Die Bundesregierung plant, die telemedizinische Verschreibung von Medizinalcannabis massiv einzuschränken. Konkret soll die Erstverordnung nur noch nach einem persönlichen Kontakt zwischen Ärztin oder Arzt und Patient:in möglich sein.
Meldung: Was ist beim Telemedizin-Verbot bei Medizinalcannabis geplant

Zusätzlich steht ein Verbot des Versandhandels mit Cannabisblüten im Raum, sodass Medizinalcannabis ausschließlich in Vor-Ort-Apotheken abgegeben werden dürfte.
Eine Analyse des IPE Institute for Policy Evaluation beziffert die möglichen Folgen dieser Pläne auf bis zu 2,9 Milliarden Euro Mehrkosten
pro Jahr für die Gesetzliche Krankenversicherung. Bemerkenswert ist, dass der aktuelle Gesetzentwurf von Kostenneutralität ausgeht,
obwohl die Berechnungen genau das Gegenteil nahelegen.
- Bis zu 2,9 Milliarden Euro Mehrkosten pro Jahr für die GKV
- Rund 1,5 Milliarden Euro durch höhere Preise ohne Versandapotheken
- Rund 1,3 Milliarden Euro durch Wechsel von Selbstzahler:innen in die GKV
- Zusätzliche Arztkosten von etwa 23 Millionen Euro jährlich
- Betroffen: rund 820.000 Patient:innen mit Medizinalcannabis
Ausgangspunkt der Debatte ist der Vorwurf, dass einzelne Telemedizinplattformen Medizinalcannabis zu leichtfertig verordnen würden.
Als Reaktion darauf setzt das Bundesgesundheitsministerium aktuell stärker auf Restriktion als auf differenzierte Regulierung.
Statt Qualität zu sichern und Missbrauch gezielt einzudämmen, drohen pauschale Verbote, die vor allem chronisch kranke Menschen treffen.
Bedeutung: Warum das Telemedizin-Verbot bei Medizinalcannabis so relevant ist
Telemedizin bedeutet, dass ärztliche Leistungen über digitale Kanäle erbracht werden.
Typisch sind Videosprechstunden oder telefonische Konsile, bei denen Diagnose, Beratung und gegebenenfalls Therapieempfehlung
ohne physischen Praxisbesuch stattfinden. Gerade bei Medizinalcannabis hat sich Telemedizin als wichtiger Zugangsweg etabliert,
vor allem für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder in ländlichen Regionen mit wenig Fachärzt:innen.
Das geplante Telemedizin-Verbot bei Medizinalcannabis schwächt diesen Zugang.
Wenn zusätzlich der Versandhandel mit Cannabisblüten untersagt wird, treffen gleich zwei Hürden gleichzeitig:
- Patient:innen müssen persönlich zu Ärzt:innen, oft mehrfach pro Jahr.
- Medikamente können nicht mehr bequem nach Hause geliefert werden.
- Preisdruck durch spezialisierte Versandapotheken entfällt.
- Die GKV zahlt die teuren Listenpreise, während bisher viele Therapien privat finanziert wurden.
Damit wird deutlich: Hier geht es nicht nur um organisatorische Details im Verordnungsprozess,
sondern um die Frage, ob Medizinalcannabis niedrigschwellig zugänglich bleibt oder wieder zu einem Privileg für Menschen
mit viel Zeit, Geld und guter Versorgungslage wird.
- Patient:innen mit chronischen Schmerzen
- Menschen mit neurologischen Erkrankungen
- Palliativpatient:innen
- Betroffene in ländlichen Regionen mit schlechter Arzt- und Apothekenstruktur
- GKV-Versicherte, deren Beiträge steigen können, wenn Milliarden an Mehrkosten entstehen
Einordnung: Für wen das Telemedizin-Verbot bei Medizinalcannabis besonders wichtig ist
Die geplante Einschränkung trifft gleich mehrere Gruppen:
- Patient:innen, die auf Medizinalcannabis angewiesen sind und oft ohnehin gesundheitlich stark belastet sind.
