instanzen teuer. Die Kosten können sich für einen Angeklagten, der tatsächlich bis vor das oberste Gericht zieht, auf rund 10.000 Euro belaufen. Die Mustervorlage des DHV wiederum nutzt den beteiligten Anwälten, minimiert deren Aufwand und senkt damit auch die Kosten für den Angeklagten.


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Welche Relevanz hat das Thema im Januar 2022?

Noch hat das Bundesverfassungsgericht nicht über das Cannabisverbot entschieden. Es gingen dort aber weitere Normenkontrollanträge zur Sache ein. Unter anderem hält das AG Münster die Strafvorschriften des BtMG in Bezug auf Cannabis für verfassungswidrig und ging den gleichen Weg wie Andreas Müller aus Bernau (AG Münster, Az.: 50 Cs.260 Js 1073/20-184/20, Beschluss vom 12.11.2020).

Weitere Gerichte schlossen sich an. Der Weg des Normenkontrollantrags bleibt sinnvoll, solange die Ampelkoalition noch nicht das Cannabisverbot gekippt hat.

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Autor: Tastfunker

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