Genehmigungsvorbehalt für Cannabistherapie entfällt für mehrere Facharztgruppen – Am vergangenen Donnerstag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine signifikante Änderung in der Verordnungspraxis für Medizinalcannabis bekannt gegeben.
Neue Regelungen für die Verordnung von Medizinalcannabis

Einführung neuer Verordnungsrichtlinien durch den G-BA
Diese Neuregelung betrifft mehrere Facharztgruppen und befreit sie von der bisherigen Pflicht, vor der Verschreibung von medizinischem Cannabis eine Genehmigung der Krankenkassen einholen zu müssen. Die betroffenen Fachrichtungen umfassen unter anderem Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie, Schlafmedizin und spezielle Schmerztherapie, insgesamt sind 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie fünf Zusatzbezeichnungen betroffen.
Diese Änderung stellt eine erhebliche Vereinfachung im Verwaltungsprozess dar und zielt darauf ab, den Zugang zu Cannabistherapien zu erleichtern. Es wird erwartet, dass dieser Schritt nicht nur die bürokratischen Hürden für Ärzte und Patienten erheblich reduziert, sondern auch die Qualität und Effizienz der Patientenversorgung verbessert.
Reaktionen der Fachverbände auf die G-BA Entscheidung
Die Entscheidung des G-BA wurde von verschiedenen Fachverbänden, die sich mit der medizinischen Verwendung von Cannabis befassen, ausdrücklich begrüßt. Diese Verbände, darunter die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), der Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan) und der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW), sehen in dem Beschluss einen wichtigen Fortschritt zur Verbesserung der medizinischen Versorgung mit Cannabisprodukten.
Die Fachverbände planen, in Reaktion auf die neuen Regelungen eine Reihe von Informationsmaterialien und Leitfäden zu entwickeln. Diese sollen nicht nur Ärzte in der Anwendung dieser neuen Regelung unterstützen, sondern auch dazu beitragen, bestehende Vorbehalte und Unsicherheiten bezüglich der Cannabistherapie zu verringern. Ziel ist es, ein breiteres Verständnis und eine größere Akzeptanz für diese Behandlungsform zu schaffen.
die Verbände:
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)
Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan)
Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)
Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC)
Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft e.V. (DMCG)
Interdisziplinärer Arbeitskreis Brandenburger Schmerztherapeuten und Palliativmediziner e.V. (IABSP)
Patientenverband Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM)
Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)
Beobachtung und Bewertung der Auswirkungen
Der G-BA hat angekündigt, die Auswirkungen dieser Neuregelung auf die tatsächliche Patientenversorgung über die nächsten 15 Monate genau zu beobachten. Diese Beobachtungsphase soll dazu dienen, eventuelle Anpassungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Änderungen den gewünschten Effekt haben, nämlich eine verbesserte und vereinfachte Versorgung mit Medizinalcannabis.
Werbung
Voraussetzungen und Grenzen der neuen Verordnungspraxis
Trotz der Erleichterung der Verordnungsprozesse bleiben grundlegende Anforderungen an eine Cannabistherapie bestehen. Dazu gehört das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung, wie es das Sozialgesetzbuch V vorsieht. Zudem haben die Ärzte weiterhin die Möglichkeit, bei Unsicherheiten bezüglich der Verordnung eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen zu beantragen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass trotz der vereinfachten Prozesse die Qualität und Angemessenheit der Therapie aufrechterhalten bleibt.
Fazit und Ausblick
Die Entscheidung des G-BA markiert einen bedeutsamen Schritt in der medizinischen Verwendung von Cannabis in Deutschland. Durch das Wegfallen des Genehmigungsvorbehalts wird es Ärzten ermöglicht, flexibler und schneller auf die Bedürfnisse ihrer Patienten zu reagieren. Dies dürfte nicht nur zu einer Entlastung der Ärzte von bürokratischen Prozessen führen, sondern auch Patienten einen schnelleren und unkomplizierteren Zugang zu notwendigen Therapien bieten.
Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich diese Änderungen in der Praxis bewähren und ob die erwarteten positiven Effekte auf die Versorgungsqualität tatsächlich eintreten. Die Überwachung durch den G-BA sowie die begleitenden Maßnahmen der Fachverbände spielen dabei eine zentrale Rolle, um die Implementierung erfolgreich zu gestalten und bei Bedarf anzupassen.
Quelle / Infos: Pressemitteilung Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V
———-
Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
Kein Anspruch / Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der News bzw. Pressemeldung