- Ärzt:innen, deren Praxen durch zusätzliche Pflichttermine stärker ausgelastet werden und die mehr Bürokratie bewältigen müssen.
- Apotheken, die die Versorgung vor Ort sicherstellen müssen, ohne dass gleichzeitig klar ist, ob überall genügend Fachwissen vorhanden ist.
- Die GKV, die aus ökonomischer Sicht vor einer massiven Ausgabensteigerung steht.
Realistisch betrachtet profitieren von diesem Kurs vor allem konservative Narrative,
die Cannabis trotz medizinischer Evidenz weiterhin vor allem als Sicherheitsproblem sehen wollen.
Die medizinische und ökonomische Realität wird dabei weitgehend ausgeblendet.
Diese Realitätsverweigerung konservativer Politiker ist gefährlich, weil sie evidenzbasierte Gesundheitspolitik durch Symbolpolitik ersetzt.
Hintergrund: Medizinalcannabis, MedCanG und Rolle der Telemedizin
Vom BtMG zum Medizinal-Cannabisgesetz
Bis 2017 war die Versorgung mit Medizinalcannabis in Deutschland stark eingeschränkt.
Mit dem Gesetz „Cannabis als Medizin“ bekamen Patient:innen mit schwerwiegenden Erkrankungen erstmals einen Anspruch auf Cannabistherapie,
wenn herkömmliche Therapien ausgeschöpft waren. Cannabis blieb jedoch im Betäubungsmittelgesetz verankert und war entsprechend stark reguliert.
Mit dem Cannabisgesetz ab April 2024 wurde der Umgang mit Cannabis neu strukturiert.
Für den medizinischen Bereich ist vor allem das Medizinal-Cannabisgesetz entscheidend.
Medizinalcannabis wurde aus dem BtMG herausgelöst und als verschreibungspflichtiges Arzneimittel eingeordnet.
Damit gelten die Regeln des Arzneimittelrechts, etwa in Bezug auf Rezepte, Preisbildung und Apothekenabgabe.
Warum Telemedizin bei Medizinalcannabis so wichtig wurde
Telemedizinische Angebote haben nach der Reform im Jahr 2024 eine zentrale Rolle übernommen.
Sie erlauben es, dass spezialisierte Ärzt:innen Patient:innen bundesweit betreuen können.
Gerade bei Cannabis ist das relevant, weil noch längst nicht jede Hausarztpraxis Erfahrung mit dieser Therapie hat.
Telemedizin half vor allem:
- Wartezeiten auf einen Termin zu verkürzen.
- Patient:innen ohne Auto oder mit eingeschränkter Mobilität zu entlasten.
- gleichzeitig die Hürde für Erstgespräche und Umstellungen der Therapie zu senken.
- die Versorgung in Regionen ohne spezialisierte Ärzt:innen zu sichern.
In Kombination mit Versandapotheken entstand so ein niedrigschwelliger, relativ effizienter Weg,
Medizinalcannabis zu erhalten. Genau dieser Weg steht nun unter politischem Beschuss.
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Ergebnisse der IPE-Analyse zum Telemedizin-Verbot bei Medizinalcannabis
Therapievolumen und importierte Mengen
Die IPE-Studie geht von einem Jahreskonsum von knapp 188 Tonnen Medizinalcannabis aus.
Grundlage sind Importzahlen für 2024 und das erste Halbjahr 2025,
die ein dynamisches Wachstum des Marktes zeigen.
Der inländische Anbau spielt bisher nur eine untergeordnete Rolle und verändert die Gesamtkalkulation kaum.
Preisunterschiede: Versandapotheken vs. Vor-Ort-Apotheken
Ein wesentlicher Punkt der Analyse sind die unterschiedlichen Einkaufspreise für Cannabisblüten:
- Versandapotheken bieten Medizinalcannabis im Median zu etwa 6,50 Euro pro Gramm an.
- Vor-Ort-Apotheken liegen bei im Schnitt rund 14 Euro pro Gramm.
- Die GKV erstattet jedoch nach Hilfstaxe deutlich höhere Beträge von über 21 Euro pro Gramm.
Der Effekt ist klar: Wenn Patient:innen als Selbstzahler:innen über Versandapotheken beziehen,
entlasten sie die GKV, weil sie den Marktpreis bezahlen und nicht den Erstattungspreis nach Hilfstaxe.
Wenn sie dagegen gezwungen werden, in das GKV-System zu wechseln, zahlt die Solidargemeinschaft systematisch deutlich höhere Preise.
- Versandapotheken: etwa 6,50 Euro pro Gramm
- Vor-Ort-Apotheken: etwa 14 Euro pro Gramm
- GKV-Erstattung: über 21 Euro pro Gramm
- Therapieeinsparungen der GKV aktuell: rund 2,87 Milliarden Euro im Jahr
Kosten durch zusätzliche Arztkontakte
Das Telemedizin-Verbot bei Medizinalcannabis bedeutet zusätzlich:
Mehr persönliche Arzttermine, mehr Dokumentation, mehr Anträge und Begutachtungen.
Die IPE-Analyse kalkuliert mit mindestens 650.000 zusätzlichen Arztkontakten pro Jahr.
Die daraus resultierenden Mehrkosten von rund 23 Millionen Euro sind eher konservativ angesetzt
und berücksichtigen noch nicht alle eventuell abrechenbaren Leistungen wie aufwendige Gutachten oder Begleitung chronischer Verläufe.
Aus deutscher Sicht bedeutet das …
„Aus deutscher Sicht bedeutet das, dass sich die Gesundheitspolitik an einem entscheidenden Punkt befindet:
Statt die Chancen von Telemedizin und moderner Versorgungsstrukturen zu nutzen,
wird ein funktionierender Bereich durch pauschale Verbote wieder zurückgedreht.“
Praktisch gesehen stehen zwei Modelle gegenüber.
Auf der einen Seite ein digital gestütztes Versorgungssystem mit telemedizinischen Angeboten, Versandapotheken und Wettbewerb,
das vielen Patient:innen erstmals einen stabilen Zugang zu Medizinalcannabis ermöglicht hat.
Auf der anderen Seite ein eher analoges, zentriertes System mit Pflichtpräsenzterminen und ausschließlicher Abgabe in Vor-Ort-Apotheken.
Deutschland steht damit vor der Entscheidung, ob die Reformen der letzten Jahre fortgeführt oder wieder teilweise zurückgenommen werden.
Für Cannabisclubs könnte das konkret heißen …
„Für Cannabisclubs könnte das konkret heißen, dass sie künftig eine noch wichtigere Rolle an der Schnittstelle zwischen
medizinischer Versorgung und Freizeitkonsum einnehmen werden, ohne selbst Medizinalcannabis abgeben zu dürfen.“
Cannabisclubs dürfen nach aktueller Rechtslage zwar kein Medizinalcannabis ausgeben,
sie bewegen sich aber in einer rechtlichen Grauzone zwischen Prävention, Aufklärung und Konsumorganisation.
Wenn der Zugang zu Medizinalcannabis über die GKV schwieriger wird, kann die Versuchung steigen,
Beschwerden mit Freizeitcannabis zu „selbst therapieren“.
Das ist gesundheitlich problematisch und verstärkt die Notwendigkeit,
klare fachliche Strukturen für Konsumcannabis zu schaffen.
Aus Sicht der Versorgung wäre es sinnvoll, wenn es künftig echte Fachgeschäfte für Konsumcannabis gäbe,
die eng mit Ärzt:innen und Apotheken vernetzt sind.
Dort könnten Menschen mit chronischen Beschwerden kompetent beraten werden,
statt sich im Internet oder im Freundeskreis halbseidene Tipps zu holen.
Problematische Aspekte des Telemedizin-Verbots bei Medizinalcannabis
„Problematisch daran ist, dass politisch gern so getan wird, als ginge es nur um ein paar schwarze Schafe im Telemedizinmarkt,
während in Wirklichkeit Hunderttausende seriös behandelte Patient:innen mit Leidensdruck betroffen sind.“
Anstatt die wenigen Anbieter, die Richtlinien missachten, gezielt zu regulieren oder zu sanktionieren,
wird der gesamte telemedizinische Bereich für Medizinalcannabis diskreditiert.
Das ist weder differenziert noch gerecht gegenüber den vielen Ärzt:innen,
die Telemedizin verantwortungsvoll nutzen und ihre Patient:innen sorgfältig begleiten.
Hinzu kommt, dass die wirtschaftlichen Folgen offensichtlich nicht zu Ende gedacht wurden.
Wenn Milliarden an Mehrkosten entstehen, fehlt dieses Geld an anderer Stelle im Gesundheitssystem.
Es geht dann eben nicht nur um Cannabis, sondern um die Frage,
ob andere wichtige Leistungen gekürzt oder Zusatzbeiträge erhöht werden müssen.
In der Praxis dürfte es daran scheitern, dass …
„In der Praxis dürfte es daran scheitern, dass die ohnehin ausgelasteten Praxen die zusätzlichen Patient:innenströme
nicht ohne weiteres stemmen können, vor allem nicht bei chronischen Erkrankungen, die regelmäßige Betreuung brauchen.“
Viele Praxen kämpfen schon heute mit vollen Wartezimmern und langen Terminvorläufen.
Wenn nun zehntausende Patient:innen regelmäßig persönlich erscheinen müssen,
nur um ein Folgerezept für eine seit langem stabile Medizinalcannabistherapie zu erhalten,
entsteht ein Engpass, der weder medizinisch sinnvoll noch volkswirtschaftlich rational ist.
- Chronisch Erkrankte verlieren wertvolle Zeit in Wartezimmern.
- Ärzt:innen verbringen mehr Zeit mit Formalitäten als mit komplexen Fällen.
- Andere Patient:innen müssen länger auf Termine warten.
- Telemedizinische Potenziale bleiben ungenutzt, obwohl sie in vielen anderen Bereichen ausdrücklich gewünscht sind.
Kontext: Link zum Fachartikel und zur Debatte
Die ausführliche Analyse des IPE Institute for Policy Evaluation zum Telemedizin-Verbot bei Medizinalcannabis und den
Auswirkungen auf die Gesetzliche Krankenversicherung ist öffentlich zugänglich.
Du findest sie hier:
IPE-Studie: Telemedizinisches Cannabis-Verbot und Auswirkungen auf die GKV
Zusätzlich hat Philipp Mauch, CEO von Werter und Co-Founder von PIVOT, auf LinkedIn zentrale Punkte der Studie aufgegriffen
und die Frage gestellt, wohin die bisherigen Selbstzahler:innen wechseln sollen,
wenn der niedrigschwellige Zugang faktisch geschlossen wird.
Damit wird deutlich, dass es hier nicht um eine Randfrage geht,
sondern um die Grundrichtung der deutschen Cannabis- und Gesundheitspolitik.
Eigene Einordnung: Realitätsverweigerung und verpasste Chancen
Die geplanten Maßnahmen rund um das Telemedizin-Verbot bei Medizinalcannabis wirken wie ein Rückfall in alte Denkmuster.
Statt die Chancen von Digitalisierung, Telemedizin und moderner Versorgungsstrukturen zu nutzen,
wird ein funktionierendes, wenn auch verbesserungswürdiges System ausgebremst.
Konservative Politiker klammern sich an das Bild einer streng paternalistischen Drogenpolitik,
obwohl die Realität längst zeigt, dass Cannabis sowohl medizinisch als auch gesellschaftlich angekommen ist.
Aus medizinischer Sicht sind folgende Punkte zentral:
- Patient:innen brauchen verlässlichen, niedrigschwelligen Zugang zu Medizinalcannabis.
- Telemedizin ist ein wichtiges Werkzeug, nicht der Feind der Versorgungsqualität.
- Missbrauch lässt sich durch Standards, Fortbildungen und Kontrolle deutlich besser eindämmen als durch Verbote.
- Ein Verbot ohne Alternativen treibt Menschen eher in informelle Strukturen und den Schwarzmarkt.
Statt Realitätsverweigerung braucht es Ehrlichkeit:
Cannabis ist längst Teil der medizinischen Praxis.
Der Auftrag der Politik sollte sein, diesen Bereich verantwortungsvoll zu gestalten,
anstatt ihn durch Symbolpolitik zu blockieren.
Was es stattdessen braucht: Niedrigschwelliger Zugang und Fachgeschäfte
Wenn der Gesetzgeber wirklich Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit im Blick haben will,
müssen andere Hebel gezogen werden als pauschale Verbote.
- Klare Qualitätsstandards für telemedizinische Anbieter mit Zertifizierung und Sanktionen bei Verstößen.
- Fortbildungen für Ärzt:innen, um mehr Praxen für Medizinalcannabis zu qualifizieren.
- Mehr Transparenz bei Preisen und Erstattung, um Fehlanreize zu reduzieren.
- Fachgeschäfte für Konsumcannabis, die Beratung und Harm Reduction ernst nehmen.
- Kooperation zwischen Cannabisclubs, Ärzt:innen und Apotheken, statt Abschottung der Systeme.
Ein zentrales Ziel sollte sein, dass Menschen mit medizinischer Indikation nicht gezwungen sind,
ihre Beschwerden mit Freizeitcannabis zu behandeln, weil der Zugang zu Medizinalcannabis zu kompliziert oder zu teuer geworden ist.
Niedrigschwelliger Zugang bedeutet in diesem Zusammenhang:
digitale Angebote, wohnortnahe Versorgung, faire Preise und klare, nachvollziehbare Regeln.
Kurze Zusammenfassung
Das geplante Telemedizin-Verbot bei Medizinalcannabis und das vorgesehene Aus für den Versandhandel mit Cannabisblüten
haben weitreichende Folgen. Laut IPE-Analyse drohen bis zu 2,9 Milliarden Euro Mehrkosten pro Jahr für die GKV.
Gleichzeitig wird der Zugang für rund 820.000 Patient:innen deutlich erschwert.
Menschen mit chronischen Erkrankungen müssten häufiger persönlich in Praxen erscheinen,
während Versandapotheken als preisgünstige und komfortable Option wegfallen.
Aus medizinischer, sozialer und ökonomischer Sicht wirkt der Kurs wie Realitätsverweigerung konservativer Politik.
Statt gezielt gegen Missbrauch vorzugehen, werden pauschale Verbote vorbereitet,
die vor allem jene treffen, die auf Medizinalcannabis angewiesen sind.
Langfristig braucht es das Gegenteil: einen niedrigschwelligen, gut geregelten Zugang zu Medizinalcannabis,
eine sinnvolle Integration von Telemedizin und klar geregelte Fachgeschäfte für Konsumcannabis,
die Beratung, Prävention und Harm Reduction ernst nehmen.
Quellen / Infos: https://www.ipe-evaluation.de/wp-content/uploads/2025/12/251201_IPE_Telemedizinisches-Cannabis-Verbot-und-Auswirkungen-auf-die-GKV.pdf und https://www.linkedin.com/posts/philipp-mauch-a7458b35_auswirkung-eines-verbots-von-telemedizin-activity-7401558845686456320-YKv0/
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Autor und Bild: Canna-Chad Gregor Paul Thiele
